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Probleme mit Verein --> Ausstellung von regelmässiger Teilnahme am schießen

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    #16
    Solche Probleme kenne ich gut...auch bei mir wollte mein "Verein" kein Bedürfnis ausstellen (allerdings für die 2. K-Waffe) und kein Bedürfnis für die gelbe WBK.

    Also, fix mich in einem 2. Verein angemeldet. Dort wurden die Schießzeiten anerkannt aus meinem anderen Verein, Bedürfnis eingereicht und fertig !

    In welchen Bereich von Niedersachsen lebst du denn ? Die Geschichte klingt ja fast wie aus in meinem Verein......

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      #17
      Also, um nochmal meine Posts besser zu verdeutlichen:

      Bei meinem Verein wurde das so mit den 18x im Jahr für die Kurzwaffen abgehandelt, wobei es egal war, für welche. Und im Verein wurde dann auch gleich das "OK" für die Gelbe gegeben.

      Daher wollte ich halt wissen, ob zufälligerweise mit Kurzwaffen (oder nur einer) die 18 Termine absolviert wurden und man so etwas mehr Argumentationsgrundlage hätte, wenn schon der §8 nicht reicht.

      Ich hab jetzt beim NSSV geschaut, wie er zum Bedürfnis steht, falls es in Niedersachsen irgendwie eingeschränkt sein könnte/sollte. Im Grunde ebenso wie §8 Waffengesetz und somit wird nur von erlaubnispflichtigen Waffen gesprochen, aber nicht genauer definiert, welche...

      Demnach handelt der Verein für mich ... seltsam.
      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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        #18
        Zitat von derda Beitrag anzeigen
        Mir wurde im Verein folgendes gesagt:

        ... wobei es total egal ist, welche Art KW. Also KK, GK, mal 9mm, .357 oder sonstwas. Auch für das Beantragen der Waffe(n) spielt das keine Rolle.


        Ich kann einfach so mit der Grünen WBK (gestrichen: versuchen), die Gelbe mitzubeantragen...
        Beides mal Ja. In welchem Landesverband des DSB bist du?

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          #19
          @ Dzilmora

          Ich bin im BSSB und hab quasi alle meine Einträge im Schießbuch mit ner KW (mal KK, mal .45ACP, .357 Magnum, meistens 9mm) "erreicht" und hab mir ein Bedürfnis für die Grüne (logischerweise) geholt mit 9mm und .44 Magnum und hab auch somit die WBK mit einem "erfüllten" Voreintrag in 9mm (Pistole ist daheim) und noch einem austehenden Voreintrag für den Revolver.

          Gleichzeitig hatte ich die Gelbe mitbeantragt und bewilligt bekommen. Da kommt demnächst ein Schweizer druff

          In meinem Verein - wie schon angedeutet - ging es um die 18x Training mit der KW und das Ausstellen des Bedürfnisses kann, wie ich erfahren habe, schonmal nur durch eine Übererfüllung gehen (also nicht nur 18x, sondern nur Serien und Eintragen des Ergebnisses im Schießbuch, egal ob im Waffengesetz oder nicht).
          Lange Rede gar kein Sinn:

          18x mit irgendwelchen KW und dann die Gelbe mitbeantragen. Hier hatte ich nicht wirklich nachgehakt, weil das für mich aufgrund fehlender GK-LW-Stände eh halbwegs wurscht war und ich KW geschossen hatte.
          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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            #20
            Oha, entschuldige. Ich habe da den Threadersteller mit dir verwechselt (wir hatten ja schon mal das gleiche Thema diskutiert?).

            @ghostriderzzr,

            hier steht: wenn der Antragssteller keinen persönlichen Nachweis (Schiesbuch) besitzt: (Anlage Bedürfnisantrag) http://nssv.de/waffenrecht/images/al...Ersterwerb.doc

            Also, Bedürfnisantrag von dir und Verein ausfüllen, Schiessbuch kopieren und weiterleiten.
            Zuletzt geändert von Dzilmora; 11.04.2014, 22:55.

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              #21
              Macht nichts. Ich habe das so verstanden, dass der TE im NSSV ist, weil er Niedersachsen (und NSSV) im ersten Post erwähnte.

              Letztens gings in diesem Thread auch um 18x usw.

              e:/ Unsere Diskussion dort drehte sich aber um einen etwas anderen Sachverhalt mit Bezug auf die Pause zwischen den einzelnen Schießterminen.
              Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                #22
                du bist doch ein guter ?

                vielleicht:
                -nicht erlaubte Symbole tätowiert,
                -oder so eine Lederjacke ohne Ärmel "MC" die verboten wurden
                -kommst jemand zum Training mit 1,8% auf dem Kessel,
                - hast du die Frau eines Kameraden glücklich gemacht?

                wollte ich nur mal anmerken.......
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                Eine gute Welt braucht Wissen, Güte und Mut.

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                  #23
                  :-)

                  Bin auch Niedersachse (allerdings NWDSB, ein eher langweiliger Verband, was die Disziplinen angeht...bin daher auch noch im BDMP), da ging über den NWDSB die grüne und gelbe auf einen Antrag, zusammen mit Voreintrag .357-Revolver.

                  Das ging ohne Augenzucken durch die drei Ebenen Sportleiter- Vereinsvorsitzender-Verbandssportleiter, auch mit gemischten Schießbucheinträgen der beiden Verbände (und entsprechend unterschiedlich bezeichneter Disziplinen wie GKP, GKR, DP, PP1, OG, DG1...). Auf die jeweilige Anzahl KW und LW oder gar Kaliber hat da niemand geachtet. Ich meine, ich hatte da gute 20 Einträge von Übungsterminen.

                  ca. 7 Wochen gewartet, dann kamen beide WBK per Post, mit beiliegender Rechnung. So geschehen Anfang 2013.

                  Da liegt der Kinken wohl beim übersensiblen Verband(sfunktionär) - oder wie grad genannt, dem Schützen selbst.

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