ich habe da mal eine rein hypothetische Frage:
Ich gehe mal davon aus, dass der Zugang an Vereinswaffen nur die, wie im Waffengesetz vorgeschriebenen Personen sind.
Also müssen eine WBK besitzen.
Oder hat der gewählte Vorstand (1. / 2. Vorsitzender / Kassenwart / Frauenvertretung usw. ) Sonderrecht die mir nicht bekannt?
Rein hypothetisches Beispiel:
Waffen sind an Ort A
Der Schlüssel dafür ist an Ort B, hier hat der Vorstand ohne WBK zugriff.
Nun könnte ja (aus meiner Sicht) rein theoretisch die unberechtigte Frauenvertretung oder Kassenwart mit dem Schlüssel vom B nach A fahren und an den Schrank der in einem anderen Schützenhaus steht.
Wenn 10 Mann aus dem Verein eine WBK haben, dürften dann alle einen Schlüssel haben,
oder nur der der in der WBK eingetragen ist.
Ich danke
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