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Vereinswaffen / Vereins - WBK

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    Vereinswaffen / Vereins - WBK

    Hallo,

    ich habe da mal eine rein hypothetische Frage:
    Ich gehe mal davon aus, dass der Zugang an Vereinswaffen nur die, wie im Waffengesetz vorgeschriebenen Personen sind.
    Also müssen eine WBK besitzen.
    Oder hat der gewählte Vorstand (1. / 2. Vorsitzender / Kassenwart / Frauenvertretung usw. ) Sonderrecht die mir nicht bekannt?
    Rein hypothetisches Beispiel:
    Waffen sind an Ort A
    Der Schlüssel dafür ist an Ort B, hier hat der Vorstand ohne WBK zugriff.
    Nun könnte ja (aus meiner Sicht) rein theoretisch die unberechtigte Frauenvertretung oder Kassenwart mit dem Schlüssel vom B nach A fahren und an den Schrank der in einem anderen Schützenhaus steht.
    Wenn 10 Mann aus dem Verein eine WBK haben, dürften dann alle einen Schlüssel haben,
    oder nur der der in der WBK eingetragen ist.
    Ich danke
    Paint
    Eine gute Welt braucht Wissen, Güte und Mut.

    #2
    Daß Du die Schlüssel so verwahren mußt(!), daß kein unberechtigter
    darauf Zugriff hat, dürfte klar sein. -> Siehe Sachkundeprüfung.
    Also im Verein ans Schlüsselbrett hängen = ganz schlechte Idee!!!

    Wer nun von den WBK Inhabern im Verein berechtigt ist auf die Waffen
    zuzugreifen weiß ich nicht und das würde ich auch nicht in einem Forum
    klären, wo Du jetzt wahrscheinlich von 10 Personen 20 unterschiedliche
    Meinungen zu hören bekommst, sondern mit Deiner Waffenbehörde und/oder
    Deinem zuständigen Referenten im Verband.

    Mein Rat:
    Sammel die Schüssel ein und gewähre erst mal niemanden Zugriff auf die Waffen,
    bis das rechtssicher(!) geklärt ist.

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      #3
      so ist es wohl auch am besten
      Paint
      Eine gute Welt braucht Wissen, Güte und Mut.

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        #4
        Auf eine Vereins WBK kommen doch die berechtigten Personen (gleiche Voraussetzungen wie für jeden WBK Inhaber). Jemand der nicht auf der Vereins WBK genannt ist, hat auch kein Schlüsselrecht.

        Lasse uns Wissen, was deine Behörde sagt.

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          #5
          Bei uns gibt es dafür sogenannte "Bestallungen". Die werden von der Behörde ausgestellt und erlauben auch den Transport von Vereinswaffen.

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