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    Tresor OK?

    Hallo Profis!

    War nicht sicher in welche Rubrik ich den thread stellen soll. Kaufberatung habe ich nicht gefunden.
    Bin auf der Suche nach meinem ersten Tresor für Kurzwaffen. Habe am Sonntag die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt und werde sobald die Unterlagen da sind meine erste KW in Angriff nehmen. Dazu brauche ich eine sichere Aufbewahrung.

    Ist Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Ausgabe Mai 95) hier die richtige Norm?

    Was haltet ihr hiervon:




    Mir gehts nur um die korrekte Norm für die Kurzwaffen. Für Langwaffen und Munition habe ich einen grossen Schrank Stufe A.

    Danke!

    #2
    Zitat von RS59 Beitrag anzeigen
    Habe am Sonntag die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt

    Zitat von RS59 Beitrag anzeigen
    Ist Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Ausgabe Mai 95) hier die richtige Norm?


    Ernsthaft jetzt?

    Ein einziger kurzer Blick in's Waffengesetz, dort §36 (Aufbewahrung von Waffen oder Munition) verrät:

    2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

    Wobei neu gekaufte Behältnisse "nach VDMA 24992", die nach dem 31. Dezember 2003 gefertigt wurden grundsätzlich etwas fishy sind, da der VDMA zu diesem Zeitpunkt dieses Einheitsblatt ersatzlos zurückgezogen hat und seitdem keinerlei Typprüfung, Zertifizierung und Fremdkontrolle der Qualität mehr erfolgt. Diese Schränke haben lediglich eine Eigenkonformitätserklärung des Herstellers, dass er sich bei der Herstellung an die nicht mehr gültige Norm hält. Dass das - grade bei Billigangeboten im o.g. Preisbereich - immer der Fall ist, kann bezweifelt werden. Und ob diese Norm für immer im WaffG geduldet wird, ist auch unwahrscheinlich.

    Insofern ist es eine sinnvolle Investition in die Zukunft, bei Neuanschaffungen die paar Euro mehr auszugeben und sich einen Schrank nach DIN/EN 1143-1 zu kaufen. Bei Widerstandsgrad 0 entspannt sich dann auch die Thematik mit der Munitionsaufbewahrung (auch wenn eine Trennung durchaus zweckmässig ist).

    Ergänzend kannst Du Dir auch mal den §13 AWaffV anschauen, bezüglich Kurzwaffen dort insbesondere den Absatz 1:

    (1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2) 3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen.

    Was lernt man denn heute eigentlich noch in der Waffensachkunde?

    Das ist doch eins der zentralen und wichtigsten Themen, das vermittelt werden muss.


    Auf jeden Fall ist ein Blick in die direkte Quelle Waffengesetz zuverlässiger als irgendeine Aussage von igendwem (mich eingeschlossen) in irgendeinem Waffenforum.
    Zuletzt geändert von Fox; 08.10.2013, 10:32.

    Kommentar


      #3
      Danke für deine Hinweise! Lernen tut man doch einiges im Lehrgang. Dass man am Tag drauf nicht mehr alles sofort parat hat, dafür bitte ich um Nachsicht.
      Aber: bis 5 KW reicht eine Stufe B aus. Oder nicht??

      Kommentar


        #4
        Zitat von RS59 Beitrag anzeigen
        Danke für deine Hinweise! Lernen tut man doch einiges im Lehrgang. Dass man am Tag drauf nicht mehr alles sofort parat hat, dafür bitte ich um Nachsicht.
        Aber: bis 5 KW reicht eine Stufe B aus. Oder nicht??
        Ja, reicht aus. Wichig ist, dass die VDMA auf dem Typenschild vermerkt ist. Bei den B-Würfeln aus dem Baumarkt ist da ein Aufkleber auf der Türinnenseite angebracht. Hiervon will die Behörde meist ein Foto. Wenn du eine Rechnung, ausgestellt auf deinen Namen und deine Anschrift, hast, aus dem die VDMA hervorgeht, reicht auch die meist. Was Fox schreibt, bezieht sich m.W. nur auf den Versicherungsschutz bei Einbruch/Diebstahl (?) Was anderes ist mir zumindest nicht bekannt. - Bis zur 5. KW ists aber eh 'n langer Weg.
        Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

        Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

        2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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          #5
          Vielen Dank - genau das war die Info, die ich haben wollte...
          Sollte die Kiste mal voll sein, dann wirds eh Zeit für was gscheites.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Travis Beitrag anzeigen
            Was Fox schreibt, bezieht sich m.W. nur auf den Versicherungsschutz bei Einbruch/Diebstahl (?) Was anderes ist mir zumindest nicht bekannt.
            Nein. Es gibt diese Norm schlicht und einfach nicht mehr. Der ursprünglich herausgebende Verband hat sie zurückgezogen und vergibt und überprüft Zertifizierungen und deren Einhaltung nicht mehr.

            Heute gibt es nur noch Stahlschränke, bei denen die Hersteller zusichern, dass sie sich an der Norm orientieren. Überprüfen tut das keiner mehr und grade bei Billigangeboten zweifeln Branchenkenner, dass sich immer an die (sowieso schon niedrigen) Kriterien gehalten wird.


            Im Waffengesetz 2003 sollten die Dinger ursprünglich mal komplett verschwinden und durch Schränke der DIN/EN 1143-1 ersetzt werden.
            Das wurde dann in den Verhandlungen gekippt und es wurde ein Bestandsschutz für die bereits vorhandenen Schränke der Stufen A und B (die von 1995, dem Jahr der Erstellung der Norm, bis 2003, dem Jahr der Rückziehung, verkauft wurden) hineingeschrieben. Es hat schon seinen Grund, warum die Rückziehung in zeitlicher Nähe zum Inkrafttreten des WaffGs liegt.
            Dass die Hersteller einfach weiter Schränke herstellen, die denen dieser Norm ähneln und da dann entsprechende Aufkleber draufmachen und diese lustig weiterverkaufen, hat damals keiner erwartet und das war auch eigentlich nicht beabsichtigt.

            Fakt ist, dass es diese Norm heute offiziell nicht mehr gibt und neu hergestellte Schränke nicht unabhängig geprüft sind.
            "Bestehende" Zertifizierungen von Herstellern haben mit Rücknahme der Norm ihre Gültigkeit verloren.

            Hier ist also im dümmsten Fall der Besitzer dafür verantwortlich, wenn es hier Probleme (Diebstahl, unberechtigter Zugriff durch Dritte) gibt und die darauf zurückzuführen sind, dass solche Schränke innerhalb von wenigen Sekunden (die Literatur sagt, dass man die Dinger in unter 20 Sekunden aufbekommt, wenn man weiss, wie).
            Der VDMA hat veröffentlicht, dass die Rücknahme der Norm darin begründet ist, dass diese Schränke nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Das war vor 10 Jahren. Sich heute noch damit rauszureden, dass man das nicht wusste, dürfte schwer werden.

            Ja, diese Norm wird im Waffengesetz derzeit noch als gleichwertig bezeichnet. Damit sind aber zertifizierte Schränke aus dem Herstellungs- und Beschaffungszeitraum zwischen 1995 und 2003 gemeint - bzw. zumindest gemeint gewesen...


            Und das ist jetzt rein waffenrechtlich gesehen und hat mit irgendwelchen Versicherungswerten überhaupt nichts zu tun.


            Dass das den wenigsten bekannt ist, wundert mich nicht.
            Und die, denen es bekannt ist ignorieren es gerne mal, weil das ja durchaus Mehrkosten verursachen kann.
            Und die Industrie hält es unter der Decke, weil sie sonst getätigte Investitionen in bestehende Produktlinien verliert, während die meisten Sachbearbeiter so sachfremd sind, dass sie es schlicht und einfach nicht wissen oder nicht verstehen.

            Aber es ist nur eine Frage der Zeit, bis eine der nächsten Änderungen des Waffengesetzes diese Ausnahme nicht mehr zulässt bzw. bis mal wieder etwas passiert und die Ämter anfangen, sich zum Nachweis der sicheren Unterbringung nicht nur die Herstelleraufkleber zeigen zu lassen sondern auch die gültigen Zertifizierungsdokumente bzw. den Nachweis des Kaufzeitpunkts...


            Wie gesagt, man kann sich gerne so ein Ding kaufen. Ich habe auch ein paar davon (auch wenn die in der Mehrheit von vor 2003 sind), aber mir ist zumindest deutlich bewusst, was auf mich investitionsmässig zukommen kann und ich berücksichtige das Thema bei Neuanschaffungen entsprechend.

            Die Chance sollte IMHO jeder haben.


            Und last not least @ Threadstarter:

            In einen B-Schrank kannst Du grundsätzlich bis zu 10 Kurzwaffen packen, das reduziert sich dann auf die genannten 5 Kurzwaffen, wenn das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet oder die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht liegt.

            Wobei sich bei letzterem wieder die Frage stellen lässt, wie man das nachweisen will.

            Beide der von Dir verlinkten Tresore sind standalone zu leicht, besitzen beide aber Bohrungen bzw. Vorbereitungen für Bohrungen, um eine entsprechende Verankerung gegen Abriss zu realisieren. Theoretisch könnte man bei Vorhandensein dieser Verankerung auch 10 Waffen einlagern - das könnte dann aber schon platzmässig eng werden, wenn Du nicht Derringer sammelst...

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              #7
              Zitat von Fox Beitrag anzeigen
              Ja, diese Norm wird im Waffengesetz derzeit noch als gleichwertig bezeichnet. Damit sind aber zertifizierte Schränke aus dem Herstellungs- und Beschaffungszeitraum zwischen 1995 und 2003 gemeint - bzw. zumindest gemeint gewesen...
              Bitte weise das im Text des Gesetzes, der AWaff oder WaffV nach, diese Formulierung ist mir nicht bekannt...

              "Gemeint" ist nicht geschrieben, und was geschrieben steht, gilt.
              "Gemeint" hatte man wohl auch, die LEP zu reglementieren, schrieb es aber wie üblich schlecht formuliert und hat die 4mmM20 gleich mit erwischt.

              Solange das Gesetzt keine Baujahre einschränkt und mir der Hersteller die Konformität seiner Schränke zusichert, sehe ich keine Probleme, auch wenn ich persönlich auch die Schränke nach DIN/EN 1143-1 bevorzugen würde, so spricht m.E. nichts gegen die "alte" Norm.
              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

              Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
              , aktueller denn je)

              I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                #8
                oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2) 3) (Stand: Mai 1995) entspricht
                Alle B-Schränke die diesen Norm als Kleber inseitig haben, sind weiterhin Gesetzeskonform. Wann die gebaut wurden ist unerheblich. Die können auch von 2013 sein. Ehrlich gesagt, denke ich auch nicht, dass die Berechtigung für diese Norm bzw. Schränke jemals fällt. Hier geht es nicht um Einbruchsschutz sondern darum, den Zugriff durch die nächsten Angehörigen zu verhindern. Mit einer Flex ist auch ein Schrank der DIN/EN 1143-1 Klasse recht schnell auf.

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                  #9
                  Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                  Bitte weise das im Text des Gesetzes, der AWaff oder WaffV nach, diese Formulierung ist mir nicht bekannt...

                  <...>

                  Solange das Gesetzt keine Baujahre einschränkt und mir der Hersteller die Konformität seiner Schränke zusichert, sehe ich keine Probleme, auch wenn ich persönlich auch die Schränke nach DIN/EN 1143-1 bevorzugen würde, so spricht m.E. nichts gegen die "alte" Norm.
                  Das muss im Gesetz auch nicht formuliert sein, das ergibt sich aus der Tatsache der Rücknahme des Einheitsblatts durch den VDMA zum 31. Dezember 2003.

                  Die öffentliche Information darüber findet sich z.B. in der damaligen Presseinformation:


                  Das Waffengesetz fordert "ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995)". Diese Sicherheitsstufe gab es nur zwischen 1995 und 2003
                  Heute gibt es diese nicht mehr, weil diese vom Ersteller zurückgenommen wurde. Folglich können heute auch keine Behältnisse dieser Norm neu hergestellt werden* - da braucht das Waffengesetz keine zusätzliche Einschränkung vorzunehmen.


                  *Heute kann man neu nur noch Behältnisse erwerben, die sich an den Vorgaben der ehemaligen Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 orientieren, aber deren Hersteller nicht aktuell vom VDMA diesbezüglich zertifiziert sind (aber vielleicht mal waren) und deren Produktion nicht kontrolliert wird.
                  Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

                  D.h. die Behältnisse werden in Anlehnung an eine zurückgenommene Norm gefertigt und das Einzige, was Du als vermeintliche Sicherheit hast, sind die unüberprüften Herstellerangaben. Grade bei Billigangeboten (bei denen die Allermeisten der A/B-Käufer wohl zuschlagen werden, das habe ich auch gemacht) zweifelt aber die Branche an, dass selbst diese nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Kriterien zuverlässig eingehalten werden - und veröffentlicht diese Aussagen auch. Da kann dann also keiner mehr sagen, dass er das ja nicht wusste und den Herstellerangaben vertraut hat.


                  Derzeit scheint es den Ordnungsbehörden zwar zu reichen, wenn man die Hersteller-Eigenkonformitätserklärung zu einer nicht mehr gültigen VDMA-Norm nachweist, aber das bedeutet nicht, dass dieser Zustand längeren Bestand hat. Das ist bei Altbesitzern nicht wirklich tragisch, bei denen hat sich eine potentielle Neubeschaffung dadurch halt um geraume Zeit verzögert. Bei Neukäufen kann sich das im evtl. als Fehlinvestition herausstellen.
                  Und im Problemfall kann diese Situation den Nutzer in eine ungünstigere Lage bringen, in der er sich nicht darauf berufen kann, dass der Hersteller ihm irgendetwas zugesichert hat, dass das Waffengesetz ja explizit erlauben würde.


                  Die Allgemeine Waffengesetzverordnung ist übrigens etwas gnädiger und spricht nur noch von einem "Sicherheitsbehältnis, das <...> der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht".
                  Stände die Formulierung "Der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 entspricht" direkt im Waffengesetz, sähe ich auch kein Problem. Das tut sie aber nicht.

                  Das WaffG schreibt nunmal die Mindest-Schutznormen für die Aufbewahrung von Waffen vor, die AWaffV beschreibt darüber hinaus "nur" noch Details wie Mindestgewichte, Höchst-Stückzahlen, etc...


                  Die WaffVwV stellt in jeglicher Formulierung auf "Behältnisse nach VDMA 24992" ab, soweit ich mich erinnere, kommt da das Wort "entspricht" nirgends vor.


                  Die Absicht des Gesetzgebers zeigt sich also implizit in der Formulierung der Anforderungen an eine sichere Unterbringung, die aber auch ganz explizite Auswirkungen haben kann. Derzeit sind wir noch nicht an diesem Punkt, aber der kann über kurz oder lang kommen und es wird dabei wenig Argumentationsspielraum geben, da fachlich eindeutig.

                  Kommentar


                    #10
                    Nachtrag, oller Drängler...



                    Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                    Alle B-Schränke die diesen Norm als Kleber inseitig haben, sind weiterhin Gesetzeskonform. Wann die gebaut wurden ist unerheblich. Die können auch von 2013 sein.
                    Das von Dir aufgeführte Zitat ist aus der AWaffV, nicht aus der ihr übergeordneten Norm WaffG.
                    Siehe dazu mein Kommentar ein paar Absätze weiter oben.

                    Und nein, VDMA und die Branche sehen das anders - sicherlich nicht ohne gesundes Eigeninteresse, aber fachlich gut begründet, Stichwort "Stand der Technik", der sich über die Zeit verändert.

                    Der Umstand, dass diese Norm nicht mehr existiert, kann durch einen anderslautenden Kleber innenseitig nicht negiert werden.

                    Es wird sogar diskutiert, ob es wettbewerbsrechtlich nicht sogar angreifbar ist, wenn man Produkte mit einer Konformität einer nicht mehr bestehenden Norm bewirbt.

                    Tatsache ist natürlich, dass B-Schränke die diesen Norm als Kleber innenseitig haben derzeit noch von den Behörden akzeptiert werden.
                    Dem habe ich bisher ja auch nicht wiedersprochen. Diesen Umstand nutze ich ja selber aus.


                    Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                    Ehrlich gesagt, denke ich auch nicht, dass die Berechtigung für diese Norm bzw. Schränke jemals fällt. Hier geht es nicht um Einbruchsschutz sondern darum, den Zugriff durch die nächsten Angehörigen zu verhindern. Mit einer Flex ist auch ein Schrank der DIN/EN 1143-1 Klasse recht schnell auf.
                    Das haben die Leute, die bisher ihre Waffen im Schlafzimmer-Holzschrank aufbewahrt haben auch mal gedacht...

                    Die A/B-Schränke sollen "Begrenzten Schutz gegen Angriffe mit mechanisch wirkenden leichten Einbruchwerkzeugen" bieten.


                    Grundlage der Entscheidungen des Gesetzgebers sind Konsultationen mit Fachleuten, die in den jeweiligen Fachgebieten häufig aus den betroffenen Branchen kommen, bei Tresoren und Sicherungsanlagen ist das in Deutschland z.B. die VdS, ECB-S (bzw. die Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e.V.) oder der GDV und noch ein paar andere, die national und international Richtlinien und Normen erstellen bzw. an ihnen mitwirken.

                    Was diese Normierungsgremien künftig vorhaben, wissen vermutlich weder Du noch ich. Ausser, dass es mit Geldverdienen zu tun haben wird.


                    Ich denke jedoch, dass sich bei uns (aufbewahrungs-waffenrechtlich) mittelfristig etwas tun wird und jeder weitere Vorfall, der auf eine unsichere Unterbringung (ob nun in direktem sachlichen Zusammenhang mit der Qualität bzw. Sicherheitsstufe des Behältnisses oder nicht) zurückzuführen ist, wird politisch genutzt werden.

                    Derzeit haben wir eine (von mehreren) unglückliche Formulierung im WaffG, die nicht den Willen/Konsens des Gesetzgebers widerspiegelt und die eine gewisse Rechtsunsicherheit für Neukäufer ergibt. Klingt doof, ist aber so.
                    Zuletzt geändert von Fox; 08.10.2013, 15:22.

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                      #11
                      Zitat von RS59 Beitrag anzeigen
                      Vielen Dank - genau das war die Info, die ich haben wollte...
                      Sollte die Kiste mal voll sein, dann wirds eh Zeit für was gscheites.
                      Genau das ist es was die Hersteller freut.
                      Die Kiste ist schneller voll als Du denkst und dann ist das rausgeschmissenes Geld gewesen.

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                        #12
                        Zitat von Fox Beitrag anzeigen

                        Das von Dir aufgeführte Zitat ist aus der AWaffV, nicht aus der ihr übergeordneten Norm WaffG...
                        (2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und
                        verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad
                        0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als
                        gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3)
                        24992 (Stand Mai 1995)
                        . Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch
                        in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand
                        Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates
                        entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

                        @Fox,

                        Da steht nichts von 2003 sondern nur Stand der VDMA von 1995 und das WaffG ist von (zuletzt geändert) 17. Juli 2009. Und mein Schrank wurde nach den Richtlinien der VDMA 95 gebaut. Das eventuell irgendwann eine Änderung kommt, kann sein. Das kann dir aber auch bei DIN/EN 1143-1 passieren. Ich denke, dem Gesetzgeber reicht weiterhin die VDMA 95. Vorher wird legaler Waffenbesitz generell verboten. Illegaler Waffenbesitz ist ja schon länger verboten (Widerspruch in sich). Der letzte Vorfall war übrigens mit einem Biometrischen Schloss. Bisher gab es aber noch kein Verbot.

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                          #13
                          Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                          Da steht nichts von 2003 sondern nur Stand der VDMA von 1995 und das WaffG ist von (zuletzt geändert) 17. Juli 2009. Und mein Schrank wurde nach den Richtlinien der VDMA 95 gebaut.
                          Nein, da steht "Ein Behältnis der Sicherheitsstufe B", der darauffolgende Satz beschreibt, in welcher Norm diese Sicherheitsstufe definiert ist bzw. war.
                          Um ein "Behältnis der Sicherheitsstufe B" zu sein, werden an einen Schrank gewisse technische Anforderungen gestellt (Ausführung der Konstruktion, verwendete Materialien, Widerstandswerte), aber an den Hersteller auch gewisse organisatorische Anforderungen (Zertifizierung, Verpflichtungserklärungen, Überprüfung der Angaben von unabhängiger Stelle). Mindestens letzteres ist aber seit Anfang 2004 nicht mehr gegeben.

                          Ziel und Zweck dieser Formulierung ist es, damaligen (lies bis 2003 hergestellten und erworbenen) Altbestand noch mit in's Waffengesetz aufzunehmen und so Neubeschaffungen damaliger Schrankbestände unnötig zu machen.

                          Dein Schrank (und ein paar von meinen) orientiert sich an einer zurückgezogenen, nicht mehr existenten Norm, die schon vor 10 Jahren nicht mehr dem Stand der Technik entsprach und ausschliesslich deren Hersteller verspricht, dass der die Rahmenbedingungen der Norm einhält. Dass das auch wirklich stimmt, wird weder überprüft, noch ist der Hersteller zertifiziert (beides waren aber organisatorische Anforderungen an "Behältnisse der Sicherheitsstufe B", als diese noch gültig war) noch ist er von der zertifizierenden Stelle offiziell berechtigt, entsprechende Schränke herzustellen und diese so zu kennzeichnen und zu bewerben.
                          Das er das trotzdem tut, steht auf einem anderen Blatt (es werden im Billigsegment ja auch minderwertige Autoersatzteile verkauft).


                          Aber gut, wir drehen uns im Kreis, daher soll's das jetzt von mir gewesen sein.

                          Ich habe meine Feststellungen getroffen und ausführlich begründet, wer mag kann daraus seine Kaufentscheidung vielleicht ein wenig qualifizierter ableiten und eventuelle Risiken wenigstens bewusst und nicht nur unbewusst eingehen.

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                            #14
                            Vielen Dank an alle die ihre Meinung geäussert und Informationen beigetragen haben! Meine Frage ist hinreichend beantwortet!

                            Kommentar


                              #15
                              Hier noch mal etwas Lesestoff: http://www.ecb-s.com/_data/PNO_2003_...DMA_024992.pdf

                              Fazit ist meiner Meinung nach: die Hersteller müssen für ihre Produkte garantieren. Ist also ein Schrank nach VDMA 24992 zertifiziert und es sollte sich herausstellen, dass es nicht so ist, dürfte der Käufer aus dem Schneider sein. Aber vielleicht sollte man trotz dem auf bekannte Hersteller zurück greifen wie Burg Wächter bzw. vertrauensvolle Händler und nicht a la Wang ting tu.

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