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Kurzwaffenerwerb - Voreintrag reicht nicht?!?

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    #16
    Zitat von CAG Beitrag anzeigen
    ??? Was will der Autor denn damit gesagt haben ?
    Was Du dich hier wieder reinhängst ?
    Der TE hat verstanden worum es geht und damit war ihm geholfen..

    Was bei Dir ja eher selten vorkommt..

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      #17
      noch habe ich das Ding nicht, ist auch nichts spektakuläres...aber gefällt mir halt. Wird ne Colt, Series 70 in originalen 9mm.

      Und ja, ich wollte 9mm, kein .45...

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        #18
        Warum denn keine 1911er in 9mm ?

        Vlt spielen die Mun-Kosten ja auch eine Rolle ?

        45er schießt sich zwar angenehmer als 9mm, aber auch die kann man aushalten.
        MfG aus der schönen Pfalz

        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
        Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

        "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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          #19
          So, alles gut gelaufen...war lediglich ein Missverständnis des Verkäufers.

          Zur Frage nach dem Bild (letzter Beitrag):



          gruß

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            #20
            Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
            ...
            Kannst du auch normale und vor allem sinnvolle Antworten schreiben ? Ich wollte wissen, was du damit gesagt haben wolltest, Sinn machte das für mich nämlich keinen. Und was bekomme ich ?

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              #21
              @ CAG

              Sollte vmtl folgendes ausdrücken:
              Wenn der TE die Waffe mit ALLEM eintragen lässt, also über den Voreintrag hinaus, dann könnte der Verkäufer - weil ja schon auf WBK vom Käufer - ja sagen, dass die schon beim Käufer ist.
              Sprich: Eingetragen auf den Käufer, ohne dass dieser die wirklcih hat, kann der Verkäufer die nun in die Illegalität "überführen" und sich rausreden.

              Nachdem das aber eh alles schon erledigt ist, braucht man das auch nicht mehr fortführen.
              Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                #22
                Zitat von derda Beitrag anzeigen
                Sollte vmtl folgendes ausdrücken:
                ...
                Und warum sagt er das nicht auf Nachfrage ? Du weisst aber auch, dass die Basis für den Eigentumsübergang (also, das was dem Erwerb gem. WaffG, die Erlangung der tatsächlichen Gewalt, vorausgehen muss) der Kaufvertrag ist, den hat er woher, wenn man den nie unterschrieben hat ? Nichts desto wäre dieses "Vorgehen" Schwachsinn gewesen, schon weil das Gesetz so was nicht vorsieht. Aber die hinein geredete Gefahr ist auch nicht vorhanden.

                Ja, das Thema ist zum Glück durch und der TE hat alles richtig gemacht.

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                  Und warum sagt er das nicht auf Nachfrage ? Du weisst aber auch, dass die Basis für den Eigentumsübergang (also, das was dem Erwerb gem. WaffG, die Erlangung der tatsächlichen Gewalt, vorausgehen muss) der Kaufvertrag ist, den hat er woher, wenn man den nie unterschrieben hat ? Nichts desto wäre dieses "Vorgehen" Schwachsinn gewesen, schon weil das Gesetz so was nicht vorsieht. Aber die hinein geredete Gefahr ist auch nicht vorhanden.

                  Ja, das Thema ist zum Glück durch und der TE hat alles richtig gemacht.
                  Weil Meister CAG auch nie antwortet.
                  Und ist nicht gegeben ? Als Eigentümer ist er verantwortlich über den Verbleib der Waffe. Wenn er sie gekauft hat und die Einträge erledigt hat, kann er ja wohl schlecht angeben, die liegt beim Verkäufer auf dem Beifahrersitz. Du bist ein Kunde.

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                    #24
                    Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
                    Wenn er sie gekauft hat und die Einträge erledigt hat
                    Ohne einen gültigen Kaufvertrag ? Aha... keine weiteren Fragen.

                    Und der Meister antwortet, denen, die eine Frage nicht aus dem Grund stellen, weil sie auf Provokation aus sind und permanent (warum auch immer) Streit suchen.

                    Du darfst dich gern bei allen zufriedenen Fragern bisher erkundigen.

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                      Ohne einen gültigen Kaufvertrag ? Aha... keine weiteren Fragen.

                      Und der Meister antwortet, denen, die eine Frage nicht aus dem Grund stellen, weil sie auf Provokation aus sind und permanent (warum auch immer) Streit suchen.

                      Du darfst dich gern bei allen zufriedenen Fragern bisher erkundigen.
                      Natürlich mit, war ja schon gesagt wurden.

                      Hab noch keinen gefunden.


                      Dann ist diese Frage provokativ, weil D darauf nicht antwortest ?

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                        #26
                        CAG, machst Du wirklich bei jeder Lappalie ein Kaufvertrag? Ich bin zu dem Besitzer gefahren, habe meine Papiere gezeigt, Cash auf den Tisch gelegt und die Waffe entgegen genommen. Ich bin bis jetzt der Meinung, dass es so öffter passiert, als mit einem Kaufvertrag...

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                          #27
                          Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
                          Ich bin zu dem Besitzer gefahren, habe meine Papiere gezeigt, Cash auf den Tisch gelegt und die Waffe entgegen genommen.
                          Wenn wir euch einig geworden seid (und der Besitzer -auch hoffentlich Eigentümer- Dich nicht mit offenem Mund anguckt und sich fragt, warum da ein Typ reinkommt, Cash hinlegt und einfach so die Kniffte mitnimmt), ist das nicht anderes als ein Kaufvertrag!

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                            #28
                            Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                            dass die Basis für den Eigentumsübergang (...) der Kaufvertrag ist,
                            Basis für einen Eigentumsübergang ist nur: Einigung zu Übertragung, Übergabe, Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe


                            Und selbst zur Übergabe gibt es Alternativen.

                            Kommentar


                              #29
                              Boaaah, Kinder...Bälle weg und reicht euch die Hände...

                              So wie Derda es nochmal schrieb, meinte ich es. Und hatte ich bereits zu Beginn auch so ausgedrückt, dachte ich...

                              ist ja nun hinfällig, alles ist gut verlaufen. Und ja, ein Vertrag bedarf keiner Form und ist erfüllt nach Einigung und Übergabe. Nur der Nachweis ist im Streitfall bei mündlichen Geschichten schwierig - aber dafür gabs in meinem fall ja die EGun-Auktion.

                              Gruß+schönes Restwochenende


                              ..


                              Kann der Thread geschlossen werden, bevor es unnötigen Zoff gibt?

                              Kommentar


                                #30
                                Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                                Ohne einen gültigen Kaufvertrag ? Aha... keine weiteren Fragen.
                                So, wie alle schon geschrieben haben: Handschlag reicht, bzw. nur die Geldübergabe. Optimalerweise hat man noch ne SMS wo drinsteht, weviel für was gezahlt wird...

                                Wie auch immer, alles ist in Butter und hfftl erfüllt die Waffe den ihr gedachten Zweck langfristig (Ergonomie, Treffbild, was auch immer) und ist langlebig.
                                Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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