Meine Auffassung aktuell ist:
- Kürzung des Laufs auf die originalen 14" = kein Problem mit dem WaffG
- Entfernung der Nase am Klappgelenk = verbotene Waffe, da über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus die Waffe zusammengeklappt werden kann (WaffG, Anlage 2, 1.2.3).
- Entfernung der festen Niete am Klappgelenk bzw. ersetzen durch Schraube = verbotene Waffe, da über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus die Waffe zerlegt werden kann (WaffG, Anlage 2, 1.2.3).
Sehe ich das richtig, oder gibt's da noch andere Vorschriften die greifen (mal abgesehen vom Jagdgesetz und sportlichen Disziplinen)?
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