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Frage: WES-pflichtige Waffenbestandteile in der Schweiz

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    Frage: WES-pflichtige Waffenbestandteile in der Schweiz

    Guten Abend

    Da ich mich im moment mit dem gedanken an den kauf einer AR-15 trage und diese nach möglichkeit auch selber zusammenstellen wollte, sind mir ein paar unklarheiten aufgefallen die ich gerne beantwortet hätte, falls dazu einer verlässliche informationen hat.


    Konkret geht es um eine .50 Beowulf von Alexander Arms

    für den Upper brauch ich einen WES, das ist mir bewusst. Nun die frage, gilt auch der Lower Reciever als wesentlicher Waffenbestandteil?

    Wenn nein, sollte es doch möglich sein diesen in Deutschland völlig legal zu erwerben, da es nur ein Stück Metall ist (rechtlich gesehen)?

    besten Dank für die Hilfe

    Sphinx

    #2
    Ja Lower sind keine wesentlichen Teile. Was man bei der Einfuhr in die Schweiz alles ausfüllen muss, weiss ich nicht. Aber im Grunde genommen sollte es ohne zusätzlichen Papierkram gehen.

    Wesentliche Teile einer Handfeuerwaffe (a.k.a. Gewehr) sind Verschluss(-Kopf?), Lauf und Verschlussgehäuse (a.k.a. Upper)
    .22lr; 7,62x25; 9x19; .38 Special; .45ACP; 5,56x45; 7,5x53,5; 7,5x55; 7,62x39; 7,62x51; 7,62x54R; 12/70

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      #3
      Danke für die antwort, hab auch dieselbe antwort vom händler meines vertrauens erhalten, dann hol ich mir mal meinem upper auf den letzten freien platz auf dem aktuellen WES lower hat ja dann zeit :-P

      grüsse aus dem Thurgau

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