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    Waffenabgabe

    Hallo,
    ich bin der Neue mit einer untypischen, vielleicht sogar kuriosen Frage:
    Wie werde ich Langwaffen eingetragen in grüner Altbesitzkarte (BRD) am stressfreiesten los?

    Es handelt sich um einen alten Flobert 6mm mit Remington-Verschluß und eine alte Scheibenbüchse mit Bischop-Verschluß 9mm, beide etwa 100 Jahre alt und in zwar schußfähigen aber schlechtem Erhaltungszustand, höchstens für Systemsammler noch interessant?

    #2
    Bei eGun mit dem Hinweis, das beide Modelle auf neuer WBK gelb erwerbbar sind!
    Wenn das zu viel "Stress" ist, auf der nächsten Dienststelle der Polizei zur Verschrottung!
    Entsorgende Grüsse!
    Chris
    No place for second best!
    (Accuracy international)

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      #3
      Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
      Wenn das zu viel "Stress" ist, auf der nächsten Dienststelle der Polizei zur Verschrottung!
      Und die macht dann die Waffen nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen unbrauchbar?

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        #4
        Nein, die abgegeben Waffen werden vernichtet!Unbrauchbar nach BKA Richtlinien macht der Büma Deines Vertrauens die Waffe!(Deko)
        No place for second best!
        (Accuracy international)

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          #5
          Zitat von Peng Peng Beitrag anzeigen
          Hallo,
          ich bin der Neue mit einer untypischen, vielleicht sogar kuriosen Frage:
          Wie werde ich Langwaffen eingetragen in grüner Altbesitzkarte (BRD) am stressfreiesten los?

          Es handelt sich um einen alten Flobert 6mm mit Remington-Verschluß und eine alte Scheibenbüchse mit Bischop-Verschluß 9mm, beide etwa 100 Jahre alt und in zwar schußfähigen aber schlechtem Erhaltungszustand, höchstens für Systemsammler noch interessant?
          Einfach bei der zuständigen Behörde abgeben. Einfach und stressfrei.

          Du kannst diese Gewehre natürlich auch in Egun versteigern. Aber damit wirst du nicht reich

          Nein, die abgegeben Waffen werden vernichtet!Unbrauchbar nach BKA Richtlinien macht der Büma Deines Vertrauens die Waffe!(Deko)
          Bei Behörden abgegebene Waffen werden ausnahmslos vernichtet. Es gab mal eine Zeit wo diese Waffen wieder von der Behörde in Umlauf gebracht wurden.
          Unbrauchbar = Deko :-) Wobei bei diesen 2 Gewehren der Umbau auf DEKO sich nicht lohnt.

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            #6
            Bei der Abgabe bei der Polizei,"Transportbestimmung "beachten,d.h.im Verschlossenen Behältniss.
            Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom : DSU & Kyffhäuser Kameradschaft Pro Legal Mitgl. German Rifle Association

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              #7
              Abändern der Waffen auf Deko wird sich wegen der dafür anfallenden Kosten nicht lohnen,
              daß sehe ich auch so.
              Anbieten bei Egun wäre eine Möglichkeit, da ich aber keine Erfahrung mit den waffenrechtlichen Formalitäten habe, z.B. ob eine Kopie oder verm. eine beglaubigte Kopie der Erwerbsberechtigung des Käufers nötig, oder sonst was, ist, möchte ich mir auch keinen Ärger einhandeln, obwohl es sich um Waffen handelt denen jede Terror-Qualität fehlt. Werde mich diesbezüglich noch genauer informieren.
              Abgeben bei einer Polizeibehörde ist mir auch befremdlich, seitdem ich bei Egun gesehen habe das Waffen aktuell von einem Händler in der Rubrik Sammlerwaffen mit dem Vermerk „amtlich zerstört durch Behörden“ angeboten werden, und sogar erstaunlicherweise nennenswerte Gebote erzielen. Dabei handelt es sich um Waffen die offensichtlich nichts als Stahlschrott darstellen, da sie unter einer Presse zieharmonikaartig verformt wurden.
              Da ich über die Ausstattung mit einer geeigneten Presse verfüge, könnte ich die Waffen auch ebenso durch Verformung zerstören, so daß noch die Waffennummern erkennbar sind für eine Identifizierung, und sie vielleicht bei einen Büchsenmacher als unbrauchbar zertifizieren lassen, um sie vielleicht aus der WBK austragen lassen zu können.
              Vermutlich werde ich mein Eigentum jedoch selbst nicht zerstören dürfen, weil wir ja in einem freiheitlichen Rechtstaat leben.
              Zuletzt geändert von Peng Peng; 28.10.2010, 22:50. Grund: Layout

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                #8
                Zitat von Peng Peng Beitrag anzeigen
                Vermutlich werde ich mein Eigentum jedoch selbst nicht zerstören dürfen, weil wir ja in einem freiheitlichen Rechtstaat leben.
                Richtig erkannt...

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                  #9
                  Zitat von mp40 Beitrag anzeigen
                  Bei der Abgabe bei der Polizei,"Transportbestimmung "beachten,d.h.im Verschlossenen Behältniss.
                  Ist das kompliziert bei euch! Habe letzthin einen unbrauchbaren Revolver (echter Schrott) auf unserem Polizeiposten abgegeben. Tragbehälter: Plastiksack. Kein Mecker.

                  Danach einen günstigen Ersatz bei einem Waffenhändler gekauft, da gebraucht ohne Behälter und Beschreibung, eingepackt in ... eine Lage Zeitung, dann Plastiksack.
                  Gruss
                  Peter

                  Kommentar


                    #10
                    Moin

                    Zitat von PapaTango Beitrag anzeigen
                    Ist das kompliziert bei euch! Habe letzthin einen unbrauchbaren Revolver (echter Schrott) auf unserem Polizeiposten abgegeben. Tragbehälter: Plastiksack. Kein Mecker.
                    Die Berichte über die strafrechtliche Verfolgung von Leuten, die nach Abgabe einer Waffe wegen des ungeeigneten Transportes schikaniert wurde halte ich für überaus willkürlich.

                    Zitat von PapaTango Beitrag anzeigen
                    Danach einen günstigen Ersatz bei einem Waffenhändler gekauft, da gebraucht ohne Behälter und Beschreibung, eingepackt in ... eine Lage Zeitung, dann Plastiksack.
                    Diesen Umgang hingegen kenne ich für mich nur aus der Vergangenheit, als man beim Waffenkauf mit einer langen blauen Tüte weggeschickt wurde.
                    Hier halte ich mich konsequent an die Vorschriften und packe die Waffe in eine dafür vorgesehen Tasche, die anschließend abgeschlossen transportiert wird.

                    stefan
                    Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

                    Kommentar


                      #11
                      Stefan, es lag mir fern, die deutschen Vorschriften zu kritisieren. Sie würden mir lediglich nicht gefallen, aber da ich nicht vorhabe, nach D umzuziehen, kann mir das egal sein.
                      Wenn ich dann die fragenden Postings bezüglich WBK grün, gelb, neu, alt, antik (?) sehe, was geht wo rauf oder wo nicht, bin ich um so froher. Wäre mir echt zu kompliziert. Und jetzt bin auch schon wieder ruhig.
                      Gruss
                      Peter

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                        #12
                        Moin

                        Zitat von PapaTango Beitrag anzeigen
                        Stefan, es lag mir fern, die deutschen Vorschriften zu kritisieren. Sie würden mir lediglich nicht gefallen, aber da ich nicht vorhabe, nach D umzuziehen, kann mir das egal sein.
                        Wenn ich dann die fragenden Postings bezüglich WBK grün, gelb, neu, alt, antik (?) sehe, was geht wo rauf oder wo nicht, bin ich um so froher. Wäre mir echt zu kompliziert.
                        Und mir lag es in jeder Weise fern Dir auf dem Fuß zu stehen.
                        Habe aber erst jetzt realisiert, das Du Schweizer bist. Und ja, ich verstehe durchaus, das die Sache mit Gelb/Rot/Grün, das manche Sachen in Deutschland nach dem Mondkalender ausgerichtet scheinen, habe ich kapiert.

                        Zitat von PapaTango Beitrag anzeigen
                        Und jetzt bin auch schon wieder ruhig.
                        Und warum das.? Hier muß keiner ruhig sein.

                        stefan
                        Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                          #13
                          @ peng peng

                          kannst ja mal bei einem Schützenverein in deiner Nähe vorbei schauen und dich nach einem Sammler erkundigen. Die sind meißt sehr aufgeschlossen und du wirst die Teile evtl. noch mit "Gewinn" los.

                          Ansonsten die Teile in einem verschlossen Behältnis (...nicht Zugriffsbereit - nicht mit wenigen Handgriffen in Anschlag zu bringen..)
                          bei der Behörde abgeben (Kostet aber sicher nen Taler "Bearbeitungsgebühr")

                          (Das natürlich nur wenn du Rechtmäßig im Besitz der Teile bist - ansonsten nach entsprechender Bearbeitung ab in Baggersee )

                          kleiner Spaß!

                          Gruß wintergewitter

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                            #14
                            Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
                            Richtig erkannt...

                            NEIN!

                            Zeig mir wo das steht!!!

                            Gibt kein Gesetzt, MEIN Eigentum zu zerstören!
                            Schlau wäre nur, das es noch eindeutig identifizierbar bleibt!

                            Kenne einen älteren Herren, der vor lauter Wut das er seine Waffe abgeben sollte und um sicher zu gehen, dass das Amt seine Waffe nicht weiterverkauft, das Stück mit dem Schraubstock "eliminiert" hat, bevor er es grinsend seinem SB auf den Tisch legte!

                            Rechtlich, garkein Problem!

                            Kommentar


                              #15
                              Kenne ich ähnlich.
                              Es ging darum Erbwaffen abzugeben, da keine sichere Aufbewahrung gewährleistet war. Da dachte sich der schlaue Kopf: Eine Waffe besteht aus waffenrechtlichen Teilen (Lauf, Verschluss usw.) somit gabe er auch nur diese beim Amt ab. Schaft, Kleinteile, Visierung gingen bei egun weg.

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