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Erb / Fundwaffen legalisieren lassen ...

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    Erb / Fundwaffen legalisieren lassen ...

    Hallo Gemeinde !

    Ein Freund und stolzer Grundstückserbe hat aus sicherer Quelle das sein Grossvater einen K98 noch aus dem Krieg besaß und nun vermutet er diesen irgendwo im geerbten Anwesen und hat auch schon einiges unternommen, diesen wie auch immer im Laufe der Jahre erhaltenen Knallstock zu finden. Nun die Frage, sollte er Erfolg haben und der Karabiner noch gut sein, welche Möglichkeit gebe es diesen Knallstock bei der Behörde legalisieren zu lassen und ordentlich in eine EWB eintragen zu lassen ? Wie wäre der richtige Weg falls es mal dazu kommen sollte ?

    Grüße und Danke , Mike
    Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

    #2
    Hallo Mike,

    erben nach dem WaffG kann man ausschließlich solche Waffen, die zuvor LEGAL BESESSEN worden sind. Eine "schwarze" Waffe kann man nicht erben.

    Dementsprechend kann auch eine Fundsache nicht legalisiert werden.
    Es mag Ausnahmen dazu geben, generell hängt es letztendlich vom Sachbearbeiter bei der zuständigen Behörde ab.
    Und da liegt das Problem: Kommt man diesem mit einer derartigen Frage, folgen unweigerlich entsprechende Gegenfragen, denn wer keine Waffe "gefunden" hat, muß ja auch nicht fragen...

    rechtschaffen grüßt
    der Gunner
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #3
      Ich gehe mal davon aus, das bisher keine EWB vorhanden ist!Falls die Waffe irgendwann auftaucht, kann der Freund diese einem Berechtigten maximal einen Monat überlassen, in dieser Zeit kann er eine WBK im Rahmen der Erbüberlassung beantragen, wobei er die gesetzeskonforme Aufbewahrung(Waffenschrank) nachweisen muss.Er bekommt ebenfalls die Auflage, die Waffe mit einem Sperrsystem zu versehen, wenn diese irgendwann mal serienreif sind!Der Gebrauch der Waffe ist ihm untersagt, ebenso der Mun.Erwerb!
      Gruss Chris
      No place for second best!
      (Accuracy international)

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        #4
        Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
        Ich gehe mal davon aus, das bisher keine EWB vorhanden ist!Falls die Waffe irgendwann auftaucht, kann der Freund diese einem Berechtigten maximal einen Monat überlassen, in dieser Zeit kann er eine WBK im Rahmen der Erbüberlassung beantragen, wobei er die gesetzeskonforme Aufbewahrung(Waffenschrank) nachweisen muss.Er bekommt ebenfalls die Auflage, die Waffe mit einem Sperrsystem zu versehen, wenn diese irgendwann mal serienreif sind!Der Gebrauch der Waffe ist ihm untersagt, ebenso der Mun.Erwerb!
        Gruss Chris
        Mein lieber Freund, das ist Unsinn !!!

        s.O. : Erben ist nur für legal besessene Waffen vorgesehen, nix Opas Weltkriegsrelikte aus dem Geheimdepot!!
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

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          #5
          Demnach geht alles, was nicht eingetragen bzw.registriert war oder ist in den Shredder?
          No place for second best!
          (Accuracy international)

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            #6
            Hallo,

            ich meine im SK-Lehrgang folgende Version gehört zu haben.
            Waffe beim Fundbüro als Fund anzeigen,
            ggfs von der Behörde abholen lassen,
            ein Jahr warten, ob sich der Besitzer meldet,

            dann dürftest du das Stück in Besitz nehmen. Allerdings nur dann, wenn du bereits eine WBK hast oder in der Zwischenzeit erwirbst. Sollte sich herausstellen, dass die Waffe bei einer Straftat benutzt worden ist, ist die ganze Aktion für die Katz gewesen.

            Gruß
            Matcher

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              #7
              Wie wäre es, wenn man erst die WBK macht und erst dann mit der Suche fortfährt? Würde man dann etwas "waffenähnliches" finden, hätte man dann eine Chance es auch behalten zu dürfen?

              Kommentar


                #8
                Zitat von Matcher Beitrag anzeigen
                Hallo,

                ich meine im SK-Lehrgang folgende Version gehört zu haben.
                Waffe beim Fundbüro als Fund anzeigen,
                ggfs von der Behörde abholen lassen,
                ein Jahr warten, ob sich der Besitzer meldet,

                dann dürftest du das Stück in Besitz nehmen. Allerdings nur dann, wenn du bereits eine WBK hast oder in der Zwischenzeit erwirbst. Sollte sich herausstellen, dass die Waffe bei einer Straftat benutzt worden ist, ist die ganze Aktion für die Katz gewesen.

                Gruß
                Matcher
                So ähnlich läuft´s. Ein Kollege von mir hat auf diese Art mal eine Mossberg erworben.
                ECRA

                Patronensammlervereinigung

                Kommentar


                  #9
                  Sorry, ich hatte vergessen zu erwähnen, das der " Sucher " die WBK und einen Jagdschein besitzt.

                  Grüße Mike
                  Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                    #10
                    Wenn ich unseren Gunner richtig verstehe, ändert das an der Rechtslage auch nichts!
                    No place for second best!
                    (Accuracy international)

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                      #11
                      So ich war mal so frei das von ner involvierten Fachperson (MuMa) zu nehmen. Dabei ging es auch um finden und selber zum Büma schaffen etc. Aber genug gelabert da bitte:

                      Mitnehmen und direkte Fahrt zum BüMa ist überhaupt nicht; das wäre Fundunterschlagung, da Wehrmachtsware nicht "herrenlos" i.S. des Gesetzes ist.
                      Privatsachen KÖNNEN (müssen nicht) herrenlos sein, sie sind als Waffen aber immer noch meldepflichtig.
                      D.h. BEVOR sich also jetzt mit oder ohne Information "seines" Hofbüchsenmachers jemand eine Sache "aneignet", müssten erstmal die korrekten Eigentumsverhältnisse geklärt sein. Besitzer ist schließlich nicht "baugleich" mit Eigentümer.
                      Und nur dann, wenn kein rechtmässiger Eigentümer ermittelt werden kann, wird der Finder (Besitzer des Gegenstandes) auch tatsächlich "Eigentümer".
                      Ich weiss, das will nicht jeder hören und jeder kann auch machen was er will, aber:

                      Rechtlich einwandfrei wäre also nur: Fund > Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde,
                      >Anspruch geltend machen auf Herausgabe, wenn kein Eigentümer ermittelt werden kann.
                      >wenn eigene WBK (mit noch Erwerbsmöglichkeiten vorhanden), dann direkte Herausgabe nach Ablauf der Fristen des Fundrechtes, sofern kein verbotener Gegenstand (MP, vollautom.Gewehr), oder Kriegswaffe (MG luftgekühlt) betroffen
                      >wenn keine eigene WBK, dann Herausgabe nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist an einen durch den Finder beauftragten Büchsenmacher zum Ändern.
                      Bitte beachten, das der BüMa nicht mehr selbst entscheidet, ob ordnungsgemäss abgeändert, da seit 2003 nur noch ein Beschussamt Änderungen des BüMas durch Aufbringen des Rautenzeichens bei Einzelabnahmen bescheinigen MUSS, sofern er keine Baureihenabnahme o. ä. besitzt.
                      Das ist teuer und deshalb überlegenswert, welche Teile man tatsächlich solcher Prozedur zuführt. Zur Zeit verlangen die Beschussämter etwa 140 Euronen, für eine Einzelabnahme...

                      Ist das Teil bereits durch Rosteinwirkung etc. so stark in Mitleidenschaft gezogen, das die Waffeneigenschaft auch so schon nicht mehr gegeben ist, kann ein Herstellungsbetrieb dies einfach bescheinigen.
                      Und gut isses..
                      Dann dürfen aber KEINE Änderungen in Form von Verschweissen, Bohrungen etc. an der Restwaffe vorgenommen werden, da sonst wieder die Beschussamtspflicht und dementsprechende Kostenpflicht greift.



                      Letzteres bezieht sich darauf, weil es ja auch vorkommen kann, das vielleicht der Rost eben nicht so "stark" war, das ALLE wesentlichen Teile i.S. des Waffengesetzes zerstört sind. Dann kommen manche Schlaumies auf die Idee "nachzuhelfen"...
                      Ansonsten gilt: Etwas das KEINE Waffe mehr im Sinne des WaffG ist, kann man malträtieren, mit was man will..ablecken, zuschweissen, in Plaste eingiessen...you name it, zerstückeln (Ä nee, das wäre ja wieder zerstören, die einzigste Tätigkeit bei Waffen, die beim echten Eigentümer OHNE Erlaubnis ausführbar ist)..

                      UND: Nicht an allen z.B. dem Bund gehörenden Dinge hat der Bund als Eigentümer auch ein Interesse auf Rückgabe..aber das ist eine andere Geschichte und die Zuständigkeit dafür liegt beim früheren Bundesvermögensamt (jetzt BIMA,Koblenz), das letztendlich darüber entscheidet, ob es sein Eigentumsrecht ausübt, oder nicht.
                      Ein TOTAL verrosteter 98er wird eher nicht im Interesse des Amtes liegen, ein Flugzeugwrack oder Grossgerät wohl schon.
                      Bei ersterem (98er) ist lediglich und vorrangig entscheidend, ob das Waffenrecht noch zum tragen kommt, oder nicht...

                      Sollte aber bei der Überprüfung, sofern noch möglich, festgestellt werden das mit jener Waffe ein Verbrechen verübt wurde bekommt ihr sie natürlich nicht wieder, logo!

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                        #12
                        Moin

                        Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
                        So ähnlich läuft´s. Ein Kollege von mir hat auf diese Art mal eine Mossberg erworben.
                        Geht so etwas tatsächlich ohne KTU.??

                        Ich frage nur, weil ich von einem Fall weiß, in dem in den 70gern SLB aus F nach D geschmuggelt wurden. Ein Bekannter wollte in den 80gern (nicht wissend wo sie herkam) eine erwerben und das LKA stellte damals fest, das die Waffe in Frankfurt bei einer Straftat verwendet wurde. Wenn ich mich recht erinnere, war das ein heftiges Kino, das der Bekannte damals mitmachte..........

                        stefan
                        Zuletzt geändert von stefan; 01.05.2010, 10:54. Grund: Edit: Gecheckt, KTU ist wohl obligatorisch......
                        Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                          #13
                          Zitat von Matcher
                          Sollte sich herausstellen, dass die Waffe bei einer Straftat benutzt worden ist, ist die ganze Aktion für die Katz gewesen.
                          Ein gewisses Risiko besteht natürlich immer bei Waffen ohne lückenlosem "Lebenslauf"

                          Im geschilderten Fall mit dem 98er vom Großvater wohl aber eher nicht.

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                            #14
                            Zitat von diesel Beitrag anzeigen
                            Moin

                            Geht so etwas tatsächlich ohne KTU.??
                            Der Kollege ist privat auch Jäger und wurde auch privat von Nachbarn darüber informiert, dass die Kinder beim Spielen eine Schrottflinte, besagte Mossberg, gefunden hatten. Danach wurde die Mossberg sichergestellt und polizeilich "abgescheckt". Nachdem dieser Abgleich negativ verlief ging sie als Fundsache ein.
                            Da der Kollege Eigentumsvorbehalt an der Fundsache angemerkt hatte wurde sie ihm nach etwas über einem Jahr überlassen und auf den Jagdschein übernommen.
                            Keine Geschichte vom ´Hören sagen´ sondern so geschehen.
                            ECRA

                            Patronensammlervereinigung

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                              #15
                              Zitat von Gast Beitrag anzeigen
                              Ein TOTAL verrosteter 98er wird eher nicht im Interesse des Amtes liegen, ein Flugzeugwrack oder Grossgerät wohl schon.
                              Rein terroristisch ehm... theoretisch: Hätte man in diesem Fall ein Recht auf Finderlohn?

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