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Definition Regelmäßigkeit

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    Definition Regelmäßigkeit

    Hallo zusammen,

    Ich habe mal eine Frage zum Thema Regelmäßigkeit. An einigen Stellen hier im Forum habe ich gelesen das 18 Einheiten pro Jahr als regelmäßig angesehen werden. Dort wurde aber auch geschrieben das das Innenministerium von NRW dazu eine abweichende Regelung herausgegeben hat. Ich habe mal in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz nachgelesen. Hier steht:

    14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftma- chung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilver- bandes darüber, dass
    – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Mo- naten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaf- fen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

    Ich bin jetzt ehrlich gesagt ein wenig verwirrt. Der Vorschrift entnehme ich das wenn ich nicht jeden Monat einmal auf dem Stand war die 18 mal verbindlich sind. Und diese Vorschrift gilt doch Bundesweit oder nicht? Hat das Innenministerium hier wirklich eine abweichende Vorschrift erlassen?

    #2
    Du musst möglichst jeden Monat trainieren und insgesamt 18 mal in 12 Monaten, also auch mal 2x pro Monat (in der Summe eben 18x pro Jahr) für das Bedürfnis des Erstantrage der WBK. Danch soltest du aber weiterhin regelmäßig trainieren um dein Bedürfnis nicht zu verlieren (Schiessbuch).

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      #3
      Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
      Du musst möglichst jeden Monat trainieren oder insgesamt 18 mal in 12 Monaten
      Gruß
      Jens
      "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
      Peter Ustinov

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        #4
        Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
        Du musst möglichst jeden Monat trainieren und insgesamt 18 mal in 12 Monaten, also auch mal 2x pro Monat (in der Summe eben 18x pro Jahr) für das Bedürfnis des Erstantrage der WBK. Danch soltest du aber weiterhin regelmäßig trainieren um dein Bedürfnis nicht zu verlieren (Schiessbuch).
        Komplett falsch! Man beachte das "UND" in der WaffVwV. Wer einmal im Monat trainiert (insg. 12x im Jahr), nimmt regelmäßig i.S.d Vorschrift am Schießsport teil.
        Allerdings sollen auch Lebensumstände berücksichtigt werden, bei denen der Schütze nicht monatlich trainieren kann (z.B. Winterpause, pers. Gründe etc.). Hier indiziert eine mind. 18x Teilnahme (irgendwann im Jahr) eine Regelmäßigkeit.

        EDIT: Der Bote war schneller

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          #5
          Na, komplett falsch mit Sicherheit nicht.

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            #6
            Nur weil ein Wort nicht stimmt, würde ich die Ausführung an sich nicht als komplett falsch betiteln.
            Ergo, ersetze "und" durch "oder" und schon ist alles wieder im Lot

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              #7
              Zitat von bierdimpfe Beitrag anzeigen
              Nur weil ein Wort nicht stimmt, würde ich die Ausführung an sich nicht als komplett falsch betiteln.
              Ergo, ersetze "und" durch "oder" und schon ist alles wieder im Lot
              Äh...doch!? Dieses Wort macht doch den entscheidenden Unterschied! Die Aussage war nunmal falsch. Und da sämtliche Nebensätze falsch waren: komplett falsch.

              Na gut...S.2 war richtig.

              Ob nun "komplett falsch" oder "teilweise richtig" kann auch dahinstehen. Wichtig ist nur, dass betroffene Sachkundige die Definition wissen müss(t)en.

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                #8
                Im Endeffekt läuft es bei 90% der Schützen wohl auf 12/18 raus. Einfach deswegen weil es nicht kalkulierbar ist ob man wirklich die 12 Monate stemmen kann (Urlaub, Krankheit etc.). Der Hessische Schützenverband (also mein Verband) sagt klar zur 12er Regel:

                ... der Schießnachweis weist einen Termin pro Monat aus; hier werden keine Fehlzeiten akzeptiert.

                Und was meine Sachkundekenntnis angeht ist das jetzt kein Beinbruch gewesen. Der Ausdruck "komplett falsch" hat was Schlaumeierisches. Nichts für Ungut. Sämtliche Nebensätze. Vielleicht sollten wir Noten einführen?

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                  #9
                  Nur um das nochmal zusammen zu fassen. Die Angaben in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, also entweder jeden Monat einmal oder 18 mal insgesamt im Jahr, sind also verbindlich und Bundesweit einheitlich?
                  Meine Ursprüngliche Frage bezieht sich auf diesen Post http://www.waffen-welt.de/showpost.p...4&postcount=21 hier im Forum. Weiß jemand etwas von einer entsprechenden Erklärung die heraus gegeben wurde?
                  P.S. Ich trainiere übrigens wesentlich öfter als 18 mal. Meine Frage ist nur Interesse halber.

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                    #10
                    WaffVwV

                    14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung
                    eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung
                    eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes
                    darüber, dass
                    – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten
                    den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
                    regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
                    über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

                    Also Bundesweit einheitliche Empfehlung da Verbände, glaube ich, auch noch einen oben drauf setzen könnten um die Hürde für den Bedürfnisnachweis höher zu setzen.

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                      #11
                      Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                      14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung
                      eines Bedürfnisses für jede Waffe eine
                      Das gilt aber auch nur für die Waffen, die über das Grundkontingent hinausgehen und nach der WaffG-Änderung von 2009 eingetragen wurden.

                      Ansonsten darf die Behörde das Bedürfnis als Sportschütze nur anlassbedingt überprüfen. Dafür muss zwar ein regelmäßiges Training nachgewiesen werden, aber nicht unbedingt nach dieser 12/18 Bestimmung.
                      "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                      Peter Ustinov

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                        #12
                        Meinem Verständnis nach ist richtig was du schreibst (für die Gelbe gilt das ja sowieso nur bei Erstbeantragung der WBK mit 12/18). Übrigens habe ich jetzt heraus gefunden, warum ich im Irrglauben war, dass man mindestens 18 Schiesstermine haben muss: Im Infoblättchen den ich bei der Sachkunde mitbekam steht- Der Schiessnachweis muss 18 Termine der letzten 12 Monate gleichmäßig... Also nichts von "oder".
                        Zuletzt geändert von Dzilmora; 22.11.2012, 21:45.

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                          #13
                          Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                          (für die Gelbe gilt das ja sowieso nur bei Erstbeantragung der WBK mit 12/18).

                          Soweit ich weiss, entfällt das, wenn man vorher eine grüne WBK auf Sportschützenbedürfnis ausgestellt bekommen hat.

                          Im Infoblättchen den ich bei der Sachkunde mitbekam steht- Der Schiessnachweis muss 18 Termine der letzten 12 Monate gleichmäßig... Also nichts von "oder".
                          Wer hat das Infoblättchen verfasst?
                          "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                          Peter Ustinov

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                            #14
                            Müsste der Hessische Schützenverband sein. Zumindest steht drauf "Was benötige ich zum Beantragen einer Waffe bseim Hessischen Schützenverband". Aber wer weiß, wer das wirklich gestrickt hat. Beim Verband (online) selber findet sich nur noch die korrekte Regelung (http://hessischer-schuetzenverband.d...C3%BCtzen.aspx). Ziemlich am Ende der Seite.

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