Ich habe mal eine Frage zum Thema Regelmäßigkeit. An einigen Stellen hier im Forum habe ich gelesen das 18 Einheiten pro Jahr als regelmäßig angesehen werden. Dort wurde aber auch geschrieben das das Innenministerium von NRW dazu eine abweichende Regelung herausgegeben hat. Ich habe mal in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz nachgelesen. Hier steht:
14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftma- chung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilver- bandes darüber, dass
– der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Mo- naten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaf- fen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);
Ich bin jetzt ehrlich gesagt ein wenig verwirrt. Der Vorschrift entnehme ich das wenn ich nicht jeden Monat einmal auf dem Stand war die 18 mal verbindlich sind. Und diese Vorschrift gilt doch Bundesweit oder nicht? Hat das Innenministerium hier wirklich eine abweichende Vorschrift erlassen?
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