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Dekowaffe in WBK?

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    Dekowaffe in WBK?

    Heute hatte ich ein seltsames Gespräch mit einem SB der Waffenbehörde in FF/O. Es geht darum, dass ich eine momentan scharfe Waffe zu Deko abändern lassen will. Im Laufe des Gesprächs sagte der SB, dass eine unbrauchbar gemachte Schusswaffe nicht aus der WBK ausgetragen wird sondern der Eintrag für die Waffe nur geändert wird. Zudem muss ich sie seinen Angaben zufolge entweder weiter im Waffenschrank aufbewahren bzw fest an der Wand verankern. Begründung war, dass die Waffe trotz der Unbrauchbarmachung noch das Aussehen einer Waffe hat. Da macht doch eine Behörde ihre eigenen Gesetze oder ist diese idiotische Handhabe die Regel?
    Es ist auch das erste mal, dass ich so etwas mache, was muss der beauftragte Büchsenmacher an der Waffe für Stempel setzen und welche Dokumente muss er anfertigen damit ich keine Probleme bei der Behörde bekomme?
    Ich möchte noch anmerken, dass ich bei dem LKA in Berlin gemeldet bin und das Gespräch über Umwege nur zufällig zustande gekommen ist.

    Gruß Ole

    #2
    (Antwort auf Thementitel)

    Der BüMa ändert die Waffe auf Deko um und gibt sie zum Beschußamt. Dort gibt es die Stempel. Du mußt dich um nichts kümmern sondern nur zahlen. Du mußt die Waffe gegen den Zugriff durch Unberechtigte (U18) schützen. Wie du das machst bleibt letztendlich dir Überlassen (abgeschlossenes Zimmer, Schrank oder an der Wand per Schloß). Problematisch an der Sache wird sein, wie man sie aus der WBK austrägt bevor der BüMa sie auf Deko geändert hat bzw. umgekehrt. Frag da mal den Büma, vielleicht hat er eine Antwort darauf.
    Zuletzt geändert von Dzilmora; 10.06.2014, 20:38.

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      #3
      Also bei uns lief das i.d.R. so:
      die Waffe wurde vom Kunden übernommen und ins Handelsbuch eingetragen.
      Der Kunde hat dann bei der Behörde gemeldet daß er die Waffe an den Händler XY überlassen hat und das war es von behördlicher Seite. Was mit der Waffe weiter passiert ist, dafür waren wir dann Rechenschaft schuldig. Der Kunde hat dann eine Deko Waffe gekauft aber das ist ja nun nicht weiter meldepflichtig.
      Wichtig ist: nicht die gute Gelegenheit zu verpassen einfach den Mund zu halten.
      Waffe an Händler überlassen und gut ist, mehr gibt es da nicht zu melden.

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        #4
        Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
        Du mußt die Waffe gegen den Zugriff durch Unberechtigte (U18) schützen. Wie du das machst bleibt letztendlich dir Überlassen (abgeschlossenes Zimmer, Schrank oder an der Wand per Schloß).
        Wenn im Haushalt nur Erwachsene leben, sollte da nicht die abschließbare Haus-/Wohungstür genügen?
        Die meisten Leute werden doch in irgendeiner Form auf dem Schirm haben, wer bei ihnen ein- und ausgeht.
        Unterschätze niemals die Macht dummer Menschen in größeren Gruppen!

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          #5
          Zitat von Wallander Beitrag anzeigen
          Wenn im Haushalt nur Erwachsene leben, sollte da nicht die abschließbare Haus-/Wohungstür genügen?
          Die meisten Leute werden doch in irgendeiner Form auf dem Schirm haben, wer bei ihnen ein- und ausgeht.
          Die Dekowaffe muß dann natürlich nicht verschlossen werden, aber die Personen welche Zugriff darauf haben könnten müssen wissen wie man damit umzugehen hat. Also z.B. nicht offen außerhalb des eigenen Grundstücks herumtragen usw. Diese und andere Regeln für Dekowaffen müssen dann bekannt sein. Sonst gibt es Ärger mit der Staatsmacht.

          Gruß Arnd

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            #6
            Das WaffG sagt nur: vor Zugriff durch Unberechtigte. Für nicht WBKler ist diese Frage kein Problem. (WBKler) Sollte man das Dingens bei einer Kontrolle auf dem Tisch liegen haben, könnte es (wegen Desinformiertheit der Kontrolleure) zu Diskussionen kommen. Diese Situation möglichst vermeiden und die Dekowaffe möglichst nicht im Waffenschrank mit erlaubnispflichtigen Waffen aufbewahren (könnte auch wieder zu Diskussionen führen).

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              #7
              Im Lande Brandenburg sollte man sowieso sehr vorsichtig sein ! Auch Magazine für Schusswaffen sind hier angeblich wesentliche Waffenteile und als solche zu behandeln ! Wer dieses Auffassung vertritt möchte ich hier lieber nicht schreiben !

              Mike
              Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                #8
                Eine Deko"waffe" gilt nicht mehr als "Waffe", da sie durch den Verlust ihrer Waffeneigenschaften nur noch Altmetall ist.
                Ob Türgriff oder "Deko-P38" : Eisen ohne Waffeneigenschaften !

                Sie sind bis auf "Anscheins §" und Altersbeschränkung vom WaffG ausgenommen

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