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    #16
    Da du ja beim WSV angerufen hast, musst du ja aus dem Württembergischen kommen. Gib doch bitte mal kurz Bescheid aus welcher Region. Vielleicht kann ich dir dann einen Verein oder eine BDMP SLG empfehlen.
    Einem Verein der keine Vereinswaffen hat und zudem von seinen neuen Mitglidern noch verlangt Wettkämpfe zu schießen um ein waffenrechtliches Bedürfnis zu bekommen, würde ich aber ganz schnell den Rücken kehren.

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      #17
      Absolut richtig was tont hier schreibt. Dass du an Wettkämpfen teilnimmst ist eine Schikane des Vereins. Sinnvoller wäre es, mit Leihwaffen soweit möglich zu trainieren, auch um hoffentlich die Entscheidung für die eigene Waffe zu fällen, und dann mit der eigenen Rundenwettkämpfe zu bestreiten.
      Eine Schützenkameradin von mir, nahm an Rundenwettkämpfen teil, um die erste eigene Kurzwaffe vom Verein "genehmigt" zu bekommen. Eine "Genehmigung" für die gelbe WBK bekam sie jedoch nicht, weil sie nicht regelmäßig Langwaffe geschossen hat... Es gibt halt solche Vereine und solche...

      Bernd, schreib mal in welcher Gegend du dich sportlich betätigst, bin auch im Einzugsgebiet des WSV, eventuell kann ich dir da auch einen Rat geben.

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        #18
        Die Frage ist, ob der WSV überhaupt der richtige Verband für GK Kurzwaffenschützen ist Ich bin inzwischen weg vom WSV und glücklich beim BDMP und BDS.

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          #19
          Hallo Thomas223,
          @tont hat mir per PM schon ein paar Tipps gegeben. (Tolles Forum, bin begeistert!)
          Aber vielleicht hast Du ja auch noch eine Idee für den Raum 75378 Bad Liebenzell :-)

          LG Bernd

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            #20
            Also ich verstehe das Problem nicht ganz.
            Ein wenn auch nicht wettkampftauglicher Revolver ist doch vorhanden , der
            reicht aber aus um die erforderlichen Träiningsnachweise zu erbringen.
            Das Gesetzt verlangt nur eine regelmässige Trainingsteilnahme aber kein
            Mindestergebnis was die Ringzahl betrifft, also halt ein Jahr damit leben dass
            man nur im Nebel rumballert .

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              #21
              Zitat von Treffhaltnix Beitrag anzeigen
              Also ich verstehe das Problem nicht ganz.
              Ein wenn auch nicht wettkampftauglicher Revolver ist doch vorhanden , der
              reicht aber aus um die erforderlichen Träiningsnachweise zu erbringen.
              Das Gesetzt verlangt nur eine regelmässige Trainingsteilnahme aber kein
              Mindestergebnis was die Ringzahl betrifft, also halt ein Jahr damit leben dass
              man nur im Nebel rumballert .
              Wenn ich das richtig verstanden habe, will der Verein das Bedürfnis nach dem Jahr nicht befürworten, weil die Ihre eigene Regel haben. Die wollen dir nur ein Bedürfnis geben für das was Du im letzten Jahr gemacht hast.

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                #22
                Da mit dem 2-Zöller überhaupt nicht sportlich geschossen werden darf, bezweifle ich, dass die Pflichttrainings damit überhaupt zulässig sind. Zudem kann die Standordnung evtl. dem nichtsportlichen Revolver widersprechen.

                @Bernd: Bad Liebenzell ist gar nicht meine Ecke.

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                  #23
                  Zitat von Thomas223 Beitrag anzeigen
                  Da mit dem 2-Zöller überhaupt nicht sportlich geschossen werden darf, bezweifle ich, dass die Pflichttrainings damit überhaupt zulässig sind.
                  Beim BDMP wäre es meines Wissens eine zugelassene Sportwaffe.

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                    #24
                    Jo, die haben eine spezielle Disziplin, bei der nur Revolver mit max. Lauflänge 2,75" zugelassen sind...

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                      #25
                      nee, dere Revolver MUSS 2.75" Lauflänge besitzen!
                      weder kürzer, noch länger!
                      "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

                      "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

                      "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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                        #26
                        Kürzer wär für Sportschützen imho gar nicht gut, da nicht zugelassen.
                        "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                        (Prof. Max Otte)

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                          #27
                          Jedoch kann er ja trotzdem mit seinem 2" Revolver trainieren, denn er muss ja nur mit "erlaubnispflichtigen" Waffen das Training nachweisen um eine entsprechende Sport-Waffe beantragen zu können!
                          "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

                          "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

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                            #28
                            Er müsste mindestens 12 Monate den Schießsport in einem Verein als Sportschütze betreiben, nach §14(2) WaffG.
                            Und das mit einer vom Schießsport ausgeschlossenen Waffe? Sehe ich genau genommen nicht so. Wenn man es jedoch nicht so genau nimmt...

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                              #29
                              Wenn die Waffe für das Sportschießen nicht zugelassen ist, darf er damit überhaupt nicht trainieren, oder?

                              Ich verstehe nicht, wie er die Waffe ohne Bedürfnis behalten durfte und darf.
                              "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                              (Prof. Max Otte)

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                                #30
                                Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
                                nee, dere Revolver MUSS 2.75" Lauflänge besitzen!
                                weder kürzer, noch länger!
                                Ähm, ich bin da ja kein Mitglied, aber verstehe ich die SpO des BDMP vom 24.04.2017 falsch oder du?

                                "C.1.5 Lauflänge bei Kurzwaffen
                                Die Lauflänge darf bei Kurzwaffen 3“ (7,62 cm) nicht unterschreiten. Bei Revolvern ist die Lauflänge ohne Patronenlager, bei Pistolen mit Patronenlager zu messen. Revolver mit kürzeren Läufen dürfen nur in der Disziplin „Standard Revolver 2,75“ (C.9.7) benutzt werden.
                                "
                                "C.9.7 Standard Revolver 2.75“
                                Beachte Ziffer C.1.5
                                C.9.7.1 Waffe Revolver, Lauflänge maximal 2,75 Zoll."

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