Jede Waffe, die vom WaffG in D erfaßt wird, also z.B. auch Dekos oder Luftdruckler ebenso wie Schreckschußwaffen oder Bajonette / Kampfmesser müssen s t e t s vor dem Zugriff Unberechtigter gesichert werden.Ob in dem Haushalt ausschließlich Berechtigte leben, ist dabei völlig unerheblich .
Auch Schreckschußwaffen habemn daher nichts in unverschlossenen Schubladen zu suchen.
Wer belastbare Belege für anderslautende Gesetzesauslegungen findet, darf sie gerne hier veröffentlichen, bis dahin bewerte ich Seepockes Aussage als falsch !
abwartend grüßt
der Gunner

Einen Kommentar schreiben: