Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Waffen Fund hinter der Badewanne !
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Zitat von Ewing1 Beitrag anzeigen
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29 Jahre-Respekt!
Den Artikel habe ich leider nicht gefunden...
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Zitat von Ewing1 Beitrag anzeigenDiejenigen, die ich in Kassel auf der WBK kennengelernt haben, waren es definitiv! Drum bin ich auch gleich beigetreten
Sollte es ungelegen kommen sagen sie es auch und vereinbaren einen Termin.
Keine Scheu die beissen nicht und ich bin schon 29 Jahre in dem Verein.
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Zitat von lopo Beitrag anzeigenNur heine Scheu, du bekommst auf Fragen umgehend Antwort, beim VDW sind alle sehr nett
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Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigenIch nehme immer am Jahresende die CD.
Ich habe aber daran gar nicht gedacht. Schreib doch mal hier für die Ungläubigen der Geschichte wie das mit dem Dekogewehr neben der Waffensammlung begründet wurde.
Danke !
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Zitat von Ewing1 Beitrag anzeigenIch habe die Ausgaben vom Waffenfreund durchforstet, die ich habe.
Ich bin erst seit April diesen Jahres Mitglied und scheue mich immer etwas
davor, jemand telefonisch oder ähnlich mit Dingen zu behelligen, die ich
ja eigentlich selber rausfinden könnte.
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Zitat von Ewing1 Beitrag anzeigenIch habe die Ausgaben vom Waffenfreund durchforstet,....
Ich habe aber daran gar nicht gedacht. Schreib doch mal hier für die Ungläubigen der Geschichte wie das mit dem Dekogewehr neben der Waffensammlung begründet wurde.
Danke !
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Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigenDu hast beim VDW nachgefragt ?
Ich bin erst seit April diesen Jahres Mitglied und scheue mich immer etwas
davor, jemand telefonisch oder ähnlich mit Dingen zu behelligen, die ich
ja eigentlich selber rausfinden könnte.
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Letzte Änderung der WaffV 1976 war 2003. Steht in der Kopfzeile. Unser aktuelles WaffG ist auch schon 2003 aufgelegt worden und hat seine letzte Änderung 2013 erfahren.
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Zitat von Gunner Beitrag anzeigenJohann:
Du zitierst "WaffV 1 1976", darin wird unter 4. (4) Bezug genommen auf Änderungen nach einer Vorschrift aus 1979!
Da hapert es mit meinem Verständnis. Wie kann man sich auf etwas beziehen, das drei Jahre in der Zukunft liegt ?!?
Johann
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Johann:
Du zitierst "WaffV 1 1976", darin wird unter 4. (4) Bezug genommen auf Änderungen nach einer Vorschrift aus 1979!
Da hapert es mit meinem Verständnis. Wie kann man sich auf etwas beziehen, das drei Jahre in der Zukunft liegt ?!?
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Zitat von Ewing1 Beitrag anzeigenDanke, das mit dem Blei war klar, aber jetzt habe ich es schwarz auf weiß.....
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Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigenhttp://www.gesetze-im-internet.de/bu...976/gesamt.pdf
Ergo reicht es nicht mehr aus, denn Lauf lediglich mit Blei auf zu füllen., aber jetzt habe ich es schwarz auf weiß,
wie genau es geregelt ist (hatte Kerkermeister auch schon in der Form gepostet)
Habe ich wahrscheinlich im Waffengesetz überlesen, aber der schöne Aspekt an einem Forum ist ja (u.a.), daß man auch wertvolle Tips und Hilfestellungen bekommt.
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Ich habe noch was konstruktives zu dem angeblichen K 98.
Dieser "K98" ist eigentlich ein "Gewehr 98", nicht nummerngleich, und der Schaft ist auch überarbeitet. Das gute Stück hat einen gültigen Beschuß und ein Hinweis auf DEKO-Umbau fehlt. Die Stempel sind nicht uninteressant. Er wurde noch in der EinWohnerwehrBayern geführt ( EWB). Weiterhin wahrscheinlich auch in der Reichswehr und zuletzt in der Wehrmacht. Da dieses Gewehr 1972 neu beschossen wurde sollte man meinen das diese Waffe bekannt ist. D.h. man kann das woher mit etwas Aufwand nachvollziehen. Wenn man denn will. Ich weiß nicht ob man den Lauf überprüft hat oder ob man das nur angenommen hat.
Jedenfalls ist diese Waffe auf den Bildern GESPANNT! und deshalb mit Vorsicht zu geniessen.
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