SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Waffen Fund hinter der Badewanne !

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von Ewing1 Beitrag anzeigen
    ....Den Artikel habe ich leider nicht gefunden...
    Da muss ich mal intensiver schauen. Ja das war ein Zufall das ich da eingetreten bin. Ein Schützenkamerad hatte mich zum Treffen einer Ortsgruppe mit genommen. Der Rechtschutz hat mir mehrmalig erfolgreich im Waffenrecht geholfen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ewing1
    antwortet
    29 Jahre-Respekt!
    Den Artikel habe ich leider nicht gefunden...

    Einen Kommentar schreiben:


  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von Ewing1 Beitrag anzeigen
    Diejenigen, die ich in Kassel auf der WBK kennengelernt haben, waren es definitiv! Drum bin ich auch gleich beigetreten
    Dr. Scholzen und sämtliche Sachverständigen sind immer telefonisch bereit mit Mitgliedern zu sprechen.

    Sollte es ungelegen kommen sagen sie es auch und vereinbaren einen Termin.

    Keine Scheu die beissen nicht und ich bin schon 29 Jahre in dem Verein.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ewing1
    antwortet
    Zitat von lopo Beitrag anzeigen
    Nur heine Scheu, du bekommst auf Fragen umgehend Antwort, beim VDW sind alle sehr nett
    Diejenigen, die ich in Kassel auf der WBK kennengelernt haben, waren es definitiv! Drum bin ich auch gleich beigetreten

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ewing1
    antwortet
    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    Ich nehme immer am Jahresende die CD.
    Ich habe aber daran gar nicht gedacht. Schreib doch mal hier für die Ungläubigen der Geschichte wie das mit dem Dekogewehr neben der Waffensammlung begründet wurde.
    Danke !
    Ich habe das noch nicht gefunden, aber mach mich noch mal auf die Suche!

    Einen Kommentar schreiben:


  • lopo
    antwortet
    Zitat von Ewing1 Beitrag anzeigen
    Ich habe die Ausgaben vom Waffenfreund durchforstet, die ich habe.
    Ich bin erst seit April diesen Jahres Mitglied und scheue mich immer etwas
    davor, jemand telefonisch oder ähnlich mit Dingen zu behelligen, die ich
    ja eigentlich selber rausfinden könnte.
    Nur heine Scheu, du bekommst auf Fragen umgehend Antwort, beim VDW sind alle sehr nett

    Einen Kommentar schreiben:


  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von Ewing1 Beitrag anzeigen
    Ich habe die Ausgaben vom Waffenfreund durchforstet,....
    Ich nehme immer am Jahresende die CD.
    Ich habe aber daran gar nicht gedacht. Schreib doch mal hier für die Ungläubigen der Geschichte wie das mit dem Dekogewehr neben der Waffensammlung begründet wurde.
    Danke !

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ewing1
    antwortet
    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    Du hast beim VDW nachgefragt ?
    Ich habe die Ausgaben vom Waffenfreund durchforstet, die ich habe.
    Ich bin erst seit April diesen Jahres Mitglied und scheue mich immer etwas
    davor, jemand telefonisch oder ähnlich mit Dingen zu behelligen, die ich
    ja eigentlich selber rausfinden könnte.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Gunner
    antwortet
    Danke, nun funkts!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Dzilmora
    antwortet
    Letzte Änderung der WaffV 1976 war 2003. Steht in der Kopfzeile. Unser aktuelles WaffG ist auch schon 2003 aufgelegt worden und hat seine letzte Änderung 2013 erfahren.

    Einen Kommentar schreiben:


  • johann
    antwortet
    Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
    Johann:

    Du zitierst "WaffV 1 1976", darin wird unter 4. (4) Bezug genommen auf Änderungen nach einer Vorschrift aus 1979!
    Da hapert es mit meinem Verständnis. Wie kann man sich auf etwas beziehen, das drei Jahre in der Zukunft liegt ?!?
    Die WaffV bezieht sich auf das WaffG 1976 sie wurde bis zum nachfolgenden WaffG mehrmals geändert bzw. angepasst z.B. auch die Regelung für die DDR Luftgewehre, das war z.B. bis 1989 auch nur von untergeordneter Bedeutung.

    Johann

    Einen Kommentar schreiben:


  • Gunner
    antwortet
    Johann:

    Du zitierst "WaffV 1 1976", darin wird unter 4. (4) Bezug genommen auf Änderungen nach einer Vorschrift aus 1979!
    Da hapert es mit meinem Verständnis. Wie kann man sich auf etwas beziehen, das drei Jahre in der Zukunft liegt ?!?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von Ewing1 Beitrag anzeigen
    Danke, das mit dem Blei war klar, aber jetzt habe ich es schwarz auf weiß.....
    Du hast beim VDW nachgefragt ?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ewing1
    antwortet
    Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
    http://www.gesetze-im-internet.de/bu...976/gesamt.pdf
    Ergo reicht es nicht mehr aus, denn Lauf lediglich mit Blei auf zu füllen.
    Danke, das mit dem Blei war klar, aber jetzt habe ich es schwarz auf weiß,
    wie genau es geregelt ist (hatte Kerkermeister auch schon in der Form gepostet)
    Habe ich wahrscheinlich im Waffengesetz überlesen, aber der schöne Aspekt an einem Forum ist ja (u.a.), daß man auch wertvolle Tips und Hilfestellungen bekommt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Zimmermann
    antwortet
    Ich habe noch was konstruktives zu dem angeblichen K 98.
    Dieser "K98" ist eigentlich ein "Gewehr 98", nicht nummerngleich, und der Schaft ist auch überarbeitet. Das gute Stück hat einen gültigen Beschuß und ein Hinweis auf DEKO-Umbau fehlt. Die Stempel sind nicht uninteressant. Er wurde noch in der EinWohnerwehrBayern geführt ( EWB). Weiterhin wahrscheinlich auch in der Reichswehr und zuletzt in der Wehrmacht. Da dieses Gewehr 1972 neu beschossen wurde sollte man meinen das diese Waffe bekannt ist. D.h. man kann das woher mit etwas Aufwand nachvollziehen. Wenn man denn will. Ich weiß nicht ob man den Lauf überprüft hat oder ob man das nur angenommen hat.
    Jedenfalls ist diese Waffe auf den Bildern GESPANNT! und deshalb mit Vorsicht zu geniessen.

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X