Ist also nichts mit einklagbaren Posten oder so.
Genauso die wirren Androhungen einzelner eGunner,
das sie "Spassbieter" verklagen auf sogenannte Aufwandsentschädigungen.
Man sollte es halt als Privatier nicht so ernst nehmen,
auch wenn einem mal ein Schnäppchen entgeht.
Es wird ja auch keiner gezwungen eGun zu benutzen.
Zum Thema Löschung der Bewertung kann ich nur sagen,
dass sich natürlich eGun beide Meinungen anhört
und dann meistens im Zweifel für den Angeklagten entscheidet.
Mann wird ja auch nicht gezwungen eGun zu verwenden!
Ich benutze übrigens als Privater eGun seit über 10 Jahren
und bin durch die Bank zufrieden, bis auf einige Auswüchse,
die eGun aber nicht zu vertreten hat. Ars......er gibt es überall.
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