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Waffenbesitz als KFZ-Händler

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    Waffenbesitz als KFZ-Händler

    Hallo,
    Ich bin noch ganz frisch im Forum und habe auch gleich mal eine Frage an die Community.

    Ich betreibe seit 5 Jahren ein KFZ Gewerbe. Hierbei Kommt es regelmäßig vor, dass ich Geschäfte mit großen Summen von Bargeld abwickeln muss.
    Dies stellt auch beim Verkauf von PKWs an den Ottonormalverbraucher kein Problem dar. Leider habe ich auch schon häufiger Probleme mit Kundenklientel gehabt, welche de PKWs nach Osteuropa, Afrika oder den Nahen Osten exportieren wollten. Die Kombination aus dieser Klientel und hohen Bargeldsummen oder Warenwerten ist leider in Ausnahmefällen recht explosiv...

    Da ich vor ein paar Wochen bei einem Vorfall die Polizei rufen musste, mache ich mir nun Gedanken über meinen Selbstschutz bei solchen Geschäften.

    Die Möglichkeit einen kleinen Waffenschein zu beantragen und mir eine Schreckschusspistole zu kaufen ist mir bekannt.

    Für den großen Waffenschein und das führen der Waffe müsste ich aber verständlicher Weise einen triftigen Grund nennen.

    Mal davon abgesehen, dass ich hoffe niemals eine Waffe, in welcher Form auch immer, einsetzen zu müssen, wollte ich mal nach eurer Einschätzung fragen.
    Sind die oben genannten Gründe ausreichend für das "führen einer Waffe" oder bekommt man das in Deutschland z.B. Nur als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienst etc. Gestattet?!

    Gruß Christian

    #2
    Ich bin zwar kein Sachbearbeiter der Waffenbehörde aber Deine Gründe sind nicht ausreichend um einen Waffenschein zu beantragen. Sehr viele Berufsgruppen sei es ein Tankstellenkassierer, ein Bankangestellter , Beamte der Ausländerbehörde, Drogisten u.s.w. doch keiner benötigt eine Waffe zum Selbstschutz oder würde sie zugesprochen bekommen. Außerdem benötigt man dazu auch eine entsprechende Ausbildung, sonst wird die eigene Waffe ganz schnell für Dich selbst zur Gefahr.

    Mike
    Zuletzt geändert von H&K Schütze; 10.03.2012, 09:22.
    Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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      #3
      Hallo Cris,
      Einen Waffenschein zum führen einer Schusswaffe auf öffentlichen Wegen erhalten nur Personen die wesentlich höher gefährdet sind als der Normalbürger.
      Das sind Botschfter; Politiker; Geldtransportfahrer; Polizisten etc.
      Als KFZ-Händler keine Chance.
      Allerdings darf jeder der eine legale Waffe besitzt diese auf seinem befriedeten Grundstück auch führen.
      Also auf Deinem Werksgelände darfst Du durchaus eine geladene Schusswaffe tragen. Problem ist die Waffenbesitzkarte zum Besitz selbiger und der zugehörigen Munition.
      Zum Schusswaffenbesitz in D haben nur Jäger oder Sportschützen oder anerkannte Waffensammler ein Bedürfnis.

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        #4
        Hallo,
        vielen Dank für die schnellen Antworten.

        Es wäre also demnach kein Problem einen kleinen Waffenschein zu beantragen um eine Schreckschusspistole mitführen zu können (auch außerhalb des Betriebsgelände)!?

        Für eine richtige Schusswaffe wäre demnach ein großer Waffenschein und eine Waffenbesitzkarte von Nöten. Hierzu müsste man z.B. Jäger oder Sportschütze sein und dürfte die Waffe dann auch nur auf dem Betriebsgelände mit sich führen!?

        Gruß Christian

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          #5
          Zitat von andreas7 Beitrag anzeigen
          Allerdings darf jeder der eine legale Waffe besitzt diese auf seinem befriedeten Grundstück auch führen.
          Also auf Deinem Werksgelände darfst Du durchaus eine geladene Schusswaffe tragen.
          Befriedetes Grundstück ist richtig, aber o.g. Gelände dürfte m.E. die Eigenschaften eines befriedeten Gründstücks nicht erfüllen.
          "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
          Peter Ustinov

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            #6
            Wenn es Deine Firma ist, rate ich Dir in Sicherheitstechnik zu investieren und keinen einzigen Cent für Sicherheitversprechende Schreckschußschei.... auszugeben. Aber ein Waffengesetz solltest Du Dir mal zulegen. Das kann nie schaden.


            Mike
            Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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              #7
              Für den unmündig gehaltenen Bürger und Steuerzahler in der BRD GmbH, ist eine SV mit Schusswaffen nicht vor gesehen und sogar verboten. Ausser man ist Politiker oder Priveligierter. Ist das Selbe wie mit direkter Demokratie. Die wird nie kommen. Begründet wird das SV Verbot für juristische Personen (Steuerzahler) mit dem Gewaltmonopol usw. blablabla. In Deinem Fall würde ich mir eine Wachperson für solche Fälle anmieten.
              Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
              Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
              Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
              dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
              (Theodor Körner 1791-1813)

              DIE GRÜNEN NEIN DANKE
              Direkte Demokratie
              Ich bin Tolerant

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                #8
                Sehr gut dargestellt, genauso ist es hierzulande.

                Ausserdem gibt es über kurz oder lang Ärger mit der Ordnungsbehörde/Polizei, wenn man mit einer geladenen Waffe auf seinem Firmengelände rumspaziert, die noch dazu auf einer WBK für Sportschützen erteilt und begründet wurde, also für einen ganz anderen Zweck. Sowas macht man nicht lange....auch wenn´s der eigene Garten ist..der Nachbar fühlt sich bedroht oder Neidfaktor (Wieso darf der mit Pistole rumrennen und ich nicht?), informiert die Behörden, dann geht´s los...nicht daran zu denken, wenn ein Waffeneinsatz passieren würde, dann kommen die Fragen....

                In unserer Verwaltung muss der "Kassier" auch manchmal grössere Summen zur nächsten Bank/Postbank bringen. Grundsätzlich werden dabei keine Waffen geführt bzw. der "Kassier" bewaffnet, höchstens das ein zweiter Kollege mitgeht, ansonsten ist bei einem Überfall einfach die Kohle abzugeben...hierbei soll einfach Personenschaden vermieden werden, da Sachschaden zu ersetzen ist. Ich würde mein Leben für meinen "Dienstherrn" auch nicht riskieren, da es eh nicht gedankt wird, ganz im Gegenteil....
                Zuletzt geändert von fraustoppwirkung71; 10.03.2012, 20:35.

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                  #9
                  Das ist ganz schnell beantwortet:

                  Zitat von Chris Young Beitrag anzeigen
                  Sind die oben genannten Gründe ausreichend für das "führen einer Waffe"
                  Nein, sind sie nicht.


                  Zitat von Chris Young Beitrag anzeigen
                  ...oder bekommt man das in Deutschland z.B. Nur als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienst etc. Gestattet?!
                  Und selbst die müssen ihr Bedürfnis für einen Waffenschein begründen und das von Dir angeführte würde dafür nicht ausreichen.

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                    #10
                    Zitat von Chris Young Beitrag anzeigen
                    Es wäre also demnach kein Problem einen kleinen Waffenschein zu beantragen um eine Schreckschusspistole mitführen zu können (auch außerhalb des Betriebsgelände)!?
                    Ja, das wäre kein Problem.

                    Löst aber nicht Dein Problem und stellt viel eher eine höhere Gefährdung dar, wenn Du mit dem von Dir geschilderten Klientel zu tun hast.
                    Die halten sich nämlich i.A. weder mit kleinen noch grossen Waffenscheinen noch mit Gaspistolen auf.

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                      #11
                      Stell die Russen-Mafia ein, und all Deine Probleme werden postwendend gelöst
                      Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
                      Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
                      Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
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                        #12
                        Ich kann mir keine deutsche Behörde vorstellen, die Dir einen Waffenschein ausstellen würden.
                        Nach dem letzten großen Amokläufen und auch Misständen bei den Behörden ( geklaute, sichergestellte Waffen, Waffen ohne Rechtsgrundlage bewilligt usw ) sind auch diese unter ständiger Beobachtung und wollen " wenig Waffen ins Volk " bringen.

                        Sicher Dich mit Security- und Überwachungsausrüstung für Deine Anlage und einer Schreckschusswaffe für Dich ab. Den Rest wirst Du der Polizei überlassen müssen.

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                          #13
                          Eine Schreckschusswaffe könnte in einer brenzligen Situation eher noch die Problematik verstärken würde ich vermuten. Einen Angriff damit endgültig abzuwehren ist auch nicht unbedingt sicher. In einer Stresssituation sicher die Waffe zu handhaben und genau zu schießen (z.B. mit CS-Gas Patronen) ist doch recht schwierig. Wenn ich so an meine "Code Red" Erlebnisse denke wüsste ich ehrlich gesagt nicht, ob ich da mit einer Schreckschusswaffe zurechtgekommen wäre und/oder ob sie mir in dieser Situation wirklich geholfen hätte.

                          Du musst auch überlegen, dass evtl. Kriminelle die sich durch die Schreckschusswaffe bedroht fühlen würden und schnell zu einer scharfen Waffe greifen könnten um die Initiative wieder auf ihre Seite zu bringen.

                          Eine Kamera oder andere Sicherheitstechnik könnte bei dir eher für Sicherheit sorgen. Denn sowas schreckt mehr ab und sorgt nicht für eine Eskalation wie das plötzliche ziehen einer Waffe. Auch macht das Führen einer Waffe bei "normalen" Kunden sicherlich keinen vertrauensvollen Eindruck.


                          Grüße

                          Thomas
                          Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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