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  • Michi
    antwortet
    Zitat von Cmark73 Beitrag anzeigen
    !! Kommt mir irgendwie nicht ganz koscher vor die Sache!
    Und deshalb ist der Thread zu und der Unfug entfernt.

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  • Cmark73
    antwortet
    Hmmm...nichts für ungut aber : - führt meistens zu

    @gift69 überleg doch erstmal was Du eigentlich möchtest! Schießsport...meld`Dich halt bei einem Verein an, zu Sylvester Feuerwerkern...gut kauf Dir eine gute SSW. Aber bei Dir soll es knallen,es soll zum schießen auf Flaschen etc. taugen u. Du möchtest damit anscheinend auch in der Gegend rumlaufen.Auch ein Umbau einer SSW käme für Dich in Betracht - !! Kommt mir irgendwie nicht ganz koscher vor die Sache!

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  • David
    antwortet
    Im Internet?

    Gruß David

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  • David
    antwortet
    So ist es. Abgesehen davon wirst Du dir mit deiner Schusshand nicht mal mehr den Arsch abwischen können, weil die dann nämlich völlig kaputt ist Wenn Du schießen willst kauf dir eine Luftpistole oder gehe zur Bundeswehr.

    Gruß David

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  • ElFunghi
    antwortet
    Ja, kann man. Wird aber meist teurer als 300€ wenn man später die Anwalts- und Gerichtsverhandlungskosten mit dabei rechnet.

    Das ist nämlich illegal.

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  • David
    antwortet
    mach dir nichts draus Mit 18 habe ich mir meinen ersten K98 in Salut und eine Deko Mpi gekauft Jeder hat mal angefangen.

    Gruß David

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  • Der Sheriff
    antwortet
    Hallo gift69,

    so - und jetzt fahren wir mal wieder runter.

    Ich gehe mal davon aus, daß Du schon über 18 Jahre alt bist, sonst hätte Dir der Händler die Waffe nicht verkauft.

    Wenn die Waffe defekt ist, also zum vorgesehenen Zweck nicht zu gebrauchen ist und Du nachweislich nicht für den Defekt verantwortlich zu machen bist, dann hat er Dir Zug um Zug die Waffe wieder abzunehmen und Dir den Kaufpreis zu erstatten. Das hat nichts mit Kulanz zu tun, sondern ist im BGB so geregelt. Denn der Händler hat die ihm zustehende Vertragspflicht, nämlich Dir eine fehlerfreie Ware zu übergeben, nicht erfüllt. So sieht´s aus.

    Alternativ eine Softair-Waffe zu kaufen halte ich für keine gute Idee. Diese darfst Du nämlich nicht in der Öffentlichkeit führen. Auch eine Schreckschußwaffe darfst Du nur dann ausserhalb Deines befriedeten Besitztums zugriffsbereit führen, wenn Du Dir für € 50,-- einen sog. "Kleinen Waffenschein" bei der für Dich zuständigen Waffenrechtsbehörde geholt hast.

    Verletzungen, die jemandem durch Aufsetzen einer Schreckschußwaffe zugefügt werden, können tödlich sein. Das sollte Dir bewusst sein. Entsprechende Bilder gibt es im Internet und ich möchte sie ehrlich gesagt nicht nocheinmal hier einstellen.

    Nimm´es einfach mal als guten Rat von jemandem, der etwas älter ist und es besser weiß.

    Gruß,

    Bernhard

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  • ElFunghi
    antwortet
    Zitat von gift69
    Ja ich werde mich mal in dem Laden nach einer Softair umsehen, danke. Ich habe öfter schon von Leuten in meiner Gegend gehört die von Gaspistolen angeschossen worden sind und verletzt waren, wie ist das dann möglich wenn es nur Krach macht?
    Das kommt immer ganz auf den Umstand an.
    Wenn die Waffe aus nächster Nähe auf das Opfer abgeschossen wurde, können schwere Verletzungen entstehen. Unter anderem Platzwunden, Verbrennungen, Gehör- und Augenschäden.

    Auch CS oder Pfefferpatronen aus nächster Nähe können sehr gefährlich vor allem für die Augen und die Atmungsorgane sein.

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  • gift69
    antwortet
    Zitat von David Beitrag anzeigen
    nimm die Rechnung zu der Pistole und bringe sie zum Händler, fordere das Geld zurück und fertig.

    Gruß David
    Muss er mir das Geld denn wieder geben? Oder nur wenn er kulant ist? Mfg

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  • ElFunghi
    antwortet
    Zitat von David Beitrag anzeigen
    nimm die Rechnung zu der Pistole und bringe sie zum Händler, fordere das Geld zurück und fertig.

    Gruß David
    Entweder das oder sage das du dir dafür was anderes kaufen willst.
    Kaufe dir eine Softair, da bekommst du für 100€ schon was vernünftiges, und du kannst Dosen abschießen.

    Macht halt nur keinen Krach, aber man kann nicht alles haben.

    Es sei denn man ist Sportschütze, dann aber bitte nur auf Pappscheiben schießen

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  • David
    antwortet
    nimm die Rechnung zu der Pistole und bringe sie zum Händler, fordere das Geld zurück und fertig.

    Gruß David

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  • David
    antwortet
    Du hast es doch bei einem Händler gekauft oder von Privat?
    Der Händler muss dir Garantie gewähren , Privat nicht.

    Gruß David

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  • ElFunghi
    antwortet
    Zitat von gift69 Beitrag anzeigen
    Mhh.. Ich habe sie mir eigentlich nicht für Vogelschreck gekauft, hatte mir mehr davon versprochen und zwar das ich damit auch eine gewissen Reichweite habe und nicht nur Krach mache, also im Klartext heißt das ich kann damit nichts abschießen ( es sei denn ich benutze Vogelschreck ) richtig?:-(
    Oh gott, bitte nicht mit Pyropatronen auf irgendwelche Sachen schießen!

    Vor allem nicht mit Vogelschreck (welche in Deutschland sowieso nur mit Munitionserwerbsberechtigung zu erwerben sind!)

    Die Dinger können abprallen und auf direktem Wege zu dir zurückfliegen.
    Die sind wirklich nur dafür da, um sie in den Himmel zu schießen!

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  • gift69
    antwortet
    Ok danke, habt mir sehr geholfen, schade dann habe ich meine 100 Euro in den Sand gesetzt, denke nicht das er mir noch mein Geld wiedergibt oder? Mfg

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  • ElFunghi
    antwortet
    Zitat von gift69 Beitrag anzeigen
    Ja genau das wollte ich auch noch wissen, was ist denn die Reichweite von ner Gaspistole so ungefähr? Wie weit komme ich mit der Patrone? Sry hab da nicht so viel Ahnung von, machen die Platzpatronen jetzt echt nur Krach? Ich mein kann man da jetzt z.B nichts mit abschießen?`Oder geht es bei so Dingern nur um die Druckwelle oder so? das man die in z.b 6 metern noch extrem merkt? Klärt mich mal auf bitte.
    Platzpatronen platzen nur, wie aus dem Namen auch zu erkennen ist.

    Drin ist nur NC-Pulver welches verbrennt. vorne ist eine Plastikkappe mit Sollbruchstellen eingebördelt, um genügend Druck in der Patrone aufzubauen damit das Pulver schnell genug verbrennt.

    Vorne rausfliegen tut da nichts, soll und darf es ja auch nicht!

    Nur bei CS-Gas oder Pfefferpatronen wird der Reizstoff aus dem Lauf geschleudert, welcher aber nach gut einem Meter sich so sehr verteilt hat, das er nurnoch vom Wind in alle Richtungen getragen wird.

    Eine Flasche um- oder kaputtschießen könntest du höchsten bei direkten Mündungskontakt, wovon ich aber stark abrate!!! Wegen der umherfliegenden Splitter viel zu gefährlich, und Sinn macht es auch keinen.

    Wenn du eine Waffe haben möchtst um auf Flaschen oder Dosen zu schießen, musst du dir eine Softair oder Luftdruckpistole kaufen.

    Gruß

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