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Waffenbesitzkarte ohne Waffe beantragen ?

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    Waffenbesitzkarte ohne Waffe beantragen ?

    Hallo,

    vielleicht kann man mir hier helfen.

    Ich mache aktuell die Waffensachkundeprüfung. Darüber hinaus suche ich mir in meiner Umgebung aktuell einen passenden Verein um die Mitgliedschaft als Grundlage für den Erwerb einer Waffe zu haben.

    Gestern abend saß ich mit dem Vorsitzenden eines in Frage kommenden Vereins zusammen.

    Im Laufe des Gesprächs hat mit dieser geraten schon jetzt die WBK zu beantragen, allerdings ohne Voreintrag, ohne Bedürfnis und ohne direkte akute Erwerbsabsicht einer Waffe.

    Lt. seiner Aussage ist es möglich hierdurch vorzeitig eine WBK zu bekommen. Diese berechtigt dann zwar noch nicht zum Kauf einer Waffe (der Erwerb muss anschließend nochmals separat beantragt werden, mit Bedürfnis, Schießbuch etc. !!) aber der ganze Behördenweg bezüglich Zuverlässigkeitsprüfung und allem was sonst noch dazu gehört sei dann im Vorfeld bereits schon erledigt.

    Entspricht das den Tatsachen ? Kann das einer so bestätigen, denn ich finde diesbezüglich einfach nichts im Netz ???

    Komme übrigens aus Hessen.

    #2
    Und weil es billiger ist gleich die gelbe mit der grünen zusammen ?

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      #3
      Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
      Und weil es billiger ist gleich die gelbe mit der grünen zusammen ?
      Sorry, aber den Zusammenhang versteh ich jetzt nicht.

      Das Thema ist für mich noch recht neu, also nichts für Ungut wenn ich mal dumme Fragen stelle.

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        #4
        Nun mal der Reihe nach; du machst grad erst die Sachkunde und warst bislang noch in keinem Schützenverein und hast bislang auch noch keine Schießnachweise? Dann kannst du ja noch gar keine WBK beantragen. Du musst ja erstmal ein Jahr lang regelmäßig schießen (12/18er Regelung). Und ohne ein Bedürfniss gibts keine grüne WBK (wäre mir zumindest neu).
        Aber das alles solltest du doch in der Sachkunde gelehrt bekommen, oder ned??
        Ich frag mich was der Vorsitzende dir da alles erzählt hat

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          #5
          Genau deshalb stell ich die Frage, denn im Unterricht der Sachkunde stellt sich das ganz anders dar

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            #6
            Wie DausO schreibt: ohne Bedürfnis keine WBK und die Grüne gibt es nicht ohne Voreintrag (Bedürfnis für eine Waffe). Die Gelbe bekommst du auch nur mit einen Bedürfnisantrag beim Verband. Für die Gelbe gibt es aber keinen Voreintrag. Theoretisch kann man diese also "leer" bekommen.

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              #7
              Anders gefragt. Wenn es so wäre, dann könnte ja JEDER eine WBK beantragen, nach dem Motto, erstmal beantragen ohne irgendein Bedürfnis, nur um erstmal eine WBK zu haben ?

              In Hessen gibt es immer Interessante Dinge, wie zum Beispiel der Vorsitzende des von Dir genannten Vereins.

              Die Waffenbesitzkarte ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz, nicht zum Führen einer Waffe.

              DU darfst keine Waffe besitzen und darum wird dir auch keiner eine WBK ausstellen in der die Erlaubsnis erteilt wird die du ja nicht brauchst weil du keine hast und bekommst.

              Anders
              beantrage einen Blanko Führerschein den du dann ausgehändigt bekommst.
              Wenn Du dann eine Prüfung bestanden hast, bekommst Du dieses dann dort abgestempelt ?

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                #8
                Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                Wie DausO schreibt: ohne Bedürfnis keine WBK und die Grüne gibt es nicht ohne Voreintrag (Bedürfnis für eine Waffe). Die Gelbe bekommst du auch nur mit einen Bedürfnisantrag beim Verband. Für die Gelbe gibt es aber keinen Voreintrag. Theoretisch kann man diese also "leer" bekommen.
                Aber auch nur mit einem Bedürfnis.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                  Wie DausO schreibt: ohne Bedürfnis keine WBK und die Grüne gibt es nicht ohne Voreintrag (Bedürfnis für eine Waffe). Die Gelbe bekommst du auch nur mit einen Bedürfnisantrag beim Verband. Für die Gelbe gibt es aber keinen Voreintrag. Theoretisch kann man diese also "leer" bekommen.

                  Macht die "Leer" dann eigentlich Sinn ? Wie lange sind die Bearbeitungszeiten nach Stellung des Antrages ?

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                    #10
                    Zitat von mech_commander Beitrag anzeigen
                    Macht die "Leer" dann eigentlich Sinn ? Wie lange sind die Bearbeitungszeiten nach Stellung des Antrages ?
                    Ja weil Du ja ein Bedürfnis für eine bestimmte Waffe bekommen hast.

                    Welchen Antrags ?

                    Dazu gibt es hier im Forum auch eigene Freds in denen man die individualität der Sache sehen kann.

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                      #11
                      Ich denk der normale Weg über Vereinsmitgliedschaft, Schiessnachweiss und Bedürfnis ist der Richtige.

                      Alles was vom normalen abweicht bringt meist nur Ärger.

                      Deshalb Augen zu und durch, 12 Monate gehen auch vorbei

                      Danke auf jeden Fall für die Info.

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                        #12
                        Nur ich würde mir überlegen in welchem Verein. In einem wo ein Vorsitzender solche Vorschläge macht wäre ich nicht gern.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
                          Nur ich würde mir überlegen in welchem Verein. In einem wo ein Vorsitzender solche Vorschläge macht wäre ich nicht gern.
                          Ja . Recht seltsamer Vorschlag !

                          Kommentar


                            #14
                            Total abwegig ist die Aussage des Vereinsvorsitzenden nicht.
                            Eventuell meinte er ja etwas in der Richtung WBK-pflichtige Waffe ohne Bedürfnis beantragen. Eine solche bedürfnisfreie Waffe kommt mit einem 1 Jahr gültigen Voreintrag auch auf die grüne WBK.
                            Vorteil: die Prüfung ob Einträge im Bundeszentralregister etc. vorhanden sind ist bis zur Beantragung einer bedürfnispflichtigen Waffe lange abgeschlossen und der Voreintrag einer bedürfnispflichtigen Waffe kann in die vorhandene grüne WBK umgehend durchgeführt werden. Auch die gelbe WBK könnte, wenn für die grüne WBK die Zuverlässigkeit bereits überprüft wurde, sofort ausgestellt werden.

                            Hier mal ein anderer thread in dem ich etwas zur Beschleunigung der Austellung der WBK geschrieben hatte (http://www.waffen-welt.de/showthread...0#post149560)- dort ging es darum, ob es Sinn macht, seinen Antrag auf Ausstellung einer WBK auch ohne Bedürfnisbescheinigung des Verbands abzugeben.

                            Bereits jetzt eine WBK für eine bedürfnisfreie Waffe zu beantragen kann insbesondere in Hessen durchaus Sinn machen, da die Bestätigung der dort zentral durchgeführten Prüfung der Zuverlässigkeit für eine WBK so wie ich das gehört und gelesen habe mehrere Monate (!) dauern kann.

                            In anderen Bundesländern in denen die Überprüfung der Zuverlässigkeit nur ein paar Wochen dauert, würde ich keine bedürfnisfreie Waffe beantragen sondern einfach kurz vor Erhalt der Bedürfnisbescheinigung den Antrag für die bedürfnispflichtige/n Waffe/n ohne die nachzureichende Bedürfnisbescheinigung abgeben.

                            Immerhin kostet der Voreintrag für z.B. einen bedürfnisfreien Revolver in 4mm lang Randfeuer auch ohne eingetragenen Munitionsewerb über 60 Euro.

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                              #15
                              Also wenn der Plan ist, sich mit einer leeren WBK (oder 4mm M20 etc.) dann die dicken Teile auszuleihen: vergiss es, denn es ist nicht erlaubt.

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