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Wiedergeladene Munition weitergeben

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    Wiedergeladene Munition weitergeben

    Hallo Community,

    für mich stellt sich hier die Frage ob ich meine wiedergeladene Munition (Schein §27 vorhanden und gültig):
    1: überhaupt an Schützen weiter geben kann?
    2: müssen die Schützen auch einen §27 Schein haben um Wiedergeladenes zu schießen?
    3: kann diese zum Selbstkostenpreis weiter gegeben werden ( wenn überhaupt)?

    Wie ist hier die Haftung und die Gesetzeslage?
    Angehängte Dateien
    Barack Obama hat sich als Hobbyschütze geoutet und damit seine Gegner erzürnt.

    #2
    Hast du das nicht im WL Kurs gelernt, die Fragen solltest du dir selbst beantworten können

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      #3
      Zitat von sportschütze 01 Beitrag anzeigen
      ......für mich stellt sich hier die Frage... (Schein §27 vorhanden und gültig)
      Wie bist du daran gekommen, wenn du diese Fragen hast ?

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        #4
        Wie immer, sehr nette und hilfreiche Antworten.


        Ja, Du darfst selbst geladene Munition an andere Berechtigte weitergeben, bist dann aber Hersteller im Sinne des Gesetzes und damit für Schäden (Sachschäden und Körperschäden) die durch Dein Produkt entstehen voll haftbar.

        Als nichtgewerblicher Wiederlader darfst Du dabei allerdings keinerlei Gewinn erzielen, sondern maximal die Selbstkosten verlangen, sonst machst Du Dich wiederum strafbar.

        Überlege gut, ob Du das machen willst.
        Du entscheidest, Du haftest.

        Viele Grüße,
        Lichti
        "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
        (Prof. Max Otte)

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          #5
          Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
          .....Als nichtgewerblicher Wiederlader darfst Du dabei allerdings keinerlei Gewinn erzielen, sondern maximal die Selbstkosten verlangen, sonst machst Du Dich wiederum strafbar....
          Haften ist richtig, strafbar machen wg. mehr als Selbstkosten wohl kaum. Zeig mir mal den Paragraphen dazu.

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            #6
            Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
            Haften ist richtig, strafbar machen wg. mehr als Selbstkosten wohl kaum. Zeig mir mal den Paragraphen dazu.
            Hier eine hilfreiche Antwort : Wie Lichtgestalt bereits aufgeführt hat ist bei Selbstkosten keine Straftat!
            Barack Obama hat sich als Hobbyschütze geoutet und damit seine Gegner erzürnt.

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              #7
              Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
              .....Wie immer, sehr nette und hilfreiche Antworten.
              .....
              Ja was denn? Die Frage zeigt doch nur wieder einmal das die Lehrgänge eigendlich fürn Popo sind wenn nichtmal das grundliegende Wissen vermittelt wird.

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                #8
                Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
                Haften ist richtig, strafbar machen wg. mehr als Selbstkosten wohl kaum. Zeig mir mal den Paragraphen dazu.
                Schon mal was vom Steuerrecht gehört, evtl. auch Sozialabgaben?

                Als Hersteller Produkte mit Gewinn vertreiben ohne eine Firma angemeldet zu haben?

                Nicht strafbar?

                Und um beim SprengG zu bleiben, worauf Du ja anspielst, begehst Du als Wiederlader einen Verstoß gegen §7 ff..
                Sicher, nicht strafbar, aber ein Verstoß.
                Mein Sachbearbeiter würde sich draufstürzen und ich würde so sicher wie irgend möglich eine Verwarnung kriegen, Deinen kenn ich nicht.
                "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                (Prof. Max Otte)

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                  #9
                  Zitat von lopo Beitrag anzeigen
                  Ja was denn? Die Frage zeigt doch nur wieder einmal das die Lehrgänge eigendlich fürn Popo sind wenn nichtmal das grundliegende Wissen vermittelt wird.
                  Ich finde es schade.

                  Da stellt ein Gleichgesinnter in einem Fachforum eine offene und ehrliche Frage an Gleichgesinnte, bittet um Hilfe, und bekommt als Antwort unterstellt, dass er a)zu doof ist oder b)gepennt hat, bzw. c)am Besten seinen Schein zurückgeben soll.

                  So kommt es bei mir an, und das ist eigentlich nicht das, was ich mir unter Kameradschaft vorstelle.

                  Hoffentlich braucht Ihr nie Hilfe von Jemandem.
                  "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                  (Prof. Max Otte)

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                    #10
                    lichtgestalt hat recht ,

                    und zwar in beiden oben genannten Antworten .

                    Und ferner kann nicht jeder alles Wissen . Zumal hier einige Gesetze zur Anwendung
                    kommen könnten .

                    Kommentar


                      #11
                      @Lichtgestalt
                      Ich habe dem TS weder unterstellt das er zu doof ist, noch das er gepennt hat und warum sollte ich wollen das er seine Wiederladepappe zurück gibt?
                      Ich habe gesagt das in den meisten Wiederladekursen nicht das nötige Wissen vermittelt wird sonst fürden gerade Fragen dieser Art nicht quer durch alle Foren fast wöchendlich gestellt

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von lopo Beitrag anzeigen
                        sonst fürden gerade Fragen dieser Art nicht quer durch alle Foren fast wöchendlich gestellt
                        Ja richtig, aber warum werden sie das immer und immer wieder ?

                        Wenn man nach der Art dieser Fragen tatsächlich den begründeten Verdacht haben kann, daß der Fragesteller entweder im Kurs gepennt hat, bzw. einfach zu faul ist, sich selbst mal kundig zu machen
                        und das dann auch mal offen anspricht,
                        dann ist das noch lange kein Mangel an Hilfsbereitschaft oder widerspricht einem gesunden Verständnis von Kameradschaft,
                        es ist einfach eine natürliche Reaktion darauf, daß man den Eindruck bekommt, da will jemand die eigene Bequemlichkeit auf Kosten Anderer leben.

                        Ist das etwa der Sinn eines Forums ?

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                          #13
                          Oder man könnte über den eigenen Schatten springen und ihm einfach die richtige Antwort geben, wie es eigentlich sein sollte.

                          "Was, dass weißt Du nicht, und Du willst Wiederlader sein?
                          Ich weiß es zwar, aber ich sag es Dir nicht."

                          Wozu soll das gut sein, außer zur Selbstbeweihräucherung?
                          Wer das nötig hat, tut mir leid, ist aber nur meine Meinung.

                          Ich helfe gern wenn ich kann, ohne mich deswegen zum Affen zu machen.
                          "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                          (Prof. Max Otte)

                          Kommentar


                            #14
                            Faul und nicht Informierwillig!

                            Der Faulheit (HelGerd) muss ich wiedersprechen! Im Vorfeld habe ich den Kursanbieter kontaktiert und dieser hat mir geschrieben das es strikt verboten sei selbstgeladenes weiter zu geben! Bei den Sportschützen die dies machen wird Lautstark das Gegenteil argumentiert und das es der Kursanbieter nur das gerne so hätte und es nicht der Gesetzgebung entsprechen würde. Nun war mein Fazit "ich bin genau so schlau wie vorher". Ich habe auch noch die Unterlagen vom Kurs 10/1999 gelesen, leider wird meine Frage nicht beantwortet.

                            Wie ist das mit dem § 7 gemeint (Lichtgestalt) die Erlaubnis ist nach § 27? §7 ist für Hersteller oder sehe ich das falsch? Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Spreng...Deutschland%29


                            Was ich hier definitiv entnehmen kann ist:
                            1. Ich darf kein Gewinn machen
                            2. Ich kann die Wiedergeladene Munition weitergeben aber hafte als Hersteller dafür.
                            Und genau dieser Punkt 2 wird vom Kursanbieter schriftlich untersagt! Aber von Sportschützen Sachlich wiederlegt.
                            Zuletzt geändert von sportschütze 01; 03.10.2015, 09:02.
                            Barack Obama hat sich als Hobbyschütze geoutet und damit seine Gegner erzürnt.

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                              #15
                              Zitat von sportschütze 01 Beitrag anzeigen
                              Und genau dieser Punkt 2 wird vom Kursanbieter schriftlich untersagt! Aber von Sportschützen Sachlich wiederlegt.
                              Wieso kann Dir der Veranstalter etwas untersagen? Es wird sachlich widerlegt? Wohl eher rechtlich.

                              VerwG Saarland, Urteil v. 28.10.1997, Az.: l K 122/97 – vormals l K 54/95

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