SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verbandswahl

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verbandswahl

    Liebe Community,

    nach längerem Googlen und auch dem Fragen von Schützenkollegen wende ich mich nun an Euch, da meine Frage etwas spezieller ist und mir bis jetzt leider keiner weiterhelfen konnte.

    Ich bin jetzt seit ca. einem Jahr als Sportschütze unterwegs und habe auch die Sachkunde mit Erfolg bestanden, es geht also auf den Erwerb der eigenen Waffe(n) zu. Der Sonderfall bei mir ergibt sich daraus, daß es mir, aufgrund meiner beruflichen Situation nicht möglich ist, im selben Verein die 1/Monat oder 18/Jahr regel zu erfüllen, um "regulär" einen Bedürfnisantrag beim Verband zu stellen, in dem der Verein aktiv ist. (Ich habe 19 Schießbucheinträge über das letzte Jahr zusammen, aber eben von drei verschiedenen schießständen/Vereinen)

    Wie gehe ich jetzt am besten vor? Gibt es Verbände, bei denen man (für das Grundbedürfnis und ohne Gelbe WBK) einen Bedürfnisnachweis beantragen kann, ohne das der eigene Verein auch Mitglied in diesem ist, bzw. ist dies rechtlich überhaupt zulässig?

    Bitte keine Empfehlung, die 1/Monat oder 18/Jahr regel in einem Verein zu erfüllen, ich schaff das organisatorisch wirklich nicht

    Vielen Dank im Vorraus,
    n3uopp
    Zuletzt geändert von n3uopp; 26.10.2014, 08:53. Grund: Fehler

    #2
    Hallo!

    Hier hilft nur eines, frage deine Verbandsfürsten. Welche das sind weißt nur du. Manche Verbände/Landesverbände machen das, andere nicht. Rechtlich ist das kein Problem, aber manche Verbände sind da etwas kleinlich, ohne das werten zu wollen.

    Kommentar


      #3
      Zitat von n3uopp Beitrag anzeigen
      Gibt es Verbände, bei denen man (für das Grundbedürfnis und ohne Gelbe WBK) einen Bedürfnisnachweis beantragen kann, ohne das der eigene Verein auch Mitglied in diesem ist, bzw. ist dies rechtlich überhaupt zulässig?
      Servus,
      Du kannst nur von einem Verband einen Bedürfnisnachweis erwarten, in dem Du auch Mitglied bist. Bei den meisten Verbänden (BDS, DSB) ist diese Mitgliedschaft über den Verein organisiert.
      Aber einige bieten eine direkte Mitgliedschaft im Verband an, wie beispielsweise der BDMP. Diese akzeptieren dann auch eher Schießnachweise von anderen Ständen, etc.
      Tipp: Lies Dir die Satzungen der einzelnen Verbände mal durch und entscheide danach.

      Gruß,
      Gerd

      Kommentar


        #4
        Zitat von n3uopp Beitrag anzeigen
        Liebe Community,

        nach längerem Googlen und auch dem Fragen von Schützenkollegen wende ich mich nun an Euch, da meine Frage etwas spezieller ist und mir bis jetzt leider keiner weiterhelfen konnte.

        Ich bin jetzt seit ca. einem Jahr als Sportschütze unterwegs und habe auch die Sachkunde mit Erfolg bestanden, es geht also auf den Erwerb der eigenen Waffe(n) zu. Der Sonderfall bei mir ergibt sich daraus, daß es mir, aufgrund meiner beruflichen Situation nicht möglich ist, im selben Verein die 1/Monat oder 18/Jahr regel zu erfüllen, um "regulär" einen Bedürfnisantrag beim Verband zu stellen, in dem der Verein aktiv ist. (Ich habe 19 Schießbucheinträge über das letzte Jahr zusammen, aber eben von drei verschiedenen schießständen/Vereinen)

        Wie gehe ich jetzt am besten vor? Gibt es Verbände, bei denen man (für das Grundbedürfnis und ohne Gelbe WBK) einen Bedürfnisnachweis beantragen kann, ohne das der eigene Verein auch Mitglied in diesem ist, bzw. ist dies rechtlich überhaupt zulässig?

        Bitte keine Empfehlung, die 1/Monat oder 18/Jahr regel in einem Verein zu erfüllen, ich schaff das organisatorisch wirklich nicht

        Vielen Dank im Vorraus,
        n3uopp
        Ist das neu ?
        ich habe noch nie gelesen das die Nachweis e im selben Verein gebracht werden müssen. Das hat nichts zu sagen. Aber es gibt doch auch Vereine die keinen eigenen Stand haben und auf anderen Ständen schießen und somit auch nie diese Sache erfüllen wuerden. Meiner Meinung musst du den Nachweis erbringen. Wo und bei wem ist doch egal.

        Kommentar


          #5
          Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
          Ist das neu ?
          ich habe noch nie gelesen das die Nachweis e im selben Verein gebracht werden müssen. Das hat nichts zu sagen. Aber es gibt doch auch Vereine die keinen eigenen Stand haben und auf anderen Ständen schießen und somit auch nie diese Sache erfüllen wuerden. Meiner Meinung musst du den Nachweis erbringen. Wo und bei wem ist doch egal.
          Also ganz egal scheint es jetzt nicht zu sein. Wenn ich mir jetzt das Formular des BDS (Landesverband Bayern), den ich bevorzugen würde, anschaue, würde alles passen, wenn da in dem Teil, das der Verein ausfüllt, nicht stehen würde: "Unser Verein ist Mitglied im Bund Bayerischer Schützen e.V. / Landesverband 8 im BDS."
          Leider ist aber keiner meiner Vereine im BDS.

          [Persönliche Meinung]
          Wäre es nicht einfacher und sinnvoller, den Verband als Verbindungsmann rauszulassen und einfach den SB das Schießbuch auf 12/18 Einträge prüfen zu lassen?
          [/Persönliche Meinung]

          Kommentar


            #6
            Zitat von n3uopp Beitrag anzeigen
            Leider ist aber keiner meiner Vereine im BDS.
            Die viel wichtigere Frage ist doch, bist du Mitglied und dein "Stammverein" im BBS/BDS ?

            Kommentar


              #7
              Vielleicht habe ich hier ja was überlesen, aber bist du überhaupt Mitglied (mittel- oder unmittelbar) in irgendeinem Dachverband?
              Die reine Vereinsmitgliedschaft bringt dir gar nichts. Da kannst du auch 48 Jahre knattern gehen und bekommst keinen Bedürfnisnachweis.
              Wenn du aber bei einem Dachverband gemeldet bist und 12 bzw. 18 Schießtermine nach dessen Sportordnung nachweisen kannst, sollte es mit dem Bedürfnisnachweis eigentlich auch keine Probleme geben. Außer natürlich es spielt da wieder mal jemand Gott.
              Zuletzt geändert von Travis; 27.10.2014, 14:49.
              Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

              Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

              2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

              Kommentar


                #8
                Zitat von dakota Beitrag anzeigen
                Aber einige bieten eine direkte Mitgliedschaft im Verband an, wie beispielsweise der BDMP. Diese akzeptieren dann auch eher Schießnachweise von anderen Ständen, etc.
                Allerdings stellt der BDMP keine Bedürfnisbescheinigungen an Einzelmitglieder aus. Allerdings dürfte das für den Fragesteller eher unwichtig sein, da er anscheinend noch in gar keinem Verband Mitglied ist. :-(

                Kommentar


                  #9
                  n3uopp,

                  das 1 Jahr Wartezeit bezieht sich auf das Datum ab welchem du dem Verband als Mitglied gemeldest wurdest. Wenn du also in keinem Verband bist, dann darfst du noch mal 1 Jahr warten ab Anmeldung beim Verband. Wo du deine Schiesstermin machst spielt, wie gesagt, keine Rolle. Am einfachsten wäre es aber, du würdest dich in irgendeinem Verein anmelden.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X