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"10-Jahres-Regelung"

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    "10-Jahres-Regelung"

    Hallo liebe Forenmitglieder!

    Beim stöbern in diesem Dokument ist mir gleich auf der ersten Seite am Ende des ersten Absatzes "Bedürfnisüberprüfung" die Formulierung "10-Jahres-Regelung" untergekommen. Da ich von einer solchen noch nie etwas gehört habe und auch google-n nur mäßigen Erfolg brachte, wende ich mich an euch um dazu mehr zu erfahren. Etwa das nach einem 10 Jahre bestehenden Bedürfnis dieses wegfallen kann, ohne daß die WBK widerrufen wird?

    Vielen Dank im Vorraus und freundliche Grüße
    Zuletzt geändert von Someone21; 08.09.2014, 08:44.

    #2
    Ein Urteil dazu: http://openjur.de/u/697449.html.

    Zitat von Someone21 Beitrag anzeigen
    ... Etwa das nach einem 10 Jahre bestehenden Bedürfnis dieses wegfallen kann, ohne daß die WBK widerrufen wird?
    wenn das Bedürfnis wegfällt, dürfte in den meisten Fällen die WBK widerrufen werden. Warum das jetzt gerade 10 Jahresregelung heißt, entzieht sich meiner Erkenntnis, denke aber, 10 Jahre sind einfach eine Hausnummer.
    Zuletzt geändert von Dzilmora; 08.09.2014, 09:03.

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