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Flexibler Schlagstock = verbotener Gegenstand?

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    Flexibler Schlagstock = verbotener Gegenstand?

    Hallo,

    ich bin neu hier und eigentlich weder Sportschütze noch Jäger und habe dennoch eine Frage zum Waffenrecht, welche mir bisher noch keiner beantworten konnte.

    Vielleicht ist unter Euch ja jemand, der sich damit auskennt.


    Also, bis (mindestens) in die 80er Jahre gab es in Deutschland im Waffenhandel flexible Schlagstöcke (mit Leder ummantelte Stahlfedern) ab 18 Jahre frei zu erwerben.

    Bitte nicht mit den zusammenschiebbaren seit den 70ern verbotenen "Stahlruten", sowie den ebenfalls verbotenen "Totschlägern" (der Begriff wird ja häufig synonym verwendet) verwechseln!!!

    Link



    Bei dem fraglichen Gegenstand handelte es sich um eine ca. 40cm lange Zugfeder von 15-18mm Durchmesser, in einer dünnen, vernähten Lederhülle. Das Teil war weder zusammenschiebbar, noch am Kopfende beschwert.



    Frage: Handelt es sich dennoch um einen "verbotenen Gegenstand" gemäß dem Waffengesetz?
    (oder fällt so etwas unter ein anderes Verbot?)

    Wenn ja, welche gesetzliche Grundlage existiert dafür?


    Im Handel scheint es die Dinger nicht mehr zu geben.


    Vielen Dank schon mal.


    Grüße
    Zuletzt geändert von Restrisiko; 04.07.2014, 13:05.

    #2
    Der von dir beschriebene Gegenstand fällt unter das Waffengesetz, § 1 Absatz 2 Nr. 2 a) Hiebwaffe.

    Das Führen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten, §42a Absatz 1 a). Die Ausnahme davon, gemäß der Absätze 2 und 3 kannst du dort nachlesen. Dummerweise ist Selbstverteidigung kein allgemein anerkannter Zweck im Sinne dieser Vorschrift.

    Ein Verstog gegen das Führverbot ist gemäß § 53 Absatz 1 Nr. 21a eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße kann bis zu 10.000,- Euro betragen, soweit ich weiß gibt es dazu keinen Bundes- und auch keine Länderkataloge.

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      #3
      Hallo Veto11

      Daß es sich um eine Hiebwaffe handelt die einem Führungsverbot unterliegt, ist bekannt.

      Vor vielen Jahren besaß ich mal so einen Schlagstock. Habe ich ihn aber schon vor langer Zeit entsorgt.

      Nun hätte ich gerne wieder so ein Teil und war neulich im Waffengeschäft, um einen zu kaufen. (und zwar im selben Laden, wo ich ca. Mitte der 80er diesen Schlagstock gekauft habe)

      Dort sagte man mir, daß es derartige Schlagstöcke nicht mehr gibt, da sie mittlerweile verboten wären.

      Das scheint mir unverständlich.



      Grüße


      PS
      Daß Selbstverteidigung (im Rahmen der rechtlich geschützten Notwehr!) kein "anerkannter Zweck" ist, war mir ebenfalls bekannt und mindestens genau so unverständlich.

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        #4
        Weshalb du keine Stahlrute zu kaufen bekommst oder wo doch war nicht die Frage, ich könnte sie auch nicht beantworten.

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          #5
          Zitat von Veto11 Beitrag anzeigen
          Weshalb du keine Stahlrute zu kaufen bekommst ... war nicht die Frage, ...
          Die Frage war, ob und warum eine solche Stahlrute heute verboten sein könnte.

          Aus Beantwortung dieser Frage ergäbe sich vielleicht der Grund, warum ich sie nicht mehr kaufen kann.

          Des weiteren ist eine solche Rute ja relativ leicht selber herzustellen.
          Nur hätte ich gerne gewußt, ob ich mich damit strafbar machen würde.

          Grüße

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