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Verteidigungsschießen für Jäger?

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    Verteidigungsschießen für Jäger?

    Hallo,

    ich stelle meine Frage hier nicht deshalb, weil ich vorhabe, an so einem Lehrgang in nächster Zeit teilzunehmen, sondern es geht vielmehr um die rechtlichen Bedingungen für Jagdscheininhaber, was z.B. das Schießen "aus der Bewegung heraus" in bestimmten jagdlichen Situationen angeht.

    Beispiel: Es wird auf Schwarzwild gejagt. Dabei wird ein Stück Schwarzwild angeschweißt und es flüchtet in eine Dickung. Vielleicht wissen hier ja einige, dass angeschweißte Bachen, besonders aber die Eber wegen ihres Gewehrs, also den relativ scharfen und langen Eckzähnen im Unterkiefer, eine große Gefahr bei der Nachsuche darstellen, da sie urplötzlich aus der Dickung herausbrechen, einem zwischen die Beine laufen und die Oberschenkelarterien aufschlitzen können. Es hat nicht wenige Unfälle dieser Art gegeben, wo Leute deswegen gestorben sind.

    Nun ist es ja so, dass man als Jäger auch im Umgang mit der Kurzwaffe geübt sein sollte, gerade in einer solchen Situation. Ich persönlich würde in dem genannten Beispiel eine Kurzwaffe gegenüber meiner Jagdlangwaffe bevorzugen, weil ich mit der Kurzwaffe viel schneller in Anschlag gehen kann, als mit meiner Jagdlangwaffe (wo ich mich im Stress leicht mit dem Schaft in der Jacke verfangen kann und dann war's das).

    Damit ich das Schießen aus der Bewegung heraus (der Sau ausweichen und gleichzeitig einen sicheren Schuss abgeben) auch auf einem Schießstand üben kann, müsste das für Jagdscheininhaber natürlich auch rechtlich zulässig sein.

    Ich weiß zumindest, dass der §7 AWaffV folgendes besagt:

    § 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport

    (1) Im Schießsport sind die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22) und solche Schießübungen und Wettbewerbe verboten, bei denen
    1.
    das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt,
    2.
    nach der Abgabe des ersten Schusses Hindernisse überwunden werden,
    3.
    das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen erfolgt,
    4.
    das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert wird,
    a)
    ausgenommen das Schießen auf Wurf- und auf laufende Scheiben,
    b)
    es sei denn, das Schießen erfolgt entsprechend einer vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnung,
    5.
    das Überkreuzziehen von mehr als einer Waffe (Cross Draw) gefordert wird,
    6.
    Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels (Deutschüsse) abgegeben werden, ausgenommen das Schießen auf Wurfscheiben, oder
    7.
    der Ablauf der Schießübung dem Schützen vor ihrer Absolvierung nicht auf Grund zuvor festgelegter Regeln bekannt ist.
    Die Veranstaltung der in Satz 1 genannten Schießübungen und die Teilnahme als Sportschütze an diesen sind verboten.
    (2) Das Verbot von Schießübungen des kampfmäßigen Schießens (§ 15 Abs. 6 Satz 2 des Waffengesetzes) und mit verbotenen oder vom Schießsport ausgeschlossenen Schusswaffen oder Teilen von Schusswaffen (§ 6), soweit nicht eine Ausnahme nach § 6 Abs. 3 erteilt ist, bleibt unberührt.
    (3) Die Ausbildung und das Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe werden durch die vorstehenden Regelungen nicht beschränkt.
    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__7.html

    Besonders Abs. 7 Satz 2 weckt daher mein Interesse. Während "normalsterbliche" Sportschützen von der Teilnahme an Lehrgängen, wo die Verteidigung mit der Schusswaffe vermittelt wird, ausgeschlossen sind, scheint dies auf Jäger nicht zuzutreffen. Ganz so einfach scheint es wiederum nicht zu sein, denn es gibt im §23 AWaffV eine Einschränkung:

    § 23 Zulassung zum Lehrgang

    (1) Zur Teilnahme an den Lehrgängen oder Schießübungen im Sinne des § 22 dürfen nur Personen zugelassen werden,
    1.
    die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder
    2.
    denen ein in § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Absatz 2 erteilt worden ist.

    [...]

    (2) Die zuständige Behörde kann Inhabern einer für Kurzwaffen ausgestellten Waffenbesitzkarte und Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 des Waffengesetzes persönlich gefährdet sind, die Teilnahme an Lehrgängen oder Schießübungen der in § 22 genannten Art gestatten.
    Da Jäger in ihrem Jagdrevier, bzw. bei einer Einladung zu einer Jagd, ohnehin berechtigt sind, ihre Waffe im Rahmen der Jagdausübung zu führen, verstehe ich in diesem Zusammenhang den Hinweis diesem Paragraphen auf den §19 WaffG nicht, der Bestimmungen zum Führen der Waffe mit Waffenschein behandelt.

    Anhand des oben genannten Beispiels lässt sich ja zweifelsfrei erkennen, dass Jäger a) bei der Jagdausübung persönlich gefährdet sind, egal ob durch Wilderer, oder halt durch angeschweißtes Schwarzwild. Und b) erübrigt sich der Hinweis auf die Führerlaubnis im §19 WaffG dadurch, dass ein Jäger in seinem Revier (oder bei einer Einladung) berechtigt ist, die Waffe ja OHNE Waffenschein mit sich zu führen. Sonst könnte er ja die Jagd nicht ausüben.

    Die finale Frage ist nun:

    Ist Jagdscheininhabern grundsätzlich gestattet, an Lehrgängen teilzunehmen, die die Verteidigung mit der Schusswaffe unter Beachtung des Verbotes des kampfmäßigen Schießens vermitteln? Braucht ein Jagdscheininhaber dazu eine gesonderten Genehmigung der jeweiligen Behörde, oder nicht?

    Ich bin mir zwar fast sicher, dass die erste Antwort lautet "Frag deine Behörde.", nur würde ich auch ganz gerne eure Erfahrungen dazu hören. Es gibt hier sicherlich Leute, die dienstlich Waffenträger sind und vielleicht ja auch Jäger, die sowas mal in Betracht gezogen haben.

    Bin gespannt.

    Gruß

    Vinc

    #2
    Da man Kämpfen nur gegen Menschen und nicht gegen Schwarzkittel kann, verstehe ich den Zusammenhang deines Wunsches zum Training des kampfmäßigen Schiessens (was soll das überhaupt sein ?) nicht.

    PS: Kannst du als in so einem Forum auch in einer normalen Sprache ohne Fachkauterwelsch schreiben ? Nicht das ich zT nicht wüsste, was gemeint ist, aber ausserhalb des Waldes ist das einfach kindische Technischtuerei irgendwie, finde ich. Nichts für ungut.

    Kommentar


      #3
      Zitat von CAG Beitrag anzeigen
      Da man Kämpfen nur gegen Menschen und nicht gegen Schwarzkittel kann, verstehe ich den Zusammenhang deines Wunsches zum Training des kampfmäßigen Schiessens (was soll das überhaupt sein ?) nicht.
      Zitat von Vincent
      ich stelle meine Frage hier nicht deshalb, weil ich vorhabe, an so einem Lehrgang in nächster Zeit teilzunehmen, sondern es geht vielmehr um die rechtlichen Bedingungen für Jagdscheininhaber, was z.B. das Schießen "aus der Bewegung heraus" in bestimmten jagdlichen Situationen angeht.
      Das waren wohl die berühmten Tomaten auf den Augen, gelle?

      Außerdem verwechselst du kampfmäßiges Schießen mit Verteidigungsschießen. Das sind zwei Paar Schuhe. Ersteres ist in Deutschland NUR und ausschließlich Behörden (Polizei, Militär) vorbehalten, für alle anderen ist es VERBOTEN. An Lehrgängen, die zweiteres, nämlich Verteidigungsschießen, vermitteln, können neben Behörden anscheinend AUCH zivile Berufswaffenträger (Geldtransportfahrer, etc.) und Jäger teilnehmen, sofern diese gem. §19 WaffG besonders gefährdet sind, was imho bei Jägern eigentlich immer der Fall ist, weil Wilderer und/oder angeschossene (angeschweißte) Wildsäue häufig keinen Spaß verstehen. Ließ mal die Gesetzestexte, dann siehst du den Unterschied.

      Und wo ließt du bitte Kauderwelsch, was der normale Schütze nicht verstehen soll. Was ein "Gewehr" (nicht die Schusswaffe) ist, habe ich doch erklärt, wo liegt das Problem. Und der Rest sollte von allen anderen hier verstanden werden, ist ja schließlich ein Fachforum.

      Grundsätzlich geht es darum: darf ich als Jäger im Schießtraining auf einem normalen Kurzwaffenschießstand das Schießen aus der Bewegung heraus, besser gesagt aus der AUSWEICHbewegung heraus, üben, oder nicht?

      Einfach genug formuliert?

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        #4
        @ Vincent:

        Diese von Dir genannte Schiessübung hab ich in einem Schiesskino gesichtet.

        Teilnahme: explizit nur Jagdscheininhaber

        - ist mit knapp über 200 Euro veranschlagt
        - mit Einspielung von Geräuschen, (Hundegebelle, usw.)

        Geführt durch einen Dozenten usw.

        Daher sollte deine Frage eigentlich geklärt sein ....

        Solltest Du die Adresse wünschen, kann ich Sie dir gerne geben.


        Dort kannst Du gerne Anrufen.

        Kurze PN.

        Gruss

        Es ist wie bei jedem Gesetz»,
        «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

        "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

        „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

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          #5
          Hallo,

          danke, dann gehe ich mal davon aus, dass ich das dort erlernte auf meinem Heimatschießstand auch üben darf? Sonst macht das ja alles gar keinen Sinn.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
            dass ich das dort erlernte auf meinem Heimatschießstand auch üben darf?
            Dürfen vlt., können aber vermutlich eher selten. Sein wir ehrlich, es gibt nur wenige begehbare Stände, wo man so etwas praxisgerecht testen könnte. vor allem, wie simuliert man ein auf sich zu bewegendes Ziel ? Zumindest, wären mir auf die Schnelle kein Stand einfallen, wo wir uns tummeln, wo das was werden könnte.

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              #7
              Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie du den angeschweißten Keiler simulierst

              Die zwei Hundeführer hier bei uns auf dem Stand führen beide keine Kurzwaffe. Die machen regelmäßig Anschlagübungen und trainieren die Situation im Schießkino. Ich denke, da bist du schon am besten aufgehoben.
              Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

              Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

              2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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                #8
                Zitat von Travis Beitrag anzeigen
                Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie du den angeschweißten Keiler simulierst
                Ganz einfach: Ich bau ne Pappscheibe mit Keiler auf so ein elektro RC-Auto und der Schützenkollege hinter lässt es auf mich zufahren.

                Ne, Spaß beiseite. Ich glaube, ich muss mich da an irgendeine Behörde wenden (LRA oder doch gleich Justizministerium?), um eine rechtsverbindliche Aussage zu bekommen.
                Zuletzt geändert von Vincent; 24.05.2013, 15:36.

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                  #9
                  Zitat von Vincent Beitrag anzeigen

                  Ne, Spaß beiseite. Ich glaube, ich muss mich da an irgendeine Behörde wenden (LRA oder doch gleich Justizministerium?), um eine rechtsverbindliche Aussage zu bekommen.
                  Oder direkt an den Reichsjägermeister
                  Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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                    #10
                    @ Michi:

                    Der Kamerad hat schon seit langem nix mehr zu sagen.

                    Kommentar


                      #11
                      Irgendwie fühle ich mich jetzt genötigt auch dazu was zu schreiben.

                      Also ich kann dir aus meiner Erfahrung nur sagen, bei Nachsuche auf

                      Wildschwein immer mindestens zu zweit und einer ist für´s schießen zuständig,

                      und da ist die Langwaffe klar im Vorteil. Variable Distanz und Wirkung!

                      Außerdem wenn du mal auf ein Jagdvergleichsschießen gehst, wirst du

                      feststellen das die meisten Jäger die Scheibe mit der Kurzen ab 15 m nicht

                      mehr treffen!

                      Vom sicheren Umgang ganz zu schweigen!

                      Waidmannsheil

                      Thomas
                      Was gefällt sollte man kaufen, sonst bereut man es später!

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                        #12
                        @ Major Tka:

                        Mit meiner inzwischen 5-jahre Mitgliedschaft in einem Kurzwaffenverein und regelmäßigen Trainingseinheiten bin ICH aber nicht "die meisten Jäger".

                        Und was den sicheren Umgang mit allen Arten von Schusswaffen angeht kann ich dir versichern, dass der bereits in meinen genetischen Code übergegangen ist.

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                          #13
                          Ciao Vincent,

                          vielleicht solltest Du Dich mal mit dem Theam IPSC beschäftigen.
                          Da Du bei der Nachsuche Deine Waffe ja bereits in der Hand hältst und diese nicht im Schulter- oder sonstigem Holster steckt, fällt das Thema 'schnelles Ziehen' des Vereidigungsschießen ja eher aus.
                          Beim IPSC schießt man auf unterschiedliche Entfernung und Winkeln, wechselnden Anschlagarten und Körperhaltungen und bekommt auf diese Art viel Erfahrung im dynamischen Schießen. Etwas das Dir vor der Wutz sicher nicht schaden wird.

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von victor332 Beitrag anzeigen
                            Ciao Vincent,

                            vielleicht solltest Du Dich mal mit dem Theam IPSC beschäftigen. (...) . Etwas das Dir vor der Wutz sicher nicht schaden wird.
                            Im Falle einer Verteidigung mit der Schusswaffe aber eher contra-produktiv. Beides (!) lernen und beides können. Das eine lernen und das andere können geht nicht

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                              #15
                              Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
                              Im Falle einer Verteidigung mit der Schusswaffe aber eher contra-produktiv. Beides (!) lernen und beides können. Das eine lernen und das andere können geht nicht
                              Ciao DKP,

                              ich kann Dir nicht ganz folgen.
                              Lernen wir denn nicht fortwährend, während wir anderes schon können.
                              Verlernen wir etwas, wenn wir neues hinzulernen?

                              V.

                              PS: 'Theam' soll natürlich 'Thema' heißen

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