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Andere Waffengesetze

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    Andere Waffengesetze

    Angeregt durch folgende Diskussion, möchte ich hier ein Thema starten, das sich mit den Waffengesetzen und Richtlinen anderer Ländern auseinandersetzt.

    Hier vorerst mal die Luxemburger Waffengesetzgebung als Link:

    Klickst du hier!


    Ich übernehme jedoch keine Verantwortung ob und wie lange der Link aktiv ist und bleibt

    LG,

    Anarore

    #2
    Waffenrecht in Österreich

    Waffengesetz 1996

    näheres auf IWÖ
    Freier Sportschütze und Waffensammler
    CZ 70 und Star M30

    Neue Projekte:
    .223 Remington

    Wird privater Waffenbesitz zum Verbrechen, haben nur noch Verbrecher Waffen!

    Kommentar


      #3
      Um keinen neuen Thread starten zu müssen, reaktivier ich mal diesen hier:

      Luxemburg

      Da mein französisch mittlerweile arg in Vergessenheit geraten ist und ich das quasi nicht mehr spreche, muss ich mich auf so nen Bericht verlassen: klick

      Es geht darum, dass man in Luxemburg das Waffenrecht derart liberal ist, dass man ein Bedürfnis braucht (Verein, Sammlung, Jagd), seinen Nachweis ans Ministerium schickt (Mitgliedskarte z.B.) und wenn alle Kriterien passen und die Polizei ein tadelfreies Polizeiregister ausweist, darf man nach zwei Monaten KK-Waffen erwerben.
      Der Schein ist fünf Jahre gültig, nach drei kann der Schein verlängert werden und dann auch Großkaliber gekauft werden.

      Das Führen von Waffen ist hierbei natürlich nicht elaubt. Interessanterweise sollen die Aufbewahrungsregeln lax sein, so dass ein Waffenschrank eine Empfehlung von Händlern und der Judikative sei.

      Eine Statisitik bzgl. Kriminalität bezogen auf Waffendelikte habe ich leider nicht gefunden, wäre toll, wenn jmd. das mal posten könnte. bzw. den Artikel auf Wahrheitsgehalt überprüfen möchte.

      Österreich

      Aus Wiki kann hierbei entnehmen (soweit richtig verstanden bzgl der jetzigen Gültigkeit), dass man vier Kategorien (A,B,C,D) hat, wobei C und D frei verkäuflich sind.
      Bei der KAtegorie C (Repetierbüchsen) gilt eine dreitägige Wartefrist (sinnvollerweise), aber bis auf das Melden selbst gibts keine Beschränkung.

      Bei der Munition, bzw. deren Erwerb hab ich nicht wirklich was gefunden, außer dass man für die KAtegrie B beispielshalber eine WBK (ab Kal. 6,35+)

      Bei deren Kriminalstatistiken finde ich nichts ausdifferenziertes bzgl. Waffendelikte gefunden. Wäre mal nett, wenn hier jmd. Stellung bezieht.
      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

      Kommentar


        #4
        Kann mir jemand Infos zum dänischen Waffengesetz geben???

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