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ich bin in diesem Thema nicht so sehr bewandert und kann leider nur ein paar einfache Hilfestellungen geben...aber bevor Du einen falschen Eindruck von unserem Forum bekommst..
Wichtig ist in Deinem Fall, dass der Revolver die notwendigen Beschusszeichen besitzt. Dieses findet sich in Form eines Kreises mit den Buchstaben PTB auf der Waffe.
Sollte das nicht der Fall sein, so ist die Waffe Waffenschein oder Waffenbesitzkarten pflichtig.
Sollte das Zeichen vorhanden sein, so ist die Waffe nur "kleiner Waffenschein" pflichtig, wenn Du die Waffe ausserhalb Deines befriedeten Besitztumes in der Öffentlichkeit führen (also zugriffsbereit am Mann) willst. Auch der Schuss zu Silvester auf dem Gehweg vor Deinem Haus ist somit ausgeschlossen....und wird ggf. hart bestraft.
Was den Wert der Waffe angeht, so kann ich dazu nur sagen, dass natürlich der Zustand der Waffe sehr wichtig ist. Dieser tritt nur dann in den Hintergrund, wenn es sich um eine absolut seltene Waffe handelt. Auf Deinem Foto sieht die Waffe ja recht bescheiden aus...und in Sammlerkreisen würde sie wohl nur als Belegstück durchgehen.
Wenn es sich um einen Revolver ohne gültigen Beschuss handelt, so kannst Du ihn auch nicht so einfach verkaufen...denn er ist ja Erwerbscheinpflichtig!
Ich hoffe ich konnte ein wenig unterstützen, aber bin überzeugt davon das wir eine große Menge an Fachleuten im Bereich von Signal und Reizstoffwaffen in unserem Forum haben. Manchmal benötigt es nur einen kleinen Initialfunken um diese zu aktivieren....
Gruss J.W.
Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
@Olympic6: Den Ausführungen des Users "John Wayne" ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Über den Wert dieses Revolvers würde ich mir an deiner Stelle keine weiteren Gedanken machen, vor allem nicht in diesem Erhaltungszustand. Sollte der Revolver eine PTB-Nummer besitzen kannst du das Teil zur Erinnerung an den Opi behalten, ohne diese besagte Stempelung würde ich diesen Revolver schleunigst Entsorgen.
...Das mit dem "entsorgen" ist auch nicht so pralle selbst wenn es nur ein billiger Schleudergussrevolver ist. Wenn "Olympic" den Püster von seinem Opa geerbt hat UND DAS NACHWEISEN KANN, kann er das Ding selbst ohne PTB behalten!! Auch für diese kleinen SRS-Waffen ohne PTB besteht die Möglichkeit einer Erben-WBK!! Nix Sachkunde, nix Gutachten oder so...
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