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Aufbewahrung von SRS Waffen und deren Munition

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    #16
    Auch wenn es schon ein paar Monate her ist...

    Eine PTB-Waffen ist zwar per Definition eine Schusswaffe, doch sie muss nicht in einem Tresor gelagert werden! Doch warum nicht

    - Was steht denn in §36 WaffG???

    Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

    PTB-Waffen sind aber von der Erlaubnispflicht freigestellt, ergo müssen sie auch nicht in den Tresor, wohl aber "sorgfältig" aufbewahrt werden, damit sie nicht abhanden kommen oder Dritte (also Minderjährige) sie unbefugt an sich nehmen können!

    Nur wenn die Waffe zusammen mit der Munition gelagert wird, muss sie in einen Tresor Klasse I (), denn diese Vorschrift bezieht sich auf "Waffen" allgemein!

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      #17
      Zitat von K98 Beitrag anzeigen
      Nur wenn die Waffe zusammen mit der Munition gelagert wird, muss sie in einen Tresor Klasse I (), denn diese Vorschrift bezieht sich auf "Waffen" allgemein!
      Das ist zwar zulässig, aber selbst "scharfe" Kurzwaffen können gemeinsam mit der passenden Muni in einen Schrank Klasse 0 (null) gelagert werden, ebenso also auch die SRS.
      Ist das nicht möglich, so greift die geforderte getrennte Aufbewahrung von Waffe und Munition. SRS-Pistolen haben gegenüber dem SRS-Revolver den großen Vorteil, daß man das Magazin bestücken kann und einfach in der Nachbarschublade aufbewahrt.
      Damit ist der Trennungsvorschrift Genüge getan. Schubladen auf - Waffe und Magazin der jeweiligen Schublade entnehmen, einstecken und ab geht`s. Bei Revolvern müssen die Bohnen erst einzelnd geladen werden, das kostet zuviel Zeit.
      Ist zu befürchten, daß im Haushalt lebende andere unberechtigte Personen die Waffe oder Muni an sich nehmen könnten, müssen die Schubladen verschliessbar und die Schlüssel nur der berechtigten Person zugänglich sein.

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        #18
        Eine SRS inklusive Munition muss so aufbewahrt werden, dass Minderjährige keinen Zugriff darauf haben. Wenn Du also als Single oder mit deiner (volljährigen) Frau zusammen wohnst und z.B. garantieren kannst, dass selbst das minderjährige Kind deiner Putzfrau nicht in die Wohnung kommt... Kann die SRS auch auf dem Wohnzimmertisch rumliegen - ABER: entweder führst du das Ding (KWS!), oder verwahrst es so, dass 100% niemals - und nie - ein Kind daran kommt!
        LG

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          #19

          Jede Waffe, die vom WaffG in D erfaßt wird, also z.B. auch Dekos oder Luftdruckler ebenso wie Schreckschußwaffen oder Bajonette / Kampfmesser müssen s t e t s vor dem Zugriff Unberechtigter gesichert werden.Ob in dem Haushalt ausschließlich Berechtigte leben, ist dabei völlig unerheblich .
          Auch Schreckschußwaffen habemn daher nichts in unverschlossenen Schubladen zu suchen.

          Wer belastbare Belege für anderslautende Gesetzesauslegungen findet, darf sie gerne hier veröffentlichen, bis dahin bewerte ich Seepockes Aussage als falsch !

          abwartend grüßt
          der Gunner
          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
          , aktueller denn je)

          I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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