Das WG IST es! - "de facto" wäre das so.
Nur ist das "paper crime."
Es geht sich nicht um eine scharf gemachte Waffe! - Sondern um einen Zinkklumpen der Knallkartuschen verschießt. Sollte sich der Gesetzgeber mal klar machen.
Die andere Frage, wer will die Veränderung erkennen? Welchem Polizisten würde das auffallen? In der Praxis? Keinem! - (Es sei denn die seltene Ausnahme eines SSW Sammlers, einer von 10 000 vielleicht?)
Auffallen würde man sowieso nur durch einen Straftatbestand anderer Art, warum auch sonst? Dann wird die Plempe in jedem Falle einkassiert.
Zudem ist eine Führungsnut, kein relevantes Bauteil, zumal es der Sicherheit dient.
Fazit: "Pro Forma", wäre eine Anklage möglich, evtl. vielleicht
Wenn der Richter eine Führungsnut als relevant ansieht. Die sind aber keine Metaller.
Also wieder alles schwammig und in "dubio contra reum!"
Und nicht in "dubio pro reo", wie es sein sollte.
So macht man aus anständigen Bürgern Vorbestrafte, mit Nichtigkeiten.
Schönen Gruß,
Mountain ...
Einen Kommentar schreiben: