Sorry, was anderes fällt mir dazu nicht ein. Einen nachvollziehbaren Beweis gibt es dafür natürlich nicht!
Im Gegenzug gibt es den Fall eines gestellten Bankräubers, der auf der Flucht vor dem SEK sich vor laufenden Kameras 4 oder 5 x mit einer GLOCK Attrappe
in 9 mm P.A.K. gegen die Schläfe geschossen hat beim Versuch einen Suizid zu begehen.
Ein bischen verbranntes Fleisch, Brandsalbe und ein Pflaster...
Das war´s! - War sogar hier in (D)!
Allerdings der Tenor der "Yellow Press" war, mißglückter Selbstmordversuch,
nach dem Versuch sich zu töten. - War vor ca. einem 3/4 Jahr +/- auch hier in der BLÖD zu lesen!
Solche Ammenmärchen sind aber daran schuld, das Bürokraten mit 0 Ahnung im guten Glauben ob der Gefährlichkeit von Kartuschen-Pistolen/Revolvern dafür einen KWS (Kleiner Weglauf Schein) eingeführt haben.
5 x schießen und Rennen ... rennen.
Ich kenne einen einzigen Todesfall mit einer Schreckschuss-Pistole der in (D) amtlich belegt ist. Und das war ein Selbstmord einer sturzbetrunkenen Frau.
Die hat sich mit einer R(ö)Hm RG8 in 8 mm Knall selbst in den Rachen geschossen.
Allerdings ist das schon ein paar Jahre her und da hatten die Kartuschen noch 600 bar Druck.
Soviel zu den Fakten.
Und ich glaube vor 20 Jahren etwa, war da mal der Fall eines Herzkranken, da bin ich mir aber nicht sicher.
Der Spruch: "RG8, der Bestatter lacht!" bescherte Röhm damals wohl einen etwas höheren Umsatz dieser Gaspistole.
Frdl. Gruß,
Mountain ...
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