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Deaktivierte Waffen Fund

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    Deaktivierte Waffen Fund

    Hallo,


    Vor einigen Tagen sind uns bei Aufräumarbeiten im Büro eines Familienbetriebes 5 offensichtlich deaktivierte, (augenscheinlich originale) Waffen aus den Weltkriegen und davor (Kar98, M1 garand, mehrere Steinschlossgewehre) in die Hand gefallen.



    Nun bin ich selbst sehr Historisch interessiert und auch im Bereich der Waffentechnik herrscht großes Interesse, weshalb ich die Waffen gerne übernehmen würde, was alle Beteiligten begrüßen würden damit diese nicht weiterhin in den Geschäftsräumen lagern.



    Allerdings erschließt sich mir die Gesetzeslage nicht ganz. Was muss ich Beachten wenn ich die Waffen zu mir nehmen möchte?

    An welche Instanz muss ich mich dafür wenden und was muss ich vorbereiten?

    Darf ich diese überhaupt Erlaubnisfrei besitzen?




    Hintergrund: (da ich nicht weiß welche Informationen benötigt werden hole ich ein wenig aus) Das Büro gehörte dem ehemaligen Geschäftsführer (und zugleich großem Geschichtsfan), welcher 2001 von uns gegangen ist. Die direkten Angehörigen haben es nicht über das Herz gebracht das Büro auszuräumen. Seit mehreren Jahren ist meine Schwiegermutter nun die Managerin des Unternehmens und die Verwandten haben sich zur Ruhe gesetzt. Da die Räumlichkeiten weiterhin nicht benötigt wurden blieben diese bis jetzt unverändert.
    nun wurden diese von uns ausgeräumt und die Waffen zusammen mit handschriftlichen Notizen, Hülsen unterschiedlichen Kalibers und Zubehör in einer Vitrine lagernd gefunden.
    Offizielle Dokumente existieren (bisher) nicht.
    Einzig ersichtlich ist dass die Waffen (eindeutig) deaktiviert wurden. Laut Angehörigen wurde das durch einen Büchsenmacher vor vielen Jahrzehnten gemacht.



    Bitte entschuldigt wenn die Frage bereits beantwortet wurde oder eindeutig ist, ich bin mir leider in der Thematik unsicher und meine Recherche führt mich auch nicht viel weiter.



    Vielen Dank bereits im Voraus!
    Zuletzt geändert von Janluk; 20.10.2023, 00:05.

    #2
    Hallo Janluk

    ich stelle das mal gaaaaaanz neutral dar:

    Wer in Deutschland eine deaktivierte Waffe erbt, kann diese in der Form behalten und muss sicherstellen, dass kein Unberechtigter (Minderjähriger) Zugriff darauf bekommt. Gegebenenfalls muß hierfür ein Waffenschrank angeschafft werden.
    Wird beabsichtigt, derartige Waffen zu kaufen/verkaufen, so müssen sie von einem Büchsenmacher nach aktueller Rechtslage nachgearbeitert werden und ein Zertifikat darüber
    erstellt werden.

    Vollkommen kompliziert wird es bei deaktivierten ehemals vollautomatischen Kriegswaffen und Kurzwaffen allgemein, hier falenn auch nach der altern Deaktivierung neuerdings verschiedene Teile unter Erlaubnispflicht, etwa die Griffstücke alter MP's und die Gehäuse von Sturmgewehren.

    Die von Dir genannten Waffen sollten dem Erben keine Probleme bereiten.

    Im Zweifelfall kannst Du bei Deiner zuständigen Erlaubnisbehörde (bei uns in NRW die Polizei) nachfragen, wobei ich den schriftlichen Wehg empfehle, denn so kann man die Antworten auch später noch nachweisen.

    Gunny
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

    Kommentar


      #3
      Danke dir für die Antwort @Gunny!

      Dass die Erben selbst auf der sicheren Seite sind ist schonmal gut.

      Weißt du zufällig wie hoch der ungefähre Kostenaufwand für das entsprechende Nacharbeiten + Dokumentenerstellung sind?

      Danke für den Tipp mit der Polizei, da ich ebenfalls aus NRW komme habe ich meine Frage nochmals verschriftlicht und warte auf eine Antwort.

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