in meiner Familie gab es vor kurzem wieder die Diskussion was den mit dem Kurzwaffentresor bei uns zu hause wäre wenn mir jemand die Schaufel draufhaut.
Meine Frau wollte somit den PIN-Code des Tresores von mir wissen.
Da ich der einzige Sportschütze mit WBK in unserem Haushalt bin, meinte ich das dies gemäß Waffenrecht nicht erlaubt ist. Im Falle meines Ablebens müßte sie halt die Polizei holen um den Tresor abtransportieren zu lassen. Die öffnen diesen dann und im Anschluß könnte sie dann die Waffen verkaufen.
Dies ist mein Wissensstand, da u.a. der §36 WaffGes hier keine detailierte Auskunft gibt. Auch der restliche Inhalt des WaffGesetzes gibt hier keine Auskunft.
Hat jemand von Euch so eine ähnliche Situation schon einmal zu Hause gehabt, oder kennt jemand eine Möglichkeit (ausser das meine Frau die WBK macht) wie man hier verfahren sollte?
Ich kenne jedenfalls keine andere Variante.
Gruß
Harry
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