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diese Frage/konstellation ist mir heute auf dem stillen Örtchen eingefallen:
Darf sich ein WBK-Inhabender Sportschütze von einem Sammler mit Roter WBK eine Waffe (zum Sport zugelassen, Beschuss OK) aufleihen, um damit an einem Wettkampf anzutreten? Oder müssen sie beide dasselbe Bedürfnis haben?
Ich denke mal, dass die Konstellation durchaus vorkommen kann.
Naja,
man kann die Sache sehr eng auslegen.
Dann umfasst das Bedürfnis eines Sportschützen nur die Waffen, für die er entweder auf seiner grünen WBK einen Voreintrag hat oder die er ggf. auf seine gelbe WBK erwerben kann.
Oder man legt es etwas weiter aus, was bedeutet, dass das Bedürfnis eines Sportschützen für alle Waffen gilt, für die er eine Bedürfnisbescheinigung seines Verbandes bekommen könnte.
Wenn also Du keine Aussichten darauf hast, jemals diese Waffe sportlich zu erwerben, solltest Du Abstand nehmen. Denn eine Sammeltätigkeit dient ja gerade nicht dazu, für befreundete Sportschützen ein Arsenal bereit zu stellen.
Gibt leider kein "gefällt mir"-Button. Aber genau das macht Dein Beitrag, Dakota. Toll erklärt.
Guckst du hier, "Gefällt mir" gibt die Software leider nicht her, so wie bei den Kollegen von WO, finde die Funktion nämlich auch nicht schlecht. Unsere Software hat aber auch eine Bewertungsfunktion, wo du entsprechend Bewerten und Kommentieren kannst:
Naja,
man kann die Sache sehr eng auslegen.
Dann umfasst das Bedürfnis eines Sportschützen nur die Waffen, für die er entweder auf seiner grünen WBK einen Voreintrag hat oder die er ggf. auf seine gelbe WBK erwerben kann.
Oder man legt es etwas weiter aus, was bedeutet, dass das Bedürfnis eines Sportschützen für alle Waffen gilt, für die er eine Bedürfnisbescheinigung seines Verbandes bekommen könnte.
Wenn also Du keine Aussichten darauf hast, jemals diese Waffe sportlich zu erwerben, solltest Du Abstand nehmen. Denn eine Sammeltätigkeit dient ja gerade nicht dazu, für befreundete Sportschützen ein Arsenal bereit zu stellen.
Gruß,
Gerd
Zur Sache:
Genau so, wurde mir das auch schon erklärt, ansonsten hätte ich mir schon mal interessehalber eine Waffe mit dazugehörigem SD vom Händler ausgeliehen. Nun ja, so musste ich halt dann am Ende mit einem entsprechend Berechtigten auf den Stand gehen...
Gruß
Michael
sigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
Zum Beispiel Dienstsportpistole BDS 1114 mit einer PPK. Dafür gibt's keine Befürwortung aber wenn man eine hat, darf die benutzt werden.
...und da es im Schießsport keine Zulassung für halbautomatische Sportgewehre mit Aussehen einer Kriegswaffe mit Zentralfeuerzündung und einer Hülsenlänge kleiner 40mm gibt, fällt der AK-Clone unter der Tisch. Ergo würde ich von einer Leihe die Finger lassen. Da man auf einer Schießanlage ebenfalls nur nach Diziplinen einer genehmigten Schießordung seinem Sport fröhnen darf, könntest Du die Waffe weder beim Training noch auf Wettkämpfen einsetzen.
So zu finden in
AWaffV
Abschnitt 3
§5 Schießsportordnungen
(1) Die Genehmigung einer Sportordnung für das Schießen mit Schusswaffen setzt insbesondere voraus, dass das Schießen nur auf zugelassenen Schießstätten veranstaltet wird und
1.
jeder Schütze den Regeln der Sportordnung unterworfen ist,
2.
ausreichende Sicherheitsbestimmungen für das Schießen festgelegt und dabei insbesondere Regelungen zu den erforderlichen verantwortlichen Aufsichtspersonen (§ 10) getroffen sind,
3.
mit nicht vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen (§ 6) durchgeführt wird,[...]
und
AWaffV
Abschnitt 3
§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
1.
Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;
2.
halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
a)
die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,
b)
das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
c)
die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;
3.
halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.[...]
Somit ist das Thema für Sportschützen tabu !
belesene Grüße
vom Gunner
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
...und da es im Schießsport keine Zulassung für halbautomatische Sportgewehre mit Aussehen einer Kriegswaffe mit Zentralfeuerzündung und einer Hülsenlänge kleiner 40mm gibt, fällt der AK-Clone unter der Tisch. ...
An erich74 gerichtet?
Ihr macht es euch zu schwer. Der Leihnehmer muss für die geliehene Waffe ein Bedürfniss haben, Punkt.
Oder man legt es etwas weiter aus, was bedeutet, dass das Bedürfnis eines Sportschützen für alle Waffen gilt, für die er eine Bedürfnisbescheinigung seines Verbandes bekommen könnte.
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