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Waffe mit "Fremdbedürfnis" ausleihen
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Was für ein Wettkampf ist das denn dann, wenn du an dem mit einer Waffe teilnehmen willst, für die es auf dem normalen Weg kein Bedürfniss gibt??
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Zitat von dakota Beitrag anzeigenNaja,
man kann die Sache sehr eng auslegen.
Dann umfasst das Bedürfnis eines Sportschützen nur die Waffen, für die er entweder auf seiner grünen WBK einen Voreintrag hat oder die er ggf. auf seine gelbe WBK erwerben kann.
Oder man legt es etwas weiter aus, was bedeutet, dass das Bedürfnis eines Sportschützen für alle Waffen gilt, für die er eine Bedürfnisbescheinigung seines Verbandes bekommen könnte.
Wenn also Du keine Aussichten darauf hast, jemals diese Waffe sportlich zu erwerben, solltest Du Abstand nehmen. Denn eine Sammeltätigkeit dient ja gerade nicht dazu, für befreundete Sportschützen ein Arsenal bereit zu stellen.
Gruß,
Gerd
Genau so, wurde mir das auch schon erklärt, ansonsten hätte ich mir schon mal interessehalber eine Waffe mit dazugehörigem SD vom Händler ausgeliehen. Nun ja, so musste ich halt dann am Ende mit einem entsprechend Berechtigten auf den Stand gehen...
Gruß
Michael
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Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigenGibt leider kein "gefällt mir"-Button. Aber genau das macht Dein Beitrag, Dakota. Toll erklärt.
Gruß
Michael
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Ich würde mir die Frage stellen, ob es in meinem Verband eine Disziplin gibt, die man damit schießen kann, siehe Dakota.
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Die Waage links unten zwischen Anwesenheits LED und Gefahrenicon.
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Gibt leider kein "gefällt mir"-Button. Aber genau das macht Dein Beitrag, Dakota. Toll erklärt.
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Naja,
man kann die Sache sehr eng auslegen.
Dann umfasst das Bedürfnis eines Sportschützen nur die Waffen, für die er entweder auf seiner grünen WBK einen Voreintrag hat oder die er ggf. auf seine gelbe WBK erwerben kann.
Oder man legt es etwas weiter aus, was bedeutet, dass das Bedürfnis eines Sportschützen für alle Waffen gilt, für die er eine Bedürfnisbescheinigung seines Verbandes bekommen könnte.
Wenn also Du keine Aussichten darauf hast, jemals diese Waffe sportlich zu erwerben, solltest Du Abstand nehmen. Denn eine Sammeltätigkeit dient ja gerade nicht dazu, für befreundete Sportschützen ein Arsenal bereit zu stellen.
Gruß,
Gerd
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Auch für eine Waffe für die ich nie ne Erlaubnis bekommen würde ?
Bsp. Cugir WS1- 64, Kal. 7,62x39.
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Sehe ich genauso, es kann ja auch ein Kaufinteresse dahinter stehen, womit die Waffe von einer Sammler- zu einer Sportwaffe wird.
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Das Gesetz ist eindeutig:
§ 12 WaffG - Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
1.
als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
a)
lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder
b)
...
Auch in den Ausführungen dazu in der WaffVwV kann man nichts dazu finden was diese Konstellation verbieten würde.
erwirbt;
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Waffe mit "Fremdbedürfnis" ausleihen
Hallo,
diese Frage/konstellation ist mir heute auf dem stillen Örtchen eingefallen:
Darf sich ein WBK-Inhabender Sportschütze von einem Sammler mit Roter WBK eine Waffe (zum Sport zugelassen, Beschuss OK) aufleihen, um damit an einem Wettkampf anzutreten? Oder müssen sie beide dasselbe Bedürfnis haben?
Ich denke mal, dass die Konstellation durchaus vorkommen kann.
Vielen Dank für die Antworten im VorrausStichworte: -
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