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Verteidigungsschießen für Jäger?

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    #31
    Bei der Deutschen Jagdzeitungen gibts Angebote für Seminare zum Beispiel:

    http://www.djz.de/447,2139/

    Kurzwaffentraining mit Max Wiegand

    Nur wer seine Kurzwaffe kennt und routiniert führt, handelt in Stress-Situationen sicher und schnell.

    Erlernen Sie in diesem DJZ-Seminar den Umgang mit Revolver und Pistole in brenzligen wie alltäglichen Jagdsituationen. Max Wiegand, Weltmeister im Kurzwaffenschießen, zeigt Ihnen vor und an der Leinwand, was zu beachten ist.

    Voraussetzungen: Jagdschein, eigene Kurzwaffe (zum Fangschuss auf Schalenwild zugelassen) ausreichend Munition (ca. 200 Schuss), Gehörschutz, Schutzbrille, Holster, Magazintasche, und falls vorhanden ein Reservemagazin.
    Bitte beachten Sie, dass keine wiedergeladene Munition verwendet werden darf. Munition in den gängigen Kalibern kann auch vor Ort erworben werden.

    Seminargebühr: Abonnenten 140 Euro, Nichtabonnenten 160 Euro (ohne Verpflegung).
    Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen begrenzt.

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      #32
      Leute das ist doch alles geregelt ...



      § 23 AWaffV Zulassung zum Lehrgang



      (1) Zur Teilnahme an den Lehrgängen oder Schießübungen im Sinne des § 22 dürfen nur Personen zugelassen werden,

      1. die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder

      2. denen ein in § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Absatz 2 erteilt worden ist.

      Die verantwortliche Aufsichtsperson hat sich vor der Aufnahme des Schießbetriebs vom Vorliegen der in Satz 1 genannten Erfordernisse zu überzeugen.

      (2) Die zuständige Behörde kann Inhabern einer für Kurzwaffen ausgestellten Waffenbesitzkarte und Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 des Waffengesetzes persönlich gefährdet sind, die Teilnahme an Lehrgängen oder Schießübungen der in § 22 genannten Art gestatten.



      Geh los und Frage deine SB, du bist nicht der erste Jäger der das macht .... nur Erzähle ihr bitte nicht das du SV benötigst, sondern du möchtest dich in der Handhabung deiner KW weiterbilden.
      Ich machs als Hobby ....

      www.wbk-sachkundeprüfung.de/

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        #33
        Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 des Waffengesetzes persönlich gefährdet sind,
        Genau das ist der Knackpunkt: was heißt hier "persönlich gefährdet"?

        Geht es da um die Gefährdung durch Personen oder Tiere? Wilderer oder Sau? Ich bin der Meinung, dass beides Relevanz für einen Jägert hat. Aber sieht das der SB auch so? Diese Regelung ist so schwammig, wie das gesammte WaffG.

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          #34
          Er wird mit der Argumentation „ich bin gefährdet“ kein Glück haben zu einem Lg zugelassen zu werden. Die Behörde würde erwarten das er auf diese Anerkennung seiner Gefährdung einen Waffenschein beantragt (siehe dazu §19 Waffg).

          Die Grundsätze zur Anerkennung sind in der WaffVwV festgehalten. Vincent wird als Jäger wohl kaum Beispiele erbringen können/wollen das er oder seine Jagdgäste das Wild öfters nicht ins Leben treffen, so das eine Überpotenziale Gefährdung davon ausgeht.

          Was hier durcheinander kommt ist der Wunsch seine Fähigkeiten mit der KW weiter zu bringen und die Anerkennung als gef. Personal/Person. Mit einem Antrag bei seiner Behörde wird Vincent sein Ziel, mit den richtigen Begründung, erreichen. Eine Anerkennung als gef. Person wird er definitiv nicht bekommen sondern er wird die Frage beantworten müssen ob er oder seine Gäste den Finger zu schnell krumm machen …

          Vincent bitte nicht falsch verstehen, ich möchte dich nicht angreifen! Ich bin sicher du triffst besser wie ich. Ich kann nur Doppeltschuss ;-)
          Ich machs als Hobby ....

          www.wbk-sachkundeprüfung.de/

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            #35
            Jagdschutzbeauftragte haben regelmäßig keine Probleme zugelassen zu werden.

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