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Waffenlagerung im Auto

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    Waffenlagerung im Auto

    Hallo zusammen,

    ich möchte demnächst mit meiner Kurzwaffe auf den Schießstand... soweit nichts ungewöhnliches

    Im Anschluss bin ich jedoch auf eine Feier 100km entfernt eingeladen und ich möchte direkt durchfahren nach dem Schießen.
    Dort werde ich in einem Hotel übernachten und erst am nächsten Tag wieder nach Hause fahren.

    Sieht jemand eine Bedenklichkeit, wenn ich dabei die ganze Zeit meine ordnungsgemäß gesicherte Waffe im abgeschlossenen Behältnis im Kofferraum des abgestellten Autos liegen habe?

    Mir ist bei dieser Lösung wohler, als alternativ meine Waffentasche im Hotelzimmer einschließen, während ich stundenlang auf einer Feier bin.
    In mein Auto kommt man nur per Einbruch; für "mein" Zimmer haben viele einen Schlüssel...

    Das Ding erst nach Hause in den Safe zu bringen ist logistisch keine Option. Dann lasse ich lieber den kompletten Schießstandbesuch ausfallen .

    Danke und Gruß!

    SSt

    #2
    Ganz ehrlich?

    Dann lass lieber den Schiessstandbesuch ausfallen.

    Die Reise an den Ort der Feier ist nicht von Deinem Bedürfnis abgedeckt, das Mitführen der Waffe dorthin wird schwer zu begründen sein, wenn denn jemand diese Frage (aus welchem Grund auch immer) einmal stellen sollte.
    Die 100 km legen auch nahe, dass es nicht nur ein kleiner Abstecher auf dem Rückweg vom Schiessstand ist, die Übernachtung erledigt den Rest.

    Das sähe vielleicht ein kleinwenig anders aus, wenn Du zufällig in der Nähe des Ortes der Feier zu irgend einem Wettkampf eingeladen wärest.


    Deine Frage ist aber zweigeteilt.

    Das Gesetz sagt zur vorübergehenden Aufbewahrung Folgendes:

    AWaffV, § 13 Aufbewahrung von Waffen und Munition, Abs. 11:

    (11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.
    Die angemessene Aufsicht (während einer Feier, ggf. Alkohol im Spiel) fällt flach.
    Die Unterbringung im Hotelzimmer ist auch meiner Ansicht nach aus den von Dir geschilderten Gründen nicht praktikabel (gleiches gilt übrigens auch für den Hotel"safe", auch den im Zimmer).
    Und auch das nicht beobachtete Auto erfüllt meiner Ansicht nach nicht vollends die Anforderung des Gesetzes. Im Falles eines Diebstahls würdest Du also auch da in Erklärungsnot geraten, spätestens in Verbindung mit dem ersten Teil der Antwort.


    Nachdem also weder das Mitführen/Transportieren hier vom WaffG gedeckt ist noch die sichere Aufbewahrung gemäß AWaffV gewährleistet ist, sollte man das Risiko nicht unnötig eingehen.

    Und ja, klar kann das keinem Auffallen, man wird nicht kontrolliert und keiner klaut was. Aber Security through Obscurity ist eher ein dünnes Konzept.
    Daher siehe Satz 2.

    Kommentar


      #3
      Hallo Fox,

      Danke für das Raussuchen der Gesetzes-Passage und das Teilen Deiner Meinung!

      So ganz wohl ist mir dem Gedanken ja auch nicht, daher die Nachfrage bei Euch.
      Meist sagt einem das Bauchgefühl und der gesunde Menschenverstand was richtig ist.

      Aber mein Schießen möcht ich auch nur ungern ausfallen lassen
      Ich prüfe nochmal als Option, ob ich die Waffe im Vereinsheim einschließen könnte (ist immer voll im Safe dort) oder ob ich sie evtl. einem Kameraden mit WBK für einen Tag "überlassen" könnte. Beides wäre wohl rechtssicherer als die Kofferraum-Variante.

      Dennoch schon schade, wie die Rechtslage hier in D ist, oder?
      Wenn ich das meinem texanischen Freund erzähle, kommt der wieder ausm Lachen nimmer raus. Der versteht uns Deutsche in Punkto Waffenrecht einfach nicht. Ich kanns ihm erklären wie ich will, er versteht einfach nicht, warum ich beim shoppen im Wal-Mart nicht einfach mal so ne Schrotflinte mitnehmen kann, sondern dass hier ein mehrwöchiger (mehrmonatiger) Verwaltungsakt vorweg durchlaufen werden muss.

      Und dass man hier keine 1911er cocked & locked an der Hüfte tragen darf, ist für ihn ebenfalls nicht nachvollziehbar. Wie soll man denn dann die Schlange erschießen können, die durchs Wohnzimmer kriecht?

      Jetzt bin ich bereits etwas OT, aber eine Antwort von Jim aus Texas muss ich doch noch wiedergeben:
      Auf die Frage, warum er denn überhaupt Waffen hat, wo er doch offen zugibt, dass er in keinem Schützenverein ist, dass er keine Wettkämpfe schießt, dass er nicht jagen geht, antwortete er völlig entrüstet:
      "To own weapons is part of our culture!"

      Muss man dieses Selbstverständnis noch weiter kommentieren?

      Beste Grüße

      SSt

      Kommentar


        #4
        Zitat von sst Beitrag anzeigen
        Dennoch schon schade, wie die Rechtslage hier in D ist, oder?

        Wenn ich so sehe, wer bei uns in D alles Schusswaffen besitzt und wie gut diese Leute dann damit (nicht) umgehen können, ist mir schon wohler bei dem Gedanken, dass die ihre Knarren nicht mit rumschleppen dürfen (wohlgemerkt "dürfen", weil machen tun das ja doch ein paar).

        Ich habe nichts gegen das Führen von Schusswaffen durch ensprechend überprüfte und entsprechend ausgebildete Privatleute. Wer sicher und verantwortungsvoll mit seiner Schusswaffe umgehen und das auch nachweisen kann und gesetzestreu ist, der kann meinetwegen dabeihaben, was er will. Da bräuchte es dann auch keine konkret nachzuweisende erhöhteGefährdung.

        Die viel zitierten "Amerikanischen Zustände" sindauch nicht unbedingt kritisch in Hinsicht auf Straftaten mit Schusswaffen - hier sehe ich immer wieder statistische Belege, dass die "Freigabe" oder zumindest Liberalisierung des Waffenführens das Problem eher eindämmt (trotzdem noch mehr als 10.000 Tote und ~50.000 Verletzte durch kriminell eingesetzte Schusswaffen p.a.) . Selbstmorde mit Schusswaffen (~10-20.000 p.a.) sollte man auch nicht betrachten, weil hier das Tatmittel auch nicht unbedingt der ausschlaggebende Faktor ist und die Entscheidung über den Freitod jedem Erwachsenen zustehen sollte. Aber die Zahl an tödlichen Unfällen mit Schusswaffen und die Zahl an schweren Verletzungen (~20-25.000 p.a.) durch leichtfertigen, unsicheren Umgang sind es, die mich vom Wunsch nach diesen Verhältnissen im noch viel dichter besiedelten Deutschland abhalten.

        "Gun Culture" heisst leider nicht zwangsläufig, dass man mit so einem Ding auch umgehen kann, nur weil man es haben darf.

        Die ungefähren Zahlen (nicht dran aufhängen, Durchschnitts-/Schätzwerte aus den letzten ~10 Jahren, +/- ein paar tausend) bekommen dann erst eine Relation, wenn man bedenkt, dass das amerikanische Volk nur etwa 4 mal so gross ist wie das Deutsche. Tote durch Schusswaffen haben wir aber nur ca. ein Sechstel bis ein Achtel (in Deutschland btw. überwiegend Suizide). Unser Umgang und unserer Vorschriften diesbezüglich haben also zumindest eine nicht unerhebliche Wirkung - und das trotz der Tatsache, dass wir fast halb so viele Schusswaffen pro Einwohner haben wie die USA.


        Kurz zusammengefasst:

        Nur Dürfen ohne Können bring zwar Freiheit, aber - zumindest aus unserer Perspektive - auch zusätzliche Gefahr durch eine erhöhte Zahl von Unfällen.

        Glücklicherweise leben wir derzeit noch in einem Land, wo die wenigsten Straftaten durch eine Schusswaffe sinnvoll verhindert werden könnten - auch da sieht die Situation in den USA wieder ganz anders aus (die Betonung liegt btw. auf "noch", das mag bei steigender Kriminalität und höherer Brutalität und Gefahr für Leib und Leben (real, nicht wahrgenommen) irgendwann mal anders sein). Insofern sehe ich da derzeit auch keinen wirklichen gesellschaftlichen Sicherheitsgewinn (natürlich gibt es immer wieder Fälle, in denen eine Waffe helfen würde, nur geht es eben um den gesellschaftlichen Preis, der dafür gezahlt wird).
        Zuletzt geändert von Fox; 16.04.2012, 18:20.

        Kommentar


          #5
          Und ganz, ganz ehrlich ... bei solchen Fragen sträuben sich mir die Nackenhaare

          Du bewegst dich hier ja nicht mal ansatzweise in 'ner Grauzone. Und das ist so offensichtlich, dass ich mich frage - und auch wenn das jetzt harsch klingt - welcher Hirsch bei euch denn die Sachkunde abnimmt?!

          Sorry, aber so sehe ich das.

          Travis
          Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

          Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

          2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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            #6
            Ganz ehrlich:
            Ich sehe das nicht so.

            Meine Sachkunde ist zwar locker 20 Jahre her, dennoch halte ich es nach wie vor nicht für ein grobes Vergehen, wenn man seine Waffen im gesicherten Transportbehältnis im verschlossenen Auto für einige Stunden belässt.

            Sicherlich hab auch ich etwas Bauchschmerzen dabei, daher meine Frage.

            Aber man kann es auch übertreiben mit dem vorauseilenden Gehorsam.
            Mann kann auch Regelungen wie "...unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen..." auch überproportional scharf gegen sich selbst auslegen.
            Ich habe eine längere Zeit bei der BW hinter mir... vielleicht ist mein Verhältnis zu Waffen daher etwas entspannter.
            Und jetzt bitte nicht pauschal "entspannt" als "unsicher" auslegen.
            Wer in entsprechenden Einheiten den Umgang mit Waffen gelernt hat, vor allem auch mit Großgerät, kann m.E. kein unsicheres Verhältnis zu Waffen mehr haben. Das ist aus einem raus-gedrillt worden

            Ich will meine Frage auch nicht grundsätzlich verteidigen und steh dazu; zudem schrieb ich ja bereits, dass ich meine Ausrüstung wohl nicht mitnehmen werde.

            Dennoch:
            Manchmal denke ich, wir LWB sehen in jeder Maus einen Elefanten und sind vortrefflich darin, uns gegenseitig Vorwürfe zu machen. Natürlich muss man vorsichtig sein. Natürlich gibts SB´s, Polizisten und Richter, die das Waffengesetz sehr hart auslegen. Aber ist das denn auch vernünftig und richtig?
            Glaubste ernsthaft deine Waffe ist "unsicher gelagert", wenn Du nach dem Schießen noch für ne Stunde ne Cola im Vereinsheim trinkst und dein Kram bereits draußen im Kofferraum lagert? Und wenns 2 Stunden werden?
            Unser Vereinsparkplatz hat keine bewachte Schranke mit Zutrittskontrolle und die meisten bringen ihren Kram nach dem Schießen wieder raus ins Auto, weil drin einfach wenig Platz ist, und dann sitzt man noch zusammen...

            So sehe ich das...

            Und nun los mit dem bashing

            Gruß

            SSt

            Kommentar


              #7
              Zitat von sst Beitrag anzeigen

              Und nun los mit dem bashing
              Du wolltest es so...

              Zitat von sst Beitrag anzeigen

              Glaubste ernsthaft deine Waffe ist "unsicher gelagert", wenn Du nach dem Schießen noch für ne Stunde ne Cola im Vereinsheim trinkst und dein Kram bereits draußen im Kofferraum lagert?
              Ja.


              Zitat von sst Beitrag anzeigen

              Und wenns 2 Stunden werden?
              Ist es noch schlimmer.

              Zitat von sst Beitrag anzeigen


              Unser Vereinsparkplatz hat keine bewachte Schranke mit Zutrittskontrolle und die meisten bringen ihren Kram nach dem Schießen wieder raus ins Auto, weil drin einfach wenig Platz ist, und dann sitzt man noch zusammen...
              Sowas darf IMHO nicht vorkommen. Grade bei Parkplätzen von Schützenvereinen kann man von eventueller Beschaffungskriminalität ausgehen, spätestens, wenn Euch einer ein paar Wochen beobachtet, bevor er zugreift.

              Wenn dann mal was fehlt sind die Gesichter lang und das Geschrei gross, wenn man dann (absolut berechtigt) die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verliert.

              Irgendwo wird schon noch ein Platz unter Aufsicht für die Waffen zu finden sein. Der ganze andere Kram kann da ja dann gerne schon in's Auto.

              Am meisten mag' ich dann übrigens die Schützen, die beim gemütlichen Zusammensitzen nicht nur 'ne Cola trinken...


              Zitat von sst Beitrag anzeigen

              So sehe ich das...
              Und ich meine, dass man das anders sehen sollte.

              Kommentar


                #8
                Ich finds gut, dass man vernünftig über verschiedene Meinungen diskutieren kann

                Ich glaub, so weit liegen wir gar nicht auseinander; auch wenn es sich vielleicht erstmal so liest.

                Bleiben wir mal bei der unterschiedlichen Auffassung, ob eine Lagerung im Auto vorm Vereinsheim unsicher ist oder nicht.
                Vorab: ich geh mal davon aus, dass du mir nicht unterstellen wolltest, dass ich was anderes als Cola trinke. Das meine ich nicht sarkastisch. Ich weiß sehr wohl, dass es diese Fraktion gibt! Die gehen allerdings so gut wie nie schießen, sondern kommen nur zum "Cola" trinken, aber das ist ein anderes Thema und ich glaube hierin haben wir zwei keine unterschiedliche Auffassung.

                Aber was wäre denn wenn wirklich jemand draußen ein Kofferraum aufbricht, weil er weiß, da drin wird gefeiert, der Parkplatz ist dunkel, und da winken Waffen als schnelle Beute?

                Die allgemeine Geisteshaltung in D, sowohl unter vielen Schützen wie auch vor allem behördenseitig, ist doch:
                "Wenn dir jemand das Auto aufbricht und dir die Waffen daraus stiehlt, dann bist du als Schütze daran Schuld!".

                Vielleicht ist das so nach deutschem Recht.
                Aber mich regt so was echt auf!

                Diese Vertauschung von "Täter" und "Opfer"!
                Wer hat denn hier ne Straftat begangen?
                Wer hat den Schaden?
                Wer...

                Ich kriegs ans Herz bei sowas

                Vor 2 Jahren ist bei mir jemand am hellichten Tag zur Mittagszeit daheim ins Haus eingebrochen, während meine Frau 20 min weg war, die Kinder vom Kindergarten abholen. Die netten Herren waren nur auf Wertsachen aus und nahmen logischerweise u.a. auch meinen kompletten kleinen B-Schrank mit, den sie kurzerhand aus der Schlafzimmerwand gebrochen hatten.

                Aus meiner Sicht war ich das Opfer (und meine Frau, die die nächsten Wochen nimmer ruhig schlafen konnte... und die Kinder... vom materiellen Schaden ganz zu schweigen... aber egal).

                Als ich dann nach der Polizei als nächstes meinen Sachbearbeiter anrief und den Diebstahl meldete, bekam ich doch tatsächlich folgende Frechheit als Antwort:
                "Na, dann warten Sie mal ab! Das wird noch ein Nachspiel für Sie haben! Ich informiere jetzt den Staatsanwalt. Das haben Sie davon, wenn Sie auch so einen Kram daheim haben müssen!".



                Das meine ich mit "Täter-Opfer"-Vertauschung!
                Wo leben wir denn?

                ICH soll was verbrochen haben?
                Richtiger Waffenschrank!
                Abgenommene Lagerung durch die Behörde!
                Haustür zweimal abgesperrt!
                Dorf, Hauptstrasse, Montag Mittags 1230h!
                Und an der Haustür hängt kein idiotisches Schild "Dieses Haus bewacht S&W" oder so ein Quatsch.

                Natürlich kam nie "ein Nachspiel". Die Waffe war ordnungsgemäß gelagert; das ganze wurde noch wenige Monate zuvor überprüft. Es kam nie eine Anklage gegen mich oder sonstiges nach; auch das nächste Bedürfnis ging ohne Nachfragen durch.

                Im Gegenzug haben sich die Behörden m.E. nicht gerade mit Ruhm bekleckert bei der Aufklärung:
                - die KriPo kam erst am späten Abend
                - "Fingerabdrücke nimmt man nur im Fernsehen, sowas machen wir nicht"
                - die "Untersuchung" vor Ort dauerte ca. 5 min
                - mein Hinweis, dass wir hier aufm Dorf leben und die KriPo doch bitte mal die Nachbarn befragen soll, ob jemand zur Mittagszeit einen fremden PKW gesehen hätte, hat man ignoriert. "Das machen die Kollegen, nicht wir". Die Kollegen kamen nie...
                - 3 Wochen nach meiner Anzeige kam schon ein Schreiben "Verfahren eingestellt"

                In dem Kontext stellen sich MIR die Nackenhaare.

                Aber da kann man vielleicht auch geteilter Meinung sein.
                Was muss ich auch so ein Kram haben... könnt ja auch Golf als Hobby haben...

                Nix für ungut

                Kommentar


                  #9
                  Ich bin da auch lieber „vorsichtig“, wenn ich z.B. zum Schießen meinen Kumpel regelmäßig an seinem Laden abhole, dann nehme ich meinen Rucksack bzw. meine Gewehrtasche generell mit, wenn ich das Auto am 300m entfernten Parkplatz abstelle. Selbst, wenn wir im Regelfall 5 - 10 Minuten später schon wieder weiter fahren, mir ist es einfach lieber, wenn ich mein Zeug unter direkter Aufsicht habe, auch wenn ich nicht zwingend daran glaube, dass mir einer in den 10 Minuten das Auto klaut oder den Kofferraum aufbricht, dennoch: Sicher ist sicher und auf hinterher nach Erklärungen für das Abhandenkommen suchen, habe ich persönlich keinen Bock.

                  Das allerhöchste der Gefühle ist bei mir ab- und an mal das Tanken auf dem Weg zum Stand und selbst das vermeide ich nach Möglichkeit, was meistens auch kein Problem darstellt. Mir reichen da schon die Auswärts-Wettkämpfe als „Grauzone“, wo man immer schauen muss: „Was mache ich mit den Sachen, wenn ich z.B. am Abend zum Essen gehe.“ Bevorzugt ist dabei dann die Variante -> Rucksack in´s Auto und Auto in Sichtweite vor dem Lokal geparkt, danach wieder Rucksack im Hotelzimmer „am Mann“.

                  Gruß
                  Michael
                  sigpic

                  “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

                  Kommentar


                    #10
                    Servus !

                    Mach nen Leihschein für nen Vereinskollegen und gut ist´s.

                    Auch ich schlage in die gleiche Kerbe: Sachkunde ! Wer bildet bei Euch denn aus ?

                    Kommentar


                      #11
                      Sorry, aber ist voll unlogisch, was du da schreibst. In 20 Minuten räumen sie dir die Bude aus - sammt B-Schrank. Und bei deinem Auto kannst du dir das nicht vorstellen

                      ... ... .. da fällt mir nix mehr zu ein

                      Travis
                      Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

                      Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

                      2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

                      Kommentar


                        #12
                        Hi,

                        also so langsam glaube ich, man will mich nicht verstehen.
                        Vielleicht drück ich mich unglücklich aus

                        Solche Vorwürfe wie "wer bildet euch denn aus" oder ähnliches in den letzten Beiträgen sind halt m.E. auch nicht gerade förderlich, um unterschiedliche Meinungen sachlich zu diskutieren. Man muss ja nicht immer der gleichen Meinung sein, kann aber trotzdem höflich miteinander umgehen.

                        ...

                        Natürlich kann ich mir vorstellen, dass mein Haus in 20 min ausgeräumt ist! Das muss ich mir nicht vorstellen, ich habs selbst erlebt.
                        Genausogut ist mein Auto in 2 min aufgebrochen; da hab ich keine Zweifel.
                        Auch Fort Knox ist prinzipiell knackbar.

                        Aber genau darum gehts doch!
                        ICH muss mich doch nicht um jedwede kriminelle Großenergie und atomaren Erstschlag gegen meinen Safe rüsten und unproportional große Aufwände zur Verhinderung einer Straftat betreiben!

                        Meine Waffen können immer und jederzeit gestohlen werden, wenn durch Kriminelle nur genug "Straftat" reingesteckt wird.
                        Genau da drehen wir uns doch im Kreis!

                        Mir gehts darum, dass, ich wiederhole mich hier, Täter und Opfer aus meiner Sicht verwechselt werden! Das ist die Frage nach dem Huhn und dem Ei.
                        Ich muss mich an gesetztliche Auflagen halten. Keine Frage. Passieren kann aber trotzdem immer was. Wie man diese gesetzlichen Auflagen nun auslegt, darum "streiten" wir hier gerade.

                        Wenn mir einer an der Tankstelle meine Waffe aus dem Auto klaut (oder aus der Tiefgarage, oder ausm Auto vorm Vereinsheim, oder ausm abgeschlossenen Haus, oder...), dann bin doch nicht ICH schuld am Abhandenkommen, sondern ich habe meine Pflicht gemäß "angemessener Aufsicht" und "Vorsorgepflicht gegen Abhandenkommen" genüge getan (vorausgesetzt abgeschlossenes Transportbehältnis, abgeschlossener Kofferraum, etc...)!
                        Oder etwa nicht?!?

                        Stehlen kann man immer was, wenn man will.
                        Die Frage ist doch, wie weit muss ich die Vorsorgemaßnahmen als verantwortlicher LWB treiben?

                        Und genau hier haben wir wohl unterschiedliche Auffassungen.

                        Meines Erachtens ist es eben okay, wenn ich meine Waffen im Auto aufm Parkplatz des Vereins zwischenlagere. Natürlich kann der Kofferraum aufgebrochen werden. Es könnte auch ein Maskierter mit Baseballschläger im Gebüsch auf mich lauern, aber jetzt wirds lächerlich...

                        Es ist ebenfalls meines Erachtens okay (was ich schon gemacht habe), wenn ich meine Waffe im Kofferraum 8h-lang mit auf die Arbeit nehme, da ich direkt von hier aus nur 30km bis nach Phillipsburg zu fahren habe im Gegensatz zu 180km, wenn ich erst nochmal nach Hause kutschieren würde.

                        Ich würde es nicht tun, wenn mein Auto auf dem Betriebsparkplatz außerhalb des Werksgeländes stünde. Ich tue es allerdings, wenn wie in meinem Fall, mein Auto vor meinem Büro steht. Auch wenn ich nicht den ganzen Tag "Aufsicht" darüber habe.

                        Aber Hand aufs Herz:
                        Wer von Euch würde 180km durch die Gegend fahren, wenn er nach Feierabend von der Arbeit aus nur 30km bis zur Schießstätte hätte?
                        Ehrlich?

                        Ich mach das nicht.
                        Weil man mir meine Waffen eben immer stehlen kann, wenn man will.
                        Selbst wenn ich 8h neben meinem Auto aufm Parkplatz stehen würde.
                        Selbst wenn ich daheim auf meinem Safe schlafe würde.

                        Ich sage ja nicht, dass ich meinen Waffenkoffer unverschlossen mit großen Hinweisschild "Achtung, Waffe zum mitnehmen" mutterseelenallein auf nen Autobahnparkplatz stelle.

                        Worauf ich hinaus will:
                        Man sollte mit gesundem Menschenverstand rangehen und dem Gesetz genüge tun. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

                        Die Geschichte "Waffe im Auto in der Hoteltiefgarage" stieß sich dabei etwas an meinem Menschenverstand (ob der gesund ist, müssen andere beurteilen)... es fühlte sich nicht "richtig" an.
                        Daher auch die Nachfrage hier im Forum, daher auch mein Entscheid, es eben nicht zu tun, da ich im Zweifel lieber auf Nummer Sicher gehe.

                        Von mir aus können wir gerne sachlich weiter über "meine" Auslegung des Waffengesetzes reden und inwieweit die Pflichten des LWB dabei gehen. Jedoch nicht über meinen gesunden Menschenverstand, wenn es Recht ist

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                          #13
                          Zitat von sst Beitrag anzeigen
                          ... meine Auslegung des Waffengesetzes ..
                          ...interessiert das Gericht vermutlich herzlich wenig..

                          Ich würd mich an den Ausführungen von Michael halten -
                          möglichst nahe an der gesetzlichen Grundlage - alles Andere ist im Falle eines Falles vermutlich eher mühsam.
                          "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
                          Zitat von Kerkermeister
                          Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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                            #14
                            Zitat von sst Beitrag anzeigen
                            Hi,


                            Meines Erachtens ist es eben okay, wenn ich meine Waffen im Auto aufm Parkplatz des Vereins zwischenlagere. Natürlich kann der Kofferraum aufgebrochen werden. Es könnte auch ein Maskierter mit Baseballschläger im Gebüsch auf mich lauern, aber jetzt wirds lächerlich...
                            Servus !

                            Also ich habe das Gefühl, dass DU es nicht verstehen willst.

                            Das ist doch ne klare Sache und da gibts nichts zu diskutieren.

                            Wenn Dir jemand auf dem Parkplatz die Waffen aus dem Auto klaut, dann kannst Du die nächsten Jahre sicherlich keine Waffe mehr besitzen !

                            Wenn Dir jemand mit nem Baseballschläger eins überzieht und Dir die Waffen abnimmt, dann kannst sicherlich wieder welche kaufen.

                            Oben nennt man das Zauberwort "Unzuverlässig" und im unteren Absatz "Raub".

                            Du hast doch nun wirklich absolut richtige Tipps erhalten, oder fehlt noch was ?

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                              #15
                              Hallo imi-uzi,

                              ist mir schon klar, dass das einen Richter wenig interessiert.
                              Aber wir sind ja hier im Forum... hier können wir ja über eine mögliche Auslegung diskutieren, oder?

                              Wobei ich immer noch guter Hoffnung bin, dass ich höchstwahrscheinlich bei einem aufgebrochenen Auto mit Waffendiebstahl eben genausoviel mit einem Richter diskutieren müsste, wie ich es mit dem angedrohten Staatsanwalt musste, nach dem Einbruch in mein Eigenheim.

                              Mir gehts ja um die Frage, was er mir konkret vorwerfen würde, wenn mein Auto auf dem Firmen- bzw. Vereinsparkplatz aufgebrochen wird und meine Waffe mitsamt abgeschlossenen Behälter aus dem abgeschlossenen Kofferraum gestohlen wird?
                              Über nichts anderes diskutieren wir doch gerade, oder?

                              Das Thema "Hotel" ist ja seit ca. 10 Beiträgen schon abgehakt.
                              Aber so langsam geht es ja "ums Prinzip"

                              Dass das in Summe natürlich eine unangenehme Angelegenheit ist, die ich nicht durchmachen möchte, ist klar. Ich habe es wie erwähnt bereits erlebt und habe dabei schon den Glauben an die Gerechtigkeit etwas verloren. Die Antwort meines Sachbearbeiters regt mich heut noch jedesmal auf, wenn ich drüber nachdenke... diese Vorverurteilung und die Geisteshaltung, dass alle LWB ja selbst schuld sind, wenn was passiert. Offensichtlich stehe ich mit diesem Gerechtigskeitssinn aber etwas alleine im Forum. Auch hier habe ich den Eindruck, mich chronisch verteidigen zu müssen, da man verurteilt wird für sein "frevelhaftes" Verhalten...

                              Ich lasse mich gerne sachlich überzeugen und suche keine Konfrontation um des Streitens Willen, nur um nachher Recht zu haben. Wer Recht hat, entscheidet nachher eh der Richter, wie Du richtig geschrieben hast.

                              Aussagen wie "wer hat dich denn ausgebildet" oder "Daumen-runter / Kopfschüttel-Smilies" überzeugen da allerdings relativ wenig, da es keine diskussionsfähigen Fakten sind.

                              Um sachlich zu bleiben:
                              Gibt es denn Verurteilungen von LWB, bei denen eine Waffe aus dem Kofferraum gestohlen wurde? Gibt es eindeutige Gesetzespassagen, die es verbieten? Das ist nicht provozierend gemeint!

                              Vielleicht sehe ich es wirklich zu "locker"...
                              Ich mein, manch anderer hier im Forum war meines Wissens wohl auch jahrelang beruflicher Waffenträger. Vielleicht können die es nachvollziehen, dass es nur schwer in den Kopf gehen soll, warum man auf der einen Seite jahrelang täglich Waffen aller Art mit sich getragen und befehligt hat während man auf der anderen Seite seine 22er Sportpistole nicht 2h abgeschlossen im Auto liegen lassen darf...

                              Das ist in meinen Augen die selbe Logik wie:
                              "20-jährige dürfen in A-Stan Panzer und Maschinengewehre bedienen, in D aber ohne Psycho-Gutachten keine 9mm besitzen" oder
                              "das BW-Kappmesser darf man während der Dienstzeit mit sich tragen, nach 1700h ist man dazu aber nicht mehr psychisch gefestigt genug und muss ne Strafe zahlen, wenn man vorm Kasernentor damit erwischt wird" oder
                              "wer Waffen hat ist selber Schuld und nicht der arme Einbrecher, der ja nix dafür kann, dass im Tresor ne Pistole lag statt den erhofften Goldbarren".

                              You get my drift...

                              Gruß

                              SSt

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