Ich wollte fragen, wie es rechtlich mit dem Versand von Schusswaffen aussieht?
Angenommen, ich möchte auf den Lauf meines Gewehres (Selbstlader) ein Gewinde schneiden lassen. Die Firma, die sich darauf spezialisiert hat, befindet sich in nicht unerheblicher Entfernung von meinem Wohnort (eine mehrere Stunden dauernde Autofahrt wäre sicher drin).
Wie, bzw. KANN ich mein Gewehr überhaupt mit einem Paketdienstleister dieser Firma zuschicken. Wenn ja, was für Paketdienstleister bieten so einen Service an? Worauf muss ich beim Versand generell achten?
Und wie sieht es mit der Überlassung meiner Schusswaffe aus? Letztlich darf ich meine Schusswaffe nur jemandem überlassen (mit dem ganzen schriftlichen Kram obendrein), wenn derjenige nachweisen kann, dass er berechtigt ist, die Schusswaffe überlassen zu bekommen (ist das richtig formuliert???).
Wäre nett, wenn mich jemand, auch zum Nutzen aller Foristen, darüber aufklären könnte.
Gruß
Vincent
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