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    #61
    Nach langem Hin und her dazu nochmal eine Rückmeldung von mir.

    Also wenn es jemand es in der Praxis geschafft mittels einer Erben WBK sinnvoll in Sinne der Sache zu agieren und auch dabei geldmäßig auf annehmbarem Gebiet dabei geblieben ist,
    hat meinen Respekt.
    In meinem Fall hätte die gar nichts genützt.
    in diesem Sinne...

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      #62
      Zitat von reschel17 Beitrag anzeigen
      Nach langem Hin und her dazu nochmal eine Rückmeldung von mir.

      Also wenn es jemand es in der Praxis geschafft mittels einer Erben WBK sinnvoll in Sinne der Sache zu agieren und auch dabei geldmäßig auf annehmbarem Gebiet dabei geblieben ist,
      hat meinen Respekt.
      In meinem Fall hätte die gar nichts genützt.
      in diesem Sinne...
      Weil Du Dich offensichtlich nur dumm angestellt hast muss das nicht für andere gelten.

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        #63
        Zitat von reschel17 Beitrag anzeigen
        Na der "Erblasser" kann einen schlecht aufklären...
        Er hätte das vor dem Ableben tun müssen oder es war im schlicht egal.

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          #64
          Zitat von reschel17 Beitrag anzeigen
          Nach langem Hin und her dazu nochmal eine Rückmeldung von mir.

          Also wenn es jemand es in der Praxis geschafft mittels einer Erben WBK sinnvoll in Sinne der Sache zu agieren und auch dabei geldmäßig auf annehmbarem Gebiet dabei geblieben ist,
          hat meinen Respekt.
          In meinem Fall hätte die gar nichts genützt.
          in diesem Sinne...
          Es ist durchaus möglich, 40 eintragspflichtige Sportgeräte zu erben, ohne an Folgekosten zu ersticken. Die Tresore wurden gleich mit geerbt und die Verwaltungskosten waren mehr als ertragbar.
          Dies natürlich nur mit dem schon vorher bestehenden Status des Legalwaffenbesitzers.
          Solltest Du bei Eintritt des Erbfalles schon eine eigene WBK besessen haben (dazu habe ich keine Angaben gefunden) dann ist irgend etwas völlig schief gelaufen.
          Auch als Vereinsmitglieder mit Sachkunde und Trainingsnachweisen hätten sich Möglichkeiten ergeben.
          Als völlig “unbefleckte“ Erbe war Deine Vorgehensweise nicht die allerfalscheste.
          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
          , aktueller denn je)

          I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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            #65
            Leider müssen ja jetzt Nuller oder Einser angeschafft werden. Nach meiner Kenntnis gilt für Erben bei Waffenschränken kein Bestandsschutz, außer der Schrank wurde vom WBK Besitzenden Erben mitgenutzt.

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              #66
              Mein Erbfall lag glücklicherweise vor dem 01.07.17, so daß die Schränke übernommen werden konnten.
              Was die Auslegung des Bestandschutzes angeht, da scheinen die Behörden ebenfalls unterschiedlich zu reagieren.
              Ich teile da zwar völlig Deine Ansicht, aber verschiedene SB in der Nachbarschaft scheinen den Bestandschutz auch soweit aufzufassen, daß vorhandenen Schränke ausgereizt werden können.
              Mir wäre das nicht sicher genug, besonders im Hinblick auf zukünftige Kontrollen.
              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

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              , aktueller denn je)

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