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Darf man die Langwaffenmunition für Handfeuerwaffen (die sich auf das oben genanntes Sammelgebiet sich bezieht) auf eine rote WBK erwerben?
Folgende Anmerkung steht auf der WBK (Rot): Die Erlaubniss erstreckt sich auf Bewaffnung der Bundeswehr mit Handfeuerwaffen, in der Zeit von 1960- 1976!
Da der Munitionserwerb und -besitz in D grundsätzlich erlaubnispflichtig ist, gehe ich davon aus, dass dieser in der WBK eingetragen sein müßte.
Ich erwarte mit Spannung die Beiträge unserer erfahrenen Sammlerkollegen.
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
Auf meiner S. - WBK ist der Munitionserwerb zu den eingetragenen Waffen auf der hinteren Seite vermerkt. Dieser Eintrag hatte aber zeitweise keine waffenrechtliche Gültigkeit. Da ich jedoch dafür eine Verwaltungsgebühr bezahlen musste wurde mir damals im Nachhinein ein zusätzlicher Munitionserwerbsschein der sich wiederum auf die Sammler - WBK bezieht ausgestellt. Das ist Jahre her und immer noch alles gut.
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