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Magazinverbot EU Waffengesetzverschärfung 2019

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    Magazinverbot EU Waffengesetzverschärfung 2019

    Es ist für mich etwas verwirrend bezüglich dem Erwerb/ Besitz von 20/30 Schuss Magazinen..
    Ist diese Regelung bzw. das Gesetz bereits in Kraft getreten?
    Ein Beispiel:

    Ich bin Jagdscheininhaber und habe eine Halbautomatische Büchse mit einem 10 Schuss Magazin (die Büchse besitze ich seit kurzem( 1 Woche))
    Gelegentlich möchte ich diese Büchse zum Schießstand mitnehmen.

    Da mich die (kastrierte) Optik stört, möchte ich gerne einen 30 Schuss Magazin anschaffen der auch standartmäßig für diese Büchse vorgesehen ist.

    Würde ich mich mit diese Handlung strafbar machen?

    #2
    Soweit ich weiß noch nicht, aber es war ein Stichtag vorgesehenen, ab wann der Erwerb strafbar ist, und der soll 07/2018 oder so ähnlich festgelegt werden.

    ​​​​​​

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      #3
      (Noch) keine Panik!
      Magazine, die VOR dem Stichtag angeschafft wurden, sollen unter Altbesitz fallen, müssen aber angemeldet werden.
      Für Magazine, die nach dem Stichtag angeschafft wurden, müssen Ausnahmegenehmigungen beantragt werden, auch diese sind dann angemeldet.
      Rechtskräftig ist das alles (noch) nicht.

      Schau mal hier rein: KLICK
      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

      Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
      , aktueller denn je)

      I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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        #4
        Wann war denn der Stichtag?
        Ich besitze seit letzte Woche eine Selbstladebüchse.

        Heißt das für mich jetzt, dass meine nagelneue 2,5tsd. € teure bei Frankonia gekaufte SLB nicht unter Altbesitz fallen würde und ich die
        Arschkarte bekomme werde (bekommen habe) und muss sehr bald meine neue Büchse mit der ich noch nicht einmal treniert habe bald abgeben?

        Eigentlich wollte ich noch ein oder zwei 30-Schuss Magazine bestellen, damit es optisch wie das original aussieht, aber je mehr ich lese desto mehr ist es verwirrend für mich.

        Im Entwurf von BMI steht:
        Bei vielen neu verbotenen Teilen und Waffen führt ein rückwirkendes Datum (31.07.2017) dazu, dass der Erwerb ab 01.08.17 nicht zum Altbestand zählt und der Besitz somit komplett verboten ist.

        Denn so wie ich es verstanden habe, mache ich mich strafbar, wenn ich mir jetzt einen 30-Schuss Mag bestellen würde

        Manches kann ich wirklich nicht nachvollziehen, denn die neue wiederholte Verschärfung trifft in keinster Weise Kriminelle/Verbrecher/Straftäter.
        Es richtet sich an uns -> legale Waffenbesitzer <- (Sportschützen / Jäger wie auch immer) die nicht mal im Ansatz an irendwelche Verbrechen denken.

        Man muss kein Genie sein, um es zu verstehen, dass es überhaut keinen Sinn macht ein Verbrechen mit legale Waffe zu verüben. Verbrechen werden zu 99% mit irendwelchen iligalen Vollautomatischen Waffen begangen, die natürlich nicht regestriert sind
        Kriminelle machen sich überhaut keine Sorgen diebezüglich.
        Europa wird bestimmt schon längst ausgelacht.

        Schwarzmarkt wird sehr bald und sehr gut Profitieren, denn die Prohibition hat noch nie was gutes gebracht, im Gegenteil.
        Man sollte sich die Ereignisse in der Vergangenheit anschauen, man sagt nicht umsonst, wann man die Vergangenheit kennt, kann man auch die Zukunft voraussagen.

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          #5
          Du kannst es jetzt gerne noch erwerben, aber besitzt dann beim Inkraftreten (nach der Meldefrist) einen "boesen" Gegenstand, es sei denn Du haettest einen Kaufnachweis z.B. von 2016

          13.6.2017 ist übrigens der Stichtag. Nachweislich davor erworbene unterliegen der Anzeigepflicht und können dann behalten werden.
          Fuer nach dem 13.6.2017 erworbene muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Das Procedere dafuer ist noch unklar...

          Dezember 2019 soll es wohl inkraft treten....

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            #6
            Danke für die Info, ich dachte es wäre der 31.07.2017
            Heißt es dann, wenn man z.B einen 30-S Mag am 14.06.2017 (nach dem Stichtag) erworben hat (Woche später dazu passende SLB) und bis jetzt noch keine Meldung darüber gemacht hat, weil derjenige als Beispiel nichts von diese Regelung wusste (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) somit automatisch seine Zuverlässigkeit verliert?
            Dann wäre es doch irendiwe nicht wirklich durchdacht.
            Müssen wir dann mal abwarten, aber ärgerlich ist es schon, hoffentlich kommt auch die Entschädigung für die Menschen, die sich diese böse Teile gekauft haben.
            Mal schauen, ob durch diese Enteignung (mit rückwirkendem Datum) gegen Terror was hilft, ich bin sehr gespannt.

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              #7
              Automatisch verliert man keine Zuverlaessigkeit, aber wenn Du nach dem Stichtag ein solches Mag gekauft hast und vor dem Inkrafttreten, dann kannst Du eine Ausnahme beantragen. Wird dieser stattgegegeben isses legal.
              Wie das tracking aller Varianten de facto stattfinden soll ist undurchsichtig.
              Selbst einer der JETZT seine WBK macht, koennte ja schon 2010 ein frei verkäufliches 30Schuss Magazin erworben haben. Er braucht halt nur einen Nachweis...
              Und da die Dinger keine Seriennummern haben....

              Aber bei einer Kontrolle ist man damit schnell in einem Bereich, wo Sie eben dann Aerger machen koennten....

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                #8
                danke für die Antwort, hoffentlich fällt die Verschärfung nicht so hart aus

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                  #9
                  ....Aber bei einer Kontrolle ist man damit schnell in einem Bereich, wo Sie eben dann Aerger machen könnten....

                  Da eine Waffenkontrolle natürlich nicht eine Hausdurchsuchung beinhaltet... ,
                  ist es doch selbstverständlich für uns Waffenbesitzer, das jeder seine
                  "bösen" Mags längst in den Haus/Sondermüll geschmissen hat... .
                  Also , warum die Aufregung... .
                  Oder brauche ich auch einen Nachweis über die fachgerechte und Notariell beglaubigte Entsorgung .

                  Leave No Man Behind

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                    #10
                    Zitat von MichaSailor Beitrag anzeigen
                    Du kannst es jetzt gerne noch erwerben, aber besitzt dann beim Inkraftreten (nach der Meldefrist) einen "boesen" Gegenstand, es sei denn Du haettest einen Kaufnachweis z.B. von 2016

                    13.6.2017 ist übrigens der Stichtag. Nachweislich davor erworbene unterliegen der Anzeigepflicht und können dann behalten werden.
                    Fuer nach dem 13.6.2017 erworbene muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Das Procedere dafuer ist noch unklar...

                    Dezember 2019 soll es wohl inkraft treten....
                    Hallo,
                    Ich besitze schon über 40 Jahre ein halbautomatisches KK-Gewehr .22lfb mit einem 20 Schuß Magazin.
                    Natürlich habe ich keine Rechnung mehr, wo ich nachweisen kann, dass ich das Magazin schon so lange habe.
                    Dann hätte ich ja über Nacht quasi einen verbotenen Gegenstand, und wäre unzuverlässig demnach.
                    Man könnte mir dann sogar alle Waffen die ich legal erworben habe weg nehmen, weil ich ja nicht mehr zuverlässg bin.
                    Schöne Aussichten ehrlich gesagt.
                    Im Walde rauscht ein Wasserfall, hörts Rauschen auf, ists Wasser all.

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                      #11
                      Für alles Ausnahmegenehmigung beantragen... Better Safe then Sorry! Der Schrott ist jetzt nun mal so durchgewunken worden. Trotz Diskussionen und Gegenvorschlägen mit und von den Verbänden, hat man das neue WaffG noch mehr verschlimmbessert. Der inneren Sicherheit bringt dieser Gesetzesentwurf null oder auch nichts, außer Kosten und Verwaltungsaufwand!

                      Was mich mehr Interessiert, was ist denn mit begrenzten Magazinen von 20 auf 10 Schuss. Es gibt ja extra Einsätze für AR-15 Magazine. Legal, illegal oder keiner weiß es??
                      Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                      Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                        #12
                        Wobei noch immer zu beachten ist, dass das neue WaffG nicht vor Frühjahr 2020 in Kraft treten wird.
                        Noch hat es der BuPrä nicht unterschrieben, es gibt also auch noch nichts anzumelden.
                        Details zu den Abläufen und Forderungen seitens der Staatsmacht gibt es auch noch nicht !
                        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                        , aktueller denn je)

                        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                          #13
                          Zitat von MrSheepy Beitrag anzeigen
                          Was mich mehr Interessiert, was ist denn mit begrenzten Magazinen von 20 auf 10 Schuss. Es gibt ja extra Einsätze für AR-15 Magazine. Legal, illegal oder keiner weiß es??
                          Finde gerade die Quelle nicht, meine mich aber zu erinnern, das eine Begrenzung dauerhaft, nicht rückbaubar, eingebracht werden muss um das Mag zu legalisieren.

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                            #14
                            Das verbot zählt auch für große Magazinkörper. Also auch mit begrenzer, zumindest aktuell, verboten. Sobald die Änderungen durch sind, und es keine klarstellung in andere Richtung gibt.
                            Voehre Germany, 22LR ML / Schmidt-Rubin G11, 7,5*55 / VKT Mosin Nagant, 7,62*54R / Safari Arms 1911, 6", 45ACP

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                              #15
                              Also in unserem Rechtssystem gilt allgemein, dass die Verwaltungsbehörde beweispflichtig ist; soll heißen nicht der Betroffene muss einen Kaufnachweis erbringen sonder die Behörde steht in der Beweispflicht dem Käufer / Anmelder zu widerlegen, dass eventuell nach dem Stichtag gekauft wurde.
                              Zuletzt geändert von Vektor; 30.01.2020, 15:08.

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