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  • H&K Schütze
    antwortet
    Ich empfehle hierzu die letzte Ausgabe des DWJ in Online oder Papierform. Ich empfehle in diesem Zuge grundsätzlich einmal im Jahr auf z. B. eine Schachtel Munition zu verzichten und statt dessen in ein solches Fachjournal zu investieren. Dort ist alles Volksnah und verständlich erläutert und vor allem aktuell. Kein Hörensagen bla bla bla. Das Internet ist nicht alles !

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  • akrisios
    antwortet
    Danke, das waren ja schonmal ganz interessante Aussagen.

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  • Fieli
    antwortet
    Die Änderung der Aufbewahrungs Vorschriften gilt erst ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Es muss noch durch die 2 und 3. Lesung und dann im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann ist es in Kraft. Kann Spätsommer werden. Bis dahin können A und B Schränke angeschafft werden und gelten dann als Altbesitz und haben damit Bestand Schutz.

    Wenn irgend wann dann die EU Feuerwaffen Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird gilt für Kurzwaffen max. 18 Schuss Mag. Langwaffen 10 Schuss.
    Größere Mags darf man dann besitzen, solange man keine dazu passende Waffe hat. Wer große Mags besitzt und eine dazu passende Waffe und damit erwischt wird soll zwingend seine WBK verlieren.
    Aus HA Langwaffe ( Sportwaffe ) Kategorie B, wird dann durch einführen eines großen Mags eine Kat A Waffe ( Kriegswaffe ). Ergo - illegaler Besitz einer Kriegswaffe.
    Ausnahmeregelungen sind zulässig. Z.B. wenn ein Kurzwaffen Mag auch in eine Langwaffe passt. Da gibt es noch Regelungsbedarf.

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  • akrisios
    antwortet
    Ich schließe mich (als Sportschütze) der aktuellen Anfrage an. Wer weiß Näheres? Irgendwie geistert ja KW/LW nur bis max. 10 Schuss. Gilt das alleine für Mags oder dann auch Komplettwaffe? Was wäre mit Bestandschutz? Was ist mit den regulären LW ala AR-10/15 (i.d.F. keine auf Einzelschuss umgebauten VA)?

    (Möglicherweise weiß im Moment nicht mal ein Rechts-Profi was derzeit die nebulös-schwankende Justizlage abbildet. Und klar ist, wie es heute um 12:54 aussieht. Aber was wird -wahrscheinlich- neu & in D umgesetzt? Fragen kann man ja mal).

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  • AS79
    antwortet
    ...also da würde ich mich auch mal mit dranhängen. Eigentlich sollte doch gestern die entscheidende Sitzung gewesen sein, aber irgendwie findet man nirgendwo etwas
    Vor allem die "Altbestandregelung" wird für mich sehr interessant da mein Bedürfnisantrag seit 16.04.17 unterwegs ist und ich mir in aller Euphorie aber schon im Vorfeld mit einem A und B Schrank eingedeckt habe...
    Wenn es jetzt dumm läuft und ich alles richtig verstanden habe, dann habe ich zwei sehr teure Munitionsschränke im Keller stehen

    Also wenn jemand "verständliche" Informationen hat nur her damit!!!

    Gruß Andy

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  • MelSchibson
    hat ein Thema erstellt aktueller stand.

    aktueller stand

    mal an die gemeinde. gibt es hier evtl. jemand der sich z.bsp. aus berfuflichen gründen mir der rechtslage befasst hat oder sich tatsächlich damit auskennt, was die kommenden änderungen betrifft. ich hätte gerne mal gewusst wie es denn jetzt wirklich um die besitzer von halbautomaten etc bestellt ist. wie schaut es mit bestandsschutz aus etc. weil ich habe mal in den entwurf rein geschaut aber für jemanden der sich nicht täglich mit diesem schriftwerk beschäftigt sind die formulierungen gelinde gesagt etwas unverständlich. da steht ein haufen drin was den steuerzahler alles was kostet oder auch nicht kostet. also was ich als bekanntmachung gelsen habe war dass es wohl grosse änderungen für deaktivierte dekowaffen geben soll, dass diese quasi so behandelt werden als sein es scharfe (was unterbringung etc betrifft) dann generell eine änderung der aufbewahrungs vorschriften. (tresor klassen).
    ich würde jetzt gern wissen ob jemand klar darlegen kann was mit pistolen (z.bsp GLOCK, USP, Beretta) und halbautomaten (z.bsp. SL8, MR308;AR 15) wird.
    ich will hier auch nicht irgendwelche hass parolen heraufbeschwoeren oder ähnliches. es wurde darüber schon genug geschrieben. bitte FAKTEN ;-)
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