Ich darf im Moment wegen der 2/6 Regelung noch keine weitere Waffe erwerben, möchte aber 2 Waffen vom Händler leihen um diese am Stand zu testen.
Jetzt steht aber im Gesetz das wer die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt Erwerber ist. Also erwerbe ich die Waffen, wenn ich sie ausleihe. Auch wenn ich nicht Eigentümer werde. Darf ich diese erwerben/ausleihen ? Ich habe nirgends in den Gesetzen eine Stelle gefunden in der steht, das ausleihen nicht zur 2/6 Regelung zählt. Was ist wenn gerade dann eine Aufbewahrungskontrolle kommt wenn die Leihwaffen in meinem Tresor liegen.
Muss ich mit dem ausleihen also warten bis ich auch wieder " richtig " erwerben darf? oder habe ich das Gesetztes Deutsch nicht richtig verstanden.
Bitte um Antwort wenn sich da noch einer auskennt.
Mit besten Grüßen
Fieli
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