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Erlaubnis EWB verweigert- niederer Beweggrund???

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    Erlaubnis EWB verweigert- niederer Beweggrund???

    Guten Morgen zusammen,

    hab da eine Frage, hab vor ca. 5- 6 Wochen den Antrag jeweils für grün und gelb im Landratsamt abgegeben.....
    Geheißen hat es 14 Tage, nach 14 Tagen hat noch die Auskunft vom Amtsgericht, bzw der Staatsanwaltschaft gefehlt(?!?!), wieder eine Woche später war die Sachbearbeiterin krank, ihr Kollege und Vorgesetzter will sich aber nur noch um den Pulver- und Wiederladerschein kümmern, also gehts ihn nichts mehr an, eine Woche später wieder das gleiche.

    Letzte Woche hat es dann geheissen, die EWB kann nicht erteilt werden, da der Nachweis für ein Behältnis der Stufe B fehlt, obwohl ich beim Antrag gleich 2
    Langwaffen angegeben habe und diese auch bereits gekauft habe.
    Die Aussage des Sachbearbeiters war, daß ich mir ja auf die neue gelbe auch Kurzwaffen kaufen kann..........

    Hey, gehts noch, ist das jetzt schikaniererei oder einfach nur .....
    Was kann ich da machen, das ist doch genau das gleiche, wenn ich den Führerschein Klasse B/ 3 mache, die dann hergehen und verlangen, um mir den Autoführerschein aushändigen zu dürfen, muß ich den Motorradführerschein machen weil ich mir ja ein Motorrad kaufen könnte!

    Soll ich mir da jetzt nen Rechtsanwalt nehmen?

    Grüße,
    role

    #2
    Zitat von role74 Beitrag anzeigen
    ... da der Nachweis für ein Behältnis der Stufe B fehlt, obwohl ich beim Antrag gleich 2
    Langwaffen angegeben habe (...)
    Die Aussage des Sachbearbeiters war, daß ich mir ja auf die neue gelbe auch Kurzwaffen kaufen kann...
    Ja, Anwalt wäre eine Möglichkeit oder du kaufst dir einen preiswerten B Schrank. Eigentlich sollte es reichen, bei gekaufter Waffe einen Nachweis zu erbringen.

    Bei Grün sieht es anders aus. Grün bekommst du nur mit Voreintrag. Solltest du dann keine Waffe auf Grün kaufen (deswegen der Nachweis über einen Waffentresor), verfällt die grüne WBK und wird eingezogen.

    Und hast du die Bedürfnisbescheinigung für Grün vom Verband bekommen?

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      #3
      Hallo,
      ja, hab die Bedürfnissbescheinigung vom Verband beigelegt, hab auch bei der grünen inklusive Voreintrag und Waffendaten beantragt.

      Und im Antrag auf die gelbe hab ich gleich die Daten für den UHR eingetragen...

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        #4
        Dan hilft wohl nur ein sachliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter, wegen des Nachweises über den Kauf eines B-Schranks. Das Argumet mit KW (Vorderladerrevolver) auch auf Gelb ist ein bisschen an den Haaren herbei gezogen. Problem bei der Sache ist der "Ermessensspielraum" der Behörden. Hilft das Gespräch nicht, bleibt wohl nur ein Anwalt (der sich auskennt). Einen Gesetzes-Paragraphen ab wann (vor oder gleichzeitig mit Kauf der Waffe) genau du den Nachweis (eines Behältnisses) bringen musst, gibt es meiner Meinung nach nicht.

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          #5
          Eben, da hab ich auch nichts gefunden, hab in nem anderen LA angerufen, die sagte, das es eine Anweisung vom Ministerium ist, aber weder von welchem Ministerium hat sie nicht gesagt.......
          Auf die Frage, wo ich das einsehen kann, sagte die "Dame" , das ich es als Normalbürger nicht einsehen kann......

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            #6
            Geh zu einem Anwalt. Jemand, der Dich auch versteht und sich das Waffenrecht nicht erst aneignen muss. Da alles schriftlich geklärt wird, ist es egal ob der in Deinem Ort ist oder am anderen Ende Deutschlands.

            Falls Du keinen kennst, kannst mich gerne per PN anschreiben.

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              #7
              Kauf doch einfach für 30-50 Euro nen b Würfel .., darin kannst du dann Munition lagern... Anwalt etc kostet wesentlich mehr und in Zukunft wird das Verhältnis zum Amt nicht besser

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                #8
                Nein kostet er nicht wenn man im vdw ist.
                Das Geld für eine Mitgliedschaft sollte jeder LWB investieren

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                  #9
                  Versteh ich das richtig?

                  - Grün + Gelb beantragt
                  - Nur Langwaffen aufm Schirm
                  - Amt will Aufbewahrung für KW sehen

                  Ich vermute mal, dass sich die Leute absichern wollen, dass sie später nicht "übersehen" beim Eintragen auch nach der Aufbewahrung zu fragen.
                  Sprich: Jetzt alles abdecken, was du kaufen könntest, damit später nicht gesagt werden kann "aber er hatte ja kein B-Dings aber das Amt hat die KW ohne Nachweis eingetragen.

                  e:/
                  Immer nett lächeln und winken... Erstmal freundlich probieren und B-Würfel für Munition ist auch nicht soooo schlecht fürn Anfang, falls dann ne KW kommt.
                  Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                    #10
                    Warum immer ducken?
                    Der TS will keine Kurzwaffen erwerben, also braucht er auch keinen B-Würfel! So einfach ist das.
                    Reicht doch wenn ein passendes Behältnis angeschafft wird sobald eine KW erworben wird.

                    Kommentar


                      #11
                      Ich wollt nur nachfragen. Ich denke nicht, dass B-Würfel benötigt wird, ergo mal nachfragen. Aber ich wollte nur mal ansprechen, was die Hintergründe sein KÖNNTEN.
                      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                        #12
                        Zitat von lopo Beitrag anzeigen
                        Der TS will keine Kurzwaffen erwerben...
                        Er hat eine Grüne beantragt und hat jetzt automatisch einen Voreintrag. Kauft er keine KW oder hat das nicht vor muss er die sowieso abgeben. Auf Gelb ist das natürlich richtig was du schreibst. Aber ganz blicke ich die Sache gerade nicht: warum argumentiert der SB mit Gelb für einen B-Würfel anstatt mit Grün?

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                          #13
                          Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                          Er hat eine Grüne beantragt und hat jetzt automatisch einen Voreintrag. Kauft er keine KW oder hat das nicht vor muss er die sowieso abgeben. Auf Gelb ist das natürlich richtig was du schreibst. Aber ganz blicke ich die Sache gerade nicht: warum argumentiert der SB mit Gelb für einen B-Würfel anstatt mit Grün?
                          .. denke weil theoretisch auch eine Kurzwaffe erwerbbar ist. Die läge dann bis zum Eintrag (max. 2 Wochen) im falschen Schrank. Der SB will wahrscheinlich auf Nummer sicher gehen. Würde aber bedeuten, dass diese Anforderung dann auch jeden "Gelben" treffen könnte.

                          Ein klärendes Gespräch wirkt da oft Wunder.

                          Kommentar


                            #14
                            Weil er einen Voreintrag für eine Langwaffe beantragt hat, wenn ich das richtig verstanden habe.

                            Kommentar


                              #15
                              Ne, geht um einschüssige Kurzwaffen (wie oben steht), die man theoretisch auf Gelb kaufen könnte und ziemlich konstruiert ist.

                              @ Dzilmora

                              Nein, auf die Grüne können Langwaffen (mit Voreintrag) erworben werden. Für die Grüne braucht ja der Antragsteller eh eine Waffe/Disziplin, ergo wird er wohl nen HA beantragt haben und für andere Langwaffen (Repetierer etc.) die Gelbe.

                              Ergo: Beide WBKs ohne KW, aber - wie ich ja vermutet hatte - das Amt will KW-Behältnis sehen, weil man ja dann immer bei jedem Eintragen überprüfen müsste (Voreintrag oder sonstwas) ob ein Behältnis vorhanden wäre.
                              Somit: Alles vorhanden, kein Überprüfen und einfach nur eintragen.

                              Ein Kollege hat erst die Grüne alleine beantragt und nur B-Würfel nachweisen müssen und erst später dann nen A-Schrank für ne Langwaffe. Also is das Amt da nicht ganz korrekt.
                              Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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