hab da eine Frage, hab vor ca. 5- 6 Wochen den Antrag jeweils für grün und gelb im Landratsamt abgegeben.....
Geheißen hat es 14 Tage, nach 14 Tagen hat noch die Auskunft vom Amtsgericht, bzw der Staatsanwaltschaft gefehlt(?!?!), wieder eine Woche später war die Sachbearbeiterin krank, ihr Kollege und Vorgesetzter will sich aber nur noch um den Pulver- und Wiederladerschein kümmern, also gehts ihn nichts mehr an, eine Woche später wieder das gleiche.
Letzte Woche hat es dann geheissen, die EWB kann nicht erteilt werden, da der Nachweis für ein Behältnis der Stufe B fehlt, obwohl ich beim Antrag gleich 2
Langwaffen angegeben habe und diese auch bereits gekauft habe.
Die Aussage des Sachbearbeiters war, daß ich mir ja auf die neue gelbe auch Kurzwaffen kaufen kann..........
Hey, gehts noch, ist das jetzt schikaniererei oder einfach nur .....
Was kann ich da machen, das ist doch genau das gleiche, wenn ich den Führerschein Klasse B/ 3 mache, die dann hergehen und verlangen, um mir den Autoführerschein aushändigen zu dürfen, muß ich den Motorradführerschein machen weil ich mir ja ein Motorrad kaufen könnte!
Soll ich mir da jetzt nen Rechtsanwalt nehmen?
Grüße,
role
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