hoffe dass diese Frage noch nicht gestellt wurde und ich sie übersehen habe. Wenn ja Sorry
Bekomme wohl innerhalb der nächsten Tage meine WBK, Antrag läuft. Habe mir vor eine Sportpistole im Cal. 22 zu holen da die nächsten Liga Wettkämpfe anstehen.
Zudem habe ich einen Voreintrag für ne 45,er beantrag. Jetzt habe ich eine Waffe gefunden wo ein Wechselsystem auf 9mm dabei wäre.
Das Wechselsystem zählt ja normalerweise nicht als eigenständige Waffe, Kaliber kleiner bekommt man ja so ohne Voreintrag eingetragen.
Wie sieht es denn mit der 2 Waffen im Halbjahr Regel aus. Ein Vereinskollege hatte vor einem halben Jahr das Problem das sein 32ér mit Wechselsystem auf .22 als 2 Waffen gezählt wurde und er deshalb 6 Monate warten musste bis er die .357 Mag kaufen konnte.
Gibt's da ne Rechtsgrundlage zu?
Wir gehören leider zum gleichen Kreis weshalb ich mich mit der gleichen Sachbearbeiter auseinander setzen muss.
Wenn dem so wäre könnte ich ja nur die .22 kaufen und müsste dann ein halbes Jahr warten bevor ich mir die 45,er mit Wechselsystem kaufen kann. Was wohl dazu führen würde das ich mich für eine andere 45,er ohne Wechselsystem entscheiden würde.
Lieber wäre es mir direkt alles zusammen.
Habt ihr da einen Rat? Soll ich einfach die 45,er mit Wechselsystem kaufen und zum Amt rennen und auf unwissend stellen und sagen: "Dachte zählt als eine Waffe" oder besser vorher klären?
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