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Bedürfnisantrag für die WBK

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    Bedürfnisantrag für die WBK

    Ich brauche daher mal Hilfe, damit ich aus den 6 Meinungen von 5 Leuten, die Fakten filtern kann.

    Kurz meine Geschichte:

    Ich habe Mitte November 2012 meinen Sportleiter via e-Mail kontaktiert und ein Probeschießen im Verein gehabt.
    Ich habe ihm gleich gesagt, dass ich mich für das GK-Schießen interessiere.
    Leider hat der Verein keine GK-Leihwaffen nur SpoPis in .22!
    Ich sollte also erstmal mit der SpoPi in .22 trainieren, etwas anderes sei nicht möglich.
    Natürlich kam man schnell mit Vereinskollegen in Kontakt, die auch GK-Waffen geschossen haben.
    In Laufe des Jahres habe ich natürlich auch immer mal wieder mit GK-Waffen von Vereins-Kollegen trainiert und das auch im Schießbuch eingetragen.

    Nun meine Fragen:

    1) Ist es zwingend notwendig regelmäßig mit GK-Waffen zu trainieren, um einen Antrag auf eine / oder zwei GK-Waffen (.45/.357) zu stellen, oder ist es völlig egal, mit welcher "bedürfnisplfichtigen" Waffe ich in dem Jahr zuvor trainiert habe?

    2) Ist es zwingend notwendig mit einer GK-Waffe (die ich mir ja von einem Vereinkollegen leihen müsste- anders geht es nicht) an einer Meisterschaft teilzunehmen, bevor ich den Bedürfnisantrag stelle?

    3) Würde es auch ausreichen "nur" mit der Leihwaffe im Kaliber .22 zu trainieren und auch nur mit dieser an Meisterschaften teil zu nehmen, um dann ein Bedürfnis auf ein (oder zwei) Waffen in .45 (+.357) zu stellen?

    Im Endeffekt ist es für den "Normal-Schützen" ja nicht möglich mit einer Waffe zu schießen, die der Verein nicht hat.

    Wenn es nun also "zwingend nötig" wäre, eine GK-Waffe zu schießen, um eine GK-Waffe zu beantragen, so müsste ich mir dann ja einen Verein suchen, der GK-Leihwaffen zur Verfügung stellt. Anders wäre es in diesem Fall ja nicht möglich an eine GK-Waffe zu kommen (wenn ich nicht Irre).


    Dann stand noch das Wort "Leistungsverbesserung" im Raum!

    Aber bei Kaliber .22 / .45 / .357 kann man ja nicht wirklich von Leistungssteigerung reden, da es sich ja bei allen Kalibern um komplett unterschiedliche Disziplinen handelt.

    Ich möchte nun echt ungern den Verein wechseln müssen (und noch 1 Jahr warten), oder gar einen Jagdschein machen "müssen" um einfach GK-Sportschütze sein zu dürfen...

    Vielleicht könnt ihr mir helfen!??
    Zuletzt geändert von JackDaniel; 31.10.2013, 19:47.

    #2
    wen ich mich nicht irre kannst nachdem du 1 Jahr lang mit erlaubnispflichtigen Waffen (also auch kk) trainiert hast und Mitglied eines anerkannten Verbandes bist deine wbk grün und gelb beantragen. und ab dem Punkt sollte auch eine GK Waffe kein Problem sein.
    Bedürfnisantrag vom Verein und verband unterschreiben lassen und Voreintrag holen.
    wen jetzt dein Sportleiter dir kein Bedürfnisantrag für eine GK Waffe unterschreibt ist das meiner Meinung nach eine Schweinerei.
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      #3
      1. Nein und (zu oder) Ja
      2. Nein
      3. Ja wobei Wettkämpfe nicht zwingend voraus gesetzt werden, wenn du im Grundkontingent beleibst (Grün).

      Bzw. es ist so wie @morogan schreibt.

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        #4
        Sind das Erfahrungen oder steht das so auch irgendwo?

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          #5
          Das steht nicht irgendwo, das steht in Gesetzestexten.

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            #6
            Könnte vielleicht jemand eine Passage zitieren, die das besagt.

            Ich konnte bezüglich der Kaliber und der Teilnahme an z. B. Meisterschaften nichts genaues finden, was die Aussagen stützt oder wiederlegt.

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              #7
              Du sagst es, Du konntest es nicht finden, weil nichts dagegen spricht. Du bist Mitglied in einem Verein und Du nimmst an allen Meisterschaften dran Teil, wofür Du qualifiziert bist. Und das mit einer Vereinswaffe, oder Leihwaffe oder gar Deiner "eigenen" die noch in Obhut beim Händler ist bis Sie Dir zur eigen AUfbewarung überlassen worden ist. Und natürlich ist das Kaliber auch egal.

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                #8
                Kann leider nur mit der SpoPi schießen.

                Vereinskollegen will keiner eine Waffe verleihen weil alle selber Laden und sie dann für eventuelle Schäden verantwortlich sind, was ich verstehen kann.

                Und die Waffe vom Büchser bzw. die Munition darf ich nicht transportieren und erwerben.

                Also "kann" ich nur .22 schießen und hoffen, dass das für meine Anträge suf .45 und .357 reicht.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von JackDaniel Beitrag anzeigen
                  Kann leider nur mit der SpoPi schießen.

                  Vereinskollegen will keiner eine Waffe verleihen weil alle selber Laden und sie dann für eventuelle Schäden verantwortlich sind, was ich verstehen kann.

                  Und die Waffe vom Büchser bzw. die Munition darf ich nicht transportieren und erwerben.

                  Also "kann" ich nur .22 schießen und hoffen, dass das für meine Anträge suf .45 und .357 reicht.
                  Kann ich nicht verstehen. Vereinskollegen sollten da sein, Neuanfänger zu unterstützen und dadurch den Verein zu stärken. Und wenn Du denen Fabrikmunition bezahlst, die diese erwerben für Dich und Du unter deren Aufsicht damit an einer Meisterschaft teilnimmst - was soll an der Waffe für Schäden entstehen. Du bist im FALSCHEN Verein. Das Wort Verein wird da nur auf dem Papier geschrieben. DIe Ausrede, dass sie nur selber laden - hahaha - Solche Vereine kannst Du in die Tonne kloppen - sowas sollte aufgelöst werden. Ich pers. lasse jeden Neuling, wenn ich dabei bin, mit meinen Waffen schiessen. Dafür wurden sie gebaut und ich selber war auch mal in der Lage, Anfänger zu sein. In meinem Verein gab es da nie Probleme. Neulinge wurden in dieser Beziehung immer unterstützt.
                  noch:
                  Klar lasse ich die Neulinge nicht mit slebstgeladener Munition schiessen - auch lasse ich mir die Munition bezahlen - ohne Aufpreis versteht sich. Na und ne Reinigung wird durch den Verschmutzer auch durchgeführt :-)
                  Zitat von JackDaniel Beitrag anzeigen
                  Also "kann" ich nur .22 schießen und hoffen, dass das für meine Anträge suf .45 und .357 reicht.
                  Es wird reichen !
                  Zuletzt geändert von erich74; 30.10.2013, 22:14. Grund: noch

                  Kommentar


                    #10
                    Das wollen viele aber scheinbar nicht tun.

                    Haben halt keine Lust extra dafür zum Büchser zu fahren, denke ich.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von JackDaniel Beitrag anzeigen
                      Das wollen viele aber scheinbar nicht tun.

                      Haben halt keine Lust extra dafür zum Büchser zu fahren, denke ich.
                      Dann bist Du definitiv im falschen Verein.
                      Gruß aus dem Kraichgau

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                        #12
                        Soweit ich weiß gibt es in der Nähe keinen anderen Verein, in dem man GK schießen kann.

                        Zudem würde ich ungern nach 11 Monaten den Verein wechseln um dann weitere 12 Monate warten zu müssen.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Nighthawk Beitrag anzeigen
                          Dann bist Du definitiv im falschen Verein.
                          Hört sich für mich auch so an. Vielleicht fragst Du einfach den Vorsitzenden oder Sportleiter (oder wer sich auch immer für zuständig hält) was die von Deinem Antrag halten. Das Gesetz ist meist gar nicht das Problem - es steckt häufig (in traditionellen DSB-Vereinen) zwischen den Ohren der Vereinsvorsitzenden. Wenn der Verein die Bearbeitung Deines Antrags verzögert oder gar ablehnt ---> dann bist Du definitiv im falschen Verein.

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                            #14
                            Ich habe ja bis jetzt "selber" noch keinen Antrag gestellt, habe nur auf einem Ohr gehört, dass andere wohl irgendwie auch Probleme haben, das zu bekommen, was sie gerne haben wollen.

                            dkp: du kommst ja aus der Umgebung. Gibts hier denn noch andere Vereine, die GK-Schießen anbieten?

                            Kommentar


                              #15
                              Ich habe auch nur "KK" geschossen und dann ein anderes Kaliber beantragt. Und was genau meinst du mit "Sportleiter"? Der Antrag wird vom Verein (Schiessstandbescheinigung), Kreisschützenmeister (o.Ä.) und Verband ausgefüllt. Der Verein hat nichts anderes auszufüllen, als das er über die notwendigen Genehmigungen über die Schiessstände verfügt und das du 12 Monate Mitglied bist und regelmäßig trainierst. Der KSM bestätigt nur die Angaben des Vereines. Und warum sollte sich jetzt ein Verband quer legen? Ich werde mal schauen, ob ich es irgendwo schriftlich habe, dass mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen werden muss, unabhängig vom Kaliber.

                              WaffVwV
                              14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung
                              eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung
                              eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes
                              darüber, dass
                              – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten
                              den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
                              regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
                              über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);
                              ------------------------------------------------------------
                              Anmerkung von mir: unter "erlaubnispflichtig" fällt auch KK.
                              Zuletzt geändert von Dzilmora; 31.10.2013, 08:22.

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