war soeben bei meinem Sportschützenverein beim Training und hab`unsern 1. Vorstand mal diskret gefragt wann ich denn nun mit einer Bedürfnisbescheinigung f.d. WBK Antrag rechnen könnte.
Bin seit fast genau einem Jahr Mitglied (Datum im Aufnahmevertrag)
Waffensachkunde hab`ich ja schon länger gemacht, Eignung u. Zuverlässigkeit stellen auch kein Problem dar

Schieße fast jedes Training mit einer anderen Waffe und kann somit meine Leistung definitiv nicht verbessern - bis ich mich an die Treffpunktlage und den Abzug des jeweiligen Sportgerätes gewöhnt habe ist die Zeit auch schon wieder um

Der Vorstand meinte, so im Dezember soll ich nochmals fragen und dann könne er das mit der Bescheinigung an den Verband (BSSB) weiterleiten.
Hm...dachte ich,das sind aber 14 - 15 Monate anstatt der gesetzlich vorgeschrieben 12 u. hab`ihm das auch gesagt. Er meinte darauf, da sei der Verband dem unser Verein angeschlossen ist etwas "pingelich" und eher würde ein Antrag auf jeden Fall abgelehnt!
Meine Frage: Ab wann werden die 12 Monate Vereinszugehörigkeit gerechnet?
Ab Datum in der Beitrittserklärung, oder ab Datum an dem unseren Verband vom Vorstand meine Mitgliedschaft mitgeteilt wird ?
Oder liegt es wirklich im Ermessen des Verbandes, wann er wem ein Bedürfnis bescheinigt?
Schönen Gruß Markus
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