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Kosten für Ausnahmegenehmigungen

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    Kosten für Ausnahmegenehmigungen

    Wo wir gerade von Ausnahmegenehmigungen sprechen:
    wie ist denn da Eure Erfahrung bezüglich der anfallenden Kosten?
    Sind die dann einmal oder in wiederkehrenden Rythmen zu entrichten?
    Ich habe dazu mal gelesen, dass sie mit wiederkehrenden Prüfungen auf Fortbestand der Genehmigungsfähigkeit erneut zu zahlen seien, das könnte sich ja zu unverhältnismäig hohen Kosten hochsteigern...

    neugierige Grüße
    vom Gunner
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

    #2
    Mit Gebühren für den Erhalt der Erlaubnis kann noch niemand Erfahrung haben weil die ersten Genehmigungen ja gerade erst erteilt wurden.

    Was es kosten wird ist unbekannt, ob die Gesetzeslage dann noch so sein wird, weiß man nicht.
    Der aktive IPSC-Auslandsschütze dürfte bis dahin aber ein Vielfaches der BKA-Gebühr in Munition, Reisekosten und Teilnahmegebühren investiert haben.

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