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Waffenaustrag mit Neueintrag

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    Waffenaustrag mit Neueintrag

    Hallo liebe Schützenkameraden,
    Ich hätte mal eine spezifische Frage zur Waffenein- und -austragung, da ich mittlerweile schon verschiedene Versionen in unterschiedlichen Bundesländern gehört habe und mir diese auch bestätigt wurden.

    Ich habe eine Walther PPQ (Erstmodell) und irgendwie traf ich als hauptsächlicher Revolverschütze nie wirklich mit dem Teil. Lags an der Starren Backup Visierung oder an was auch immer.
    Als Anmerkung, mit SIG's und vergleichbaren "echten" Sportpistolen habe ich im Gegenzug kein Trefferproblem, zwar nicht auf dem Niveau wie mit einem Revolver aber das ist Übungssache.
    Auf alle Fälle war ich 2019 auf der IWA und von der "neuen" CZ Shadow 2 und der mit der Daumenauflage (Modell entfallen), richtig begeistert. Jetzt haben mir ein paar Bundeslandübergreifende Kollegen erzählt, dass der Austausch der KW sehr einfach abläuft, indem man einfach die alte Verkauft und das jeweilige Landratsamt die KW austrägt und eine neue 9mm als Voreintrag einträgt, denn man hatte ja das Bedürfnis schon mal für 9mm vorweisen können und es handelt sich lediglich um einen Waffentausch -> Folge: Kein neuer Bedürfnisantrag.

    Denn genau so etwas, hätt ich eben auch vor und anscheinend bzw. angeblich funktioniert das aber bei unserem LA Regen (Bayern) nicht. Von dem her würden mir euere Erfahrungen dbzgl. sehr interessieren und wenn jemand das in seinem LA genauso abhandeln kann wie oben beschrieben, wäre ich sehr dankbar, wenn mir hierzu das Bundesland und evtl. sogar das LA vermerkt wird. Ich habe nämlich vor, dass ich mir mal schriftlich in aller Form an unser Landratsamt hierüber informiere und auch eine Anfrage stelle. Denn logisch ist das ja allemal, dass es eigentlich nicht wieder zu einem neuen Bedürfnisantrag kommen müsste. SPEZIELL in so einem Fall steht auch nichts im Gesetz.

    Es geht mir heir nicht um eine mögliche Umgehung bzgl. Bedürfnisantrag, nur ist das immer so eine Sache, denn es dauert ewig, kostet Zeit, Geld und Nerven und irgendwie habe ich angst, dass mir bei derzeitig vierte KW auf einmal dann keine neue vierte mehr genehmigt wird und ich dann letztendlich nur noch 3 habe. Schießnachweise habe ich bei ca. 30 - 40 Schießen mal im Jahr genug.

    Vielen Dank für eure Anteilnahme und Zeit, ich bin sehr gespannt was dabei rauskommt.

    Viele Grüße und gesund bleiben,

    Python
    Si vis pacem, para bellum!

    #2
    Das Problem hast sicher nicht nur Du,
    der einfache Weg:
    Frag auf dem Amt an (das willst Du ja sowieso tun) und teile das Ergebnis mit uns,
    denn dann hast Du belegbare Informationen Deines SB ohne "ich glaube", "ich meine", "es müßte so sein, dass...."

    Bei uns im Ruhrpott geht es definitiv nicht,
    aber das stand ja nicht zur Debatte......
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #3
      Jo, wie gunner schon richtig anmerkte, helfen dir die Erfahrungen anderer bei über 550 Waffenbehörde im Lande genau garnichts. Einen rechtlichen Anspruch für einen Voreintrag ohne Bedürfnisbescheinigung wegen Waffentausch gibt es nicht. Es ist also reine Kulanz, wenn einige Behörden das anders machen.
      Und da werden viele SB im Übrigen dann sehr bockig, wenn irgendjemand ankommt mit dem Hinweis "bei Behörde XY geht das aber so"...

      Sinnvoll ist also in der Tat ausschließlich eine höfliche Anfrage beim eigenen Amt...

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank schon mal! Ja das ist doch eigentl. selbstverständlich, dass die Anfrage natürlich nur in höflichster Form von statten zu gehen hat. Ich würde das ja äußerst neutral wie ggü. dem FA ausformulieren und das auch ohne meine Absicht. Ich würde das sicherlich nicht machen, wenn unser alter SB noch da wäre, da ich aber mom. ein paar Pluspunkte bzgl. Hilfstellung in zwei Angelegenheiten geleistet habe und wir eine neue junge SB haben könnte ich mir da bielleicht ja was erhoffen


        "Frag auf dem Amt an (das willst Du ja sowieso tun) und teile das Ergebnis mit uns,
        denn dann hast Du belegbare Informationen Deines SB ohne "ich glaube", "ich meine", "es müßte so sein, dass...." Was der Sinn der Aussage, "Das willst du ja sowieso tun" beitragen soll leuchtet mir nicht ein und das wir hier nicht beim Rätselraten sind mit "ich glaube, "ich meine...." ist mir auch bewusst, da ich tgl. beruflich viel Behördenkontakt habe. Ich hab das ja nur zu der Tatsache aufgeführt, dass es hierzu keine gesetzliche Regelung gibt.
        Danke bzgl. Ruhrpott, dann weiß ich da schon mal Bescheid.
        Si vis pacem, para bellum!

        Kommentar


          #5
          Zitat von python1986 Beitrag anzeigen
          Hallo liebe Schützenkameraden,
          Ich hätte mal eine spezifische Frage zur Waffenein- und -austragung, da ich mittlerweile schon verschiedene Versionen in unterschiedlichen Bundesländern gehört habe und mir diese auch bestätigt wurden.


          . Von dem her würden mir euere Erfahrungen dbzgl. sehr interessieren und wenn jemand das in seinem LA genauso abhandeln kann wie oben beschrieben, wäre ich sehr dankbar, wenn mir hierzu das Bundesland und evtl. sogar das LA vermerkt wird. Ich habe nämlich vor, dass ich mir mal schriftlich in aller Form an unser Landratsamt hierüber informiere und auch eine Anfrage stelle. Denn logisch ist das ja allemal, dass es eigentlich nicht wieder zu einem neuen Bedürfnisantrag kommen müsste. SPEZIELL in so einem Fall steht auch nichts im Gesetz.

          l:
          Sorry, aber das Gesetz ist hier ausreichend eindeutig. Deine Sammlung wären nicht wirklich zielführend da Dein LRA die Abläufe ob richtig, falsch oder nur großzügiger zu beurteilen hat.
          Anspruch auf eine falsche Anwendung des Gesetzes besteht nun mal nicht.

          Kommentar


            #6
            Okay, meinst du mit Gesetz die Tatsache, dass drin steht, dass bei jedem NEUantrag ein Bedürfnisantrag zu stellen ist? Anscheinend kann es doch nicht so eindeutig im Gesetz stehen, denn dann würden ja verschiedene LA nicht unterschiedlich entscheiden. Und es ist keine Sammlung sondern ich schieße alle Waffen regelmäßig, sonst hätte ich diese ja auch nicht bekommen (nur so mal Nebenbei).

            Bei uns im Schützenverein sind ja davon mehr Leute betroffen u. a. auch ein Rechtsanwalt. Aber bevor jetzt wieder irgendwelche Kommentare kommen, was das denn für ein RA sein soll blablabla...lassen wir das hier jetzt. Mich nerven sowieso irgendwelche Kommentare die nicht zur gestellten Frage beitragen, unsachlich oder total lapidar daherkommen mit Null Beitrag. Der Post trägt wohl nicht zur eigentlich gewünschten Zielführung bei (was ich mir schon gedacht hab), dann kümmer ich mich selber drum und schau mal was bei raus kommt.
            Si vis pacem, para bellum!

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              #7
              Zitat von python1986 Beitrag anzeigen
              Okay, meinst du mit Gesetz die Tatsache, dass drin steht, dass bei jedem NEUantrag ein Bedürfnisantrag zu stellen ist? Anscheinend kann es doch nicht so eindeutig im Gesetz stehen, denn dann würden ja verschiedene LA nicht unterschiedlich entscheiden. Und es ist keine Sammlung sondern ich schieße alle Waffen regelmäßig, sonst hätte ich diese ja auch nicht bekommen (nur so mal Nebenbei).
              Was erwartest Du jetzt, dass die Ämter die anscheinend bürgerfreundlicher handeln künftig im Sinne der Gerechtigkeit auch keine Ausnahmen mehr zulassen dürfen?

              Kommentar


                #8

                " Was erwartest du dir jetzt davon"
                Zitat erster Thread von mir, das schwarze sind die Buchstaben und ich habs jetzt noch ein bisschen schwärzer gemacht.
                "Von dem her würden mir euere Erfahrungen dbzgl. sehr interessieren und wenn jemand das in seinem LA genauso abhandeln kann wie oben beschrieben, wäre ich sehr dankbar, wenn mir hierzu das Bundesland und evtl. sogar das LA vermerkt wird."

                Moment:
                Es würde sich zwar aus dem logischen Zusammenhang ergeben, aber ich schreibs lieber mal direkt schwarz rein (also Bold = fett geschrieben). Ich erwarte mir von unserer neuen zuständigen noch unerfahrenen Sachbearbeiterin, dass ein Waffenaustrag erfolgt und anschließend ein neuer Voreintrag mit dem gleichen Kaliber ohne Bedürfnisantrag.

                Achtung: Wie in anderen Bundesländern bzw. Landratsämtern.


                Ich weiss wirklich nicht, wo das Problem jetzt hier liegt... ich wollte lediglich Erfahrungen von anderen Schützenkollegen sammeln und ggfs. erfahren wo das denn noch möglich ist und nichts weiter. Sicherlich, auch wenn der Sachverstand anscheinend bei manchen nicht so weit reicht, würde und werde ich nicht reinschreiben oder mündlich dann ins Feld führen "Aber der XYZ aus ABC hat gesagt das dem sein Landratsam das schon erlaubt hat". Der ganze Sch... und dieses blabla Geschwätz tut doch hier gar nichts zur Sache und ich brauche auch niemanden der mich überirgend einen Sch... der mir selber klar ist aufklärt.
                Si vis pacem, para bellum!

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                  #9
                  Gunner hat zusammenfassend geschrieben: Seine Einschätzung etc., Ruhrpott gehts nicht, weiss man Bescheid, obwohl es wie er es richtig sagte nichts zur Sache tut und ob ich denn das Ergebnis hier bitte mitteilen kann.

                  Vollkommen in Ordnung, passt. Super sache und besten Dank.

                  Möchte hier jetzt nicht als sarkastischer Choleriker rüberkommen, aber mir gehen so Aussagen ohne Inhalt und Konsens zur Frage einfach total auf den Strich.

                  z.B. "wieso willst du das machen, dass geht doch nicht" , "Im Gesetz steht aber was anderes drin" , "Darf ich auch mit rot schreiben" , " Ist rot immer noch die Farbe des Lehrers"
                  Si vis pacem, para bellum!

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                    #10
                    Zitat von python1986 Beitrag anzeigen
                    , "Darf ich auch mit rot schreiben" , " Ist rot immer noch die Farbe des Lehrers"
                    Da wird sich die neue Sachbearbeiterin aber über den großk.... Oberlehrer freuen!

                    Kommentar


                      #11
                      python1986
                      Das Waffengesetz sieht keinen Umtausch oder Austausch vor.
                      Keine meiner bisherigen Waffenbehörden hat so etwas mitgemacht. Ich kenne auch vom Hörensagen aus mehreren Vereinen und aus dem Verband keinen einzigen solchen bestätigten Fall.

                      Ich selbst hatte einmal eine Pistole innerhalb des Grundkontigents wegen Defektes austauschen müssen (rechtlich: vernichtet und neu angeschafft). Auch da war eine Bedürfnisbescheinigung durch den Verband gefordert.

                      Hinsichtlich der Neuanschaffung der vierten Waffe solltest Du die rechtlichen Bedingungen beachten:
                      Eine hohe Anzahl von Trainingseinheiten allein ist irrelevant. Notwendig ist die regelmäßige Wettkampfteilnahme (§ 14 Abs. 3 WaffG).
                      Wenn man sicher gehen will, sollte man zuerst die neue Waffe beantragen und eintragen lassen. Wenn das nicht gelingt, ist auch der Neueintrag einer vierten in Gefahr.

                      Kommentar


                        #12
                        Normalerweise braucht man einen Voreintrag.

                        Manchmal gibt es je nach Sachbearbeiter auch Ausnahmen:
                        Vor 2 Jahren wollte sich einer meiner Kameraden eine neue 9mm zulegen, da er mit der alten, ausgelutschten Beretta keine Schnitte in unserer 9mm-Bezirksliga hatte.
                        Also hat er einfach seine SBine angerufen und auch nach einem Austausch gefragt.
                        Angebot der SBine war:
                        "Wenn Sie die alte Waffe bei uns zur Vernichtung abgegeben, dann kriegen Sie von mir einen Voreintrag!"
                        Und genau so hat er es dann gemacht: Termin ausgemacht - Waffe direkt bei der SBine abgegeben, ausgetragen und neuen Voreintrag reingedruckt.
                        Jetzt schießt er eine SIG-Sauer X-Five...

                        Kommentar


                          #13
                          Meine liebe Schlange von 1986,

                          wenn Du schon einen Plan hast, wie Du die Sache angehen willst, warum fragst Du dann hier nach Erfahrungen anderer User ?

                          Auf gut Deutsch: mach doch Deinen Sch... alleine und stell keine Fragen, bei denen Dir die Antworten nicht gefallen könnten. So ist das halt mal in einem Forum. Gefällts Dir ned, bleib halt draußen.
                          MfG aus der schönen Pfalz

                          Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                          Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                          "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

                          Kommentar


                            #14
                            @Pfälzer... Ich hätte nach Erfahrungen gefragt, um mir darüber ein besseres Bild machen zu können.
                            Wo ist jetzt hier das Problem... bzw. war ich zu keinem Zeitpunkt beleidigend oder ähnliches... halt sarkastisch und sonst nichts. Aber ich weiß jetzt nicht wieso hier von deiner Seits so Partei ergriffen wird.

                            "Auf gut Deutsch: mach doch Deinen Sch... alleine und stell keine Fragen". Du brauchst ja nicht drauf antworten, anscheinend gibts ja welche die es interessiert.

                            Es stand doch alles drin und es geht nicht darum, dass mir anworten nicht gefallen, dass ist ja ganz normal bei einer Diskussion, deswegen wird ja diskutiert. Es ging mir nur darum, dass manche Antworten einfach gar nichts mit dem Thema zu tun haben und eher provozierend wirken. Aber du hast Recht... Da geh ich am besten in Zukunft gar nicht mehr drauf ein, dann braucht sich niemand aufregen.
                            "Auf gut Deutsch: mach doch Deinen Sch... alleine und stell keine Fragen". Du brauchst ja nicht drauf antworten, anscheinend gibts ja welche die es interessiert.

                            @Weyland: Vielen Dank für die Antwort. Ja das mit der rechtlichen Bedinung ist mir bekannt, bei der 4. musste ich schon ausreichend Wettkämpfe nachweisen und bei einer 5. müsste ich sogar in einer oder zwei Klassen drüber schießen. Da bin ich aber momentan nicht dabei, weil ich immer ankreuze nicht vorrücken zu wollen... den Stress mit fast jeden Samstag München hatte ich in der Jugend und da binich nicht scharf drauf. Ja ich werd mal schauen bzgl. AUstausch und ansonsten müsst ich die PPQ halt verkaufen und dann die 4. wieder normal mit Wettkämpfen etc. beantragen.

                            @MT80: Vielen Dank für die Antwort. Interessant, hab ich auch noch nie gehört. Gut aber verschrotten würde nicht in Frage kommen, da sie relativ wenig geschossen wurde etc.

                            = Das erste mal in einem Forum für mich, dass hier so eine "Gaudi" aussakimmt...
                            Si vis pacem, para bellum!

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von python1986 Beitrag anzeigen

                              Ich weiss wirklich nicht, wo das Problem jetzt hier liegt... Der ganze Sch... und dieses blabla Geschwätz tut doch hier gar nichts zur Sache und ich brauche auch niemanden der mich überirgend einen Sch... der mir selber klar ist aufklärt.
                              Genau das hab ich gemeint.
                              MfG aus der schönen Pfalz

                              Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                              Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                              "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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