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    Umzug Voreintrag Corona

    Hallo zusammen!

    Hier eine etwas spezielle Frage (vllt. hat jmnd. ja schonmal Erfahrung mit so etwas gehabt!?)

    Zur Situation:
    Beruflicher Umzug vor 8 Wochen (400km entfernt) in anderes Bundesland (von BaWü nach NRW).
    Ordentlich umgemeldet und bei der Behörde (mal wieder) alle Fragen zum Thema Aufbewahrung und Pulver beantwortet.

    Mein Plan sah folgendermaßen aus:
    1.) Neuen Verein suchen
    2.) neue BDS-Gruppe suchen
    3.) neuen Voreintrag

    Aufgrund der "Corona-Situation" konnte ich mir bis dato noch keinen neuen Verein am Wohnort suchen. . .
    Gerne würde ich die "schießfreie Zeit" nutzen um Voreinträge machen zu lassen und ggf. schon zu bestellen.

    Ich bin immer noch in BaWü im Verein angemeldet und in meiner "alten" BDS Gruppe (bis Jahresende).

    Jetzt zu meiner Frage:-> Kann ich mir über meinen alten Verein/ meine alte BDS-Gruppe ein Bedürfnis bestätigen lassen und beim Verband einreichen, obwohl denen ja eigtl. klar ist, wenn die meine Adresse lesen, dass ich 400km entfernt wohne und da kaum mehr schießen gehen werde!?

    Akzeptiert die Behörde in NRW ein Bedürfnis aus BaWü?

    Falls jmnd. mehr weiß oder schonmal so eine Situation hatte, wäre ich über eine kurze Antwort dankbar.

    THX!




    #2
    Du mußt den Antrag auf Erwerberlaubnis bei der für Dich zuständigen Erlaubnisbehörde stellen.
    Ich gehe ganz stark davon aus, dass es NRW nicht wirklich interessiert, was Dir BaWü erlaubt haben könnte.
    Den Antrag wirst Du neu stellen müssen.
    Da Du für die 12 Monate vor dem Antrag Deine Bedingungen bezüglich der Regelmäßigkeit erfüllt haben mußt, wird eine Bescheinigung Deines Verbandes den Zeitraum vor Antragsstellung in NRW nicht mehr abdecken.
    Ich fürchte, Deine Planung diesbezüglich mußt Du in eine hoffentlich nicht allzu ferne Zukunft verlegen, es sei denn, die Behörden erkennen die coronabedingte trainingsfreie Zeit als entschuldigt an........
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

    Kommentar


      #3
      Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
      Du mußt den Antrag auf Erwerberlaubnis bei der für Dich zuständigen Erlaubnisbehörde stellen.
      ->Klar! Bin ordentlich gemeldet, somit die Behörde am Wohnort!

      Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
      Ich gehe ganz stark davon aus, dass es NRW nicht wirklich interessiert, was Dir BaWü erlaubt haben könnte.
      ->aktuell hat mir BaWü noch gar nichts erlaubt, die Frage ist, ob der GSVBW mein Bedürfnis bestätigt, wenn ich 400km entfernt wohne.

      Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
      Da Du für die 12 Monate vor dem Antrag Deine Bedingungen bezüglich der Regelmäßigkeit erfüllt haben mußt, wird eine Bescheinigung Deines Verbandes den Zeitraum vor Antragsstellung in NRW nicht mehr abdecken.
      -> Habe bis zum 22.3 über 22 (12/18) Einträge, das sollte reichen!

      Ich werde mal meinen Bedürfnisantrag einreichen und gucken was passiert! Wenn sie ein Bedürfnis bestätigen sollte die Behörde ja eingentlich nichts mehr dagegen haben können, mir sind keine gesetzlichen Vorschriften bekannt, an denen eine Schütze auch im selben Bundesland wohnen muss wie sein Verein, oder!?
      -macht natürlich Sinn. . .aber für den Moment. . .


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        #4
        Dein Verein hat Dir über den Verband Dein Bedürfnis zu bestätigen, wenn vor der Antragstellung alle Bedingungen erfüllt waren.
        Da sollte es keine Probleme geben.

        Nach dem Erwerb wirst Du Deiner neuen zuständigen Behörde den Fortbestand des Bedürfnisses für den Besitz nachweisen müssen. Dies kann Dir dann nur ein neuer, ortsnaher Verein bescheinigen.
        Aber ich denke, das sollte dann ebenfalls kein Problem sein.

        Schöne Feiertage?
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

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