Hier eine etwas spezielle Frage (vllt. hat jmnd. ja schonmal Erfahrung mit so etwas gehabt!?)
Zur Situation:
Beruflicher Umzug vor 8 Wochen (400km entfernt) in anderes Bundesland (von BaWü nach NRW).
Ordentlich umgemeldet und bei der Behörde (mal wieder) alle Fragen zum Thema Aufbewahrung und Pulver beantwortet.
Mein Plan sah folgendermaßen aus:
1.) Neuen Verein suchen
2.) neue BDS-Gruppe suchen
3.) neuen Voreintrag
Aufgrund der "Corona-Situation" konnte ich mir bis dato noch keinen neuen Verein am Wohnort suchen. . .
Gerne würde ich die "schießfreie Zeit" nutzen um Voreinträge machen zu lassen und ggf. schon zu bestellen.
Ich bin immer noch in BaWü im Verein angemeldet und in meiner "alten" BDS Gruppe (bis Jahresende).
Jetzt zu meiner Frage:-> Kann ich mir über meinen alten Verein/ meine alte BDS-Gruppe ein Bedürfnis bestätigen lassen und beim Verband einreichen, obwohl denen ja eigtl. klar ist, wenn die meine Adresse lesen, dass ich 400km entfernt wohne und da kaum mehr schießen gehen werde!?
Akzeptiert die Behörde in NRW ein Bedürfnis aus BaWü?
Falls jmnd. mehr weiß oder schonmal so eine Situation hatte, wäre ich über eine kurze Antwort dankbar.
THX!
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