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Frage zur 12/18 Regel

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    Frage zur 12/18 Regel

    Hallo zusammen,

    Mein Name ist Tobi, komme aus dem Raum Aschaffenburg und ich bin seit ca. 2 Jahren im Schützen-Verein tätig.
    Ich habe meine WSK erfolgreich bestanden, und möchte nun meine WBK beantragen.

    Ich habe im Jahr 2018 13 mal KK Geschossen.
    In 2019 7 x gemischt (KK, GK)
    Die Fehlzeiten erklären sich daraus, dass ich mich viel auf LP gesetzt habe, und hier auch in der Kreisliga aktiv mit geschossen habe

    Ich habe in 2018 leider 2 Monate ohne KK im Schießbuch,
    dafür in einem Monat 3 Einträge.

    Macht es überhaupt Sinn, das Bedürfnis in meinem Fall beim Badischen Sportschützenverband schon zu beantragen?
    Oder muss ich dieses Jahr noch abwarten und schön jeden Monat min, mit KK schießen?
    Oder kann ich die nächsten Wochen 3 mal in der Woche schießen, um die 18 mal voll zu machen?

    In dem Antrag sind auch leider nur 12 Felder für jeden Monat aufgeführt.
    Bin hier ein wenig verwirrt, und hoffe ihr könnt mir helfen.

    Danke euch vorab

    Gruß

    #2
    Hallo Tobymoby3,

    du musst mindestens 1 Jahr Mitglied im Verein sein und 1 mal im Monat ( oder 18 mal unregelmäßig ) geschossen haben, KK oder GK ist da wurscht. die 2 Monate ohne eintrag ist glaube ich das maximum was du haben kannst. Also sollte dies gewähleistet sein !? Beantrage deine WBK die 12 Felder füllst du so aus das du ein Jahr (minimum) an Terminen voll bekommst.
    Achja ganz vergessen, nicht die Zugehörigkeit zum Verein zählt sondern die Zugehörigkeit zum Verband ( siehe Schützenausweis )

    Gruß Steffen

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      #3
      Hi Dieter, danke für deine Antwort, ich bin ja seit Ende 2017 beim "Badischer Sportschützenverband 1862 eV" gemeldet!
      Ich habe jetzt mal alles was ich vorzuweisen habe in den Antrag geschrieben, kann ich das so weg senden?
      Danke vorab
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        #4
        Also für mich sieht das ganze Stimmig aus, 19 Termine innerhalb eines Jahres, 2 mal 1 Monat Pause, ist doch in Ordnung. Würde ich so bedenkenlos wegschicken. Aber du mußt ja noch deine Papiere für die zu beantragende Waffe(n) unterschreiben lassen und mitschicken.

        Gruß Steffen

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          #5
          aber ab Punkt/Monat 7 geht es mit 2019 weiter! es sind somit nur 13 Termine in 2018

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            #6
            Dein Verband verlangt sicherlich wie andere Verbände 12/18 Trainingstermine in einem Zeitjahr und nicht wie Du annimmst in einem Kalenderjahr. Daher sehe ich kein Hindernis dass Du den Bedürfnisantrag bei Deinem Verband einreichst und bestätigt bekommen solltest.

            Da Du hier das Bedürfnis für Deine erste WBK beantragst, wäre Dein Antrag in der von Dir beispielhaft gezeigten Form übrigens sogar über-ausgefüllt, da „Für einen Antrag innerhalb des Sportschützen-Kontingents muss nur das Schieß-Datum eingetragen werden.“

            Dein Verband verlangt wie gesagt in der Liste nur die Angabe eines Datums an dem trainiert/geschossen wurde. Das war‘s, mehr ist erfreulicherweise nicht anzugeben und mehr würde ich deshalb auch nicht hineinschreiben.

            Für die „Daten-Sammelwut“ anderer Verbände fehlt zumindest seitens des Waffengesetzes die rechtliche Grundlage. Was hier der Badische Sportschützenverband für die Grundausstattung fordert ist so erfrischend übersichtlich und klar wie es meiner Meinung nach sein soll.

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