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Keine Ankündigung bisher.
Munitionserwerb mit Voreintrag
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Hallo Gemeinde,
komme gerade vom Landratsamt zurück, habe mein neues 9mm Wechselsystem eintragen lassen.Und habe den Sachbearbeiter gefragt ob ich mit dem Voreintrag auch Munition kaufen darf. r wusste es nichtg genau und ist rüber zu nem Kollegen, dieser darauf hin:"Klar Sie haben doch den Stempel für Munitionserwerb in diesem Kaliber !" Es waren zwei Sachbearbeiter anwesend, also sollte dies doch SAVE sein. :-)
Gruß Steffen
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Scheiss Vereine kann ich da nur sagen... Habe ich alles auch durch. Wichtig tuer halt, ist doch alles nur Macht ausleben.
Eigentlich finde ich, sollte das alles über die Verbände laufen.
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Es gibt auch Vereine, bei denen bekommt man erst nach einem Jahr Druckluft eine Feuerwaffe in die Hand, also frühestens nach zwei Jahren eine eigene Feuerwaffe.
Das ist zumindest das was geschriben steht. Kann gut sein, dass man es anders handhabt aber sich damit unerwünschte Mitglieder vom Hals hält.
Bitter ist ein anderer Verein falls man Großkaliber Kurzwaffe schießen möchte. Man fängt recht zeitig mit KK an und bekommt auch nach 1 Jahr bestätigt, dass man eine KK Pistole braucht. Bevor man dann die Zusage für GK erhält, muss man dann 1 weiteres Jahr erfolgreich (was auch immer das heissen mag) KK schießen.
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Ein Gast antworteteZitat von Olympia Beitrag anzeigenLaut SVBB (Landesverband Berlin des DSB) stammt die Forderung von der Waffenbehörde in Berlin.
„Einige Voraussetzungen sind von unserer zuständigen Waffenbehörde im Rahmen der Auslegung des Waffengesetzes festgelegt worden. .
Das SVBB Präsidium hat in seinem Infobrief im Dezember 2018 angekündigt: "... dass unserer Waffenreferent Andreas Koch eine Veranstaltung plant, die sich mit Fragen rings um aktuelle waffenrechtliche Bestimmungen beschäftigen wird. Diese Veranstaltung soll für den nördlichen Bereich und für den südlichen Bereich Berlins durchgeführt werden."
http://www.sv-bb.de/aktuelles/2018/2..._Infobrief.pdf
Wäre doch eine ideale Gelegenheit, nach einem Beleg für die zitierte "Forderung der Waffenbehörde" für diesen konkreten Fall zu fragen.
Aber - wie schon angemerkt- jeder Verband kann oberhalb der gesetzlichen Anforderungen seine eigene Genehmigungspolitik implementieren. Durch die Mitgliedschaft unterwirft man sich automatisch diesen Regeln und hat deshalb auch kein Recht/wenig Chancen, daran etwas zu ändern.
Es gibt z.B. einen Verein, bei dem man zunächst 30 Trainingseinheiten mit einer Druckluftwaffe absolviert haben muss, bevor man das erste Mal mit einer Feuerwaffe schießen darf. Dafür gibt es auch keine Vorgabe im Gesetz.Zuletzt geändert von snarrow; 08.03.2019, 19:50.
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Damit schießt Berlin weit über das Ziel hinaus.
Die AVWaffG definiert zu §14 verbindlich Folgendes:
§ 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass
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der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);
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die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15 Absatz 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann.
Die Pflicht des Sportschützen, sein Bedürfnis glaubhaft zu machen, beschränkt sich in der Regel auf die Vorlage der Bescheinigung. Die Waffenbehörde muss die vorgelegten Bescheinigungen lediglich auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen. Glaubhaft zu machen sind Tatsachen, die belegen, dass diese gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zur Glaubhaftmachung müssen Angaben gemacht werden, die es der Waffenbehörde ermöglichen zu beurteilen, ob eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen spricht. Die Bescheinigung darf sich daher nicht in der bloßen Wiedergabe des Gesetzestextes und der bloßen Behauptung, dass diese Voraussetzungen vorliegen, erschöpfen, sondern muss nachvollziehbare Angaben darüber enthalten.
Da der Verband dem Antragsteller i.d.R. nur pauschal das Bedürfnis bescheinigt, hat die Behörde keinen Einblick in die Anzahl oder Art der Schießen, die das Bedürfnis begründen. Dies hat, auch nach dem Willen des Gesetzgebers, allein der Verband zu prüfen und zu bescheinigen, wobei das Schießen mit KK durchaus genügt.
Auf eine oftmals geforderte Einsicht in die Schießbücher gibt es keinen rechtlichen Anspruch für die Behörde. Die AVWaffg fordert keienesfalls ein bestimmtes Modell, mit dem geschossen werden muß, sondern eben nur die 12/18 Schießen im Jahr vor Antragsstellung.
Sollte die Behörde dies anders einfordern, kann man (notfalls über einen Anwalt, z.B. über da Forum Waffenrecht oder den VdW) einen Nachweis der zu Grunde liegenden Rechtsnorm fordern. Diesen wird die Behörde nicht erbringen können.
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Laut SVBB (Landesverband Berlin des DSB) stammt die Forderung von der Waffenbehörde in Berlin.
Erläutert wird das von diesem Verband nochmal eingangs auf der ersten Seite
(„Einige Voraussetzungen sind von unserer zuständigen Waffenbehörde im Rahmen der Auslegung des Waffengesetzes festgelegt worden. Der SVBB hatte auf diese Entscheidungen keinen Einfluss. Quellen für die Bedingungen sind teilweise angegeben. Diese Voraussetzungen sind auch von anderen Verbänden (BDS, BDMP...) einzuhalten. Ob die Verbände dieses tun, ist ihnen überlassen.“)
und auf Seite 5 unter Beispiel d. zu „Grüne WBK“ des hier verlinkten Dokuments:
http://svbb.org/sport/waffenrecht/Du...ts_im_SVBB.pdf
Im BDS Landesverband 1 (Berlin-Brandenburg), so ich es gehört habe, bekommt man auch nicht ohne weiteres eine Bedürfnisbescheinigung für z.B. eine HA Langwaffe sondern muss ersteinmal ein Jahr regelmäßig mit einer halbautomatischen Langwaffe trainieren. Kurzwaffe reicht da nicht. Ob sich dass in der strenge aber eine Behörde oder warum auch immer der BDS ausgedacht hat, weiss ich nicht.
In Brandenburg gibt es aber auch Behörden die sich ausdenken, dass man nur dann einen Voreintrag für einen Revolver bekommt wenn man auch mit einem Revolver trainiert hat. Und KK reicht nicht, wenn man GK benötigt. Wie das damit zusammengeht, dass das Bedürfnis vom Verband bestätigt wird, weiss ich aber nicht. Diese übertriebene Forderung wird wohl kein Verband unterstützen, der zur Ausstellung einer Bedürfnisbescheinigung berechtigt ist.Zuletzt geändert von Olympia; 08.03.2019, 10:42.
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Ein Gast antworteteZitat von Olympia Beitrag anzeigen
Die Behörde in Berlin fordert ja auch, dass man für einen Voreintrag Pistole und einen Voreintrag Gewehr jeweils 12/18 Termine im Jahr braucht, also 12/18 für die Pistole und dann nochmal 12/18 für das Gewehr. Also im blödesten Fall das 3fache von dem was sich der Gesetzgeber ausgedacht hat ...
Oder ist dies eine durch einen Verband (DSB?) aufgeblasene Forderung für die Befürwortung?
Es gibt Unterschiede in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch die verschiedene Verbände, wobei jeder Verband natürlich die Mindestvorgaben des Gesetzgebers einhält.
Aber grundsätzlich ist jeder Verband frei, ohne Begründung/Erklärung ggü. den Mitgliedern noch zusätzliche Hürden "draufzusatteln" oder gesetzliche Möglichkeiten (z.B. kalibergleiche Ersatzwaffen für Schützen mit regelmäßigen Wettkampfaktivitäten bis DM) nicht anzubieten.
So wie jeder Schütze frei ist, seinen Verband zu wählen.
Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen.... Denn"super freundlich" wird sie nicht zu jedem sein.Zuletzt geändert von snarrow; 08.03.2019, 10:14.
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Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigenAlso, Teil 1 wäre nun geklärt.
Die Behörde in Berlin fordert ja auch, dass man für einen Voreintrag Pistole und einen Voreintrag Gewehr jeweils 12/18 Termine im Jahr braucht, also 12/18 für die Pistole und dann nochmal 12/18 für das Gewehr. Also im blödesten Fall das 3fache von dem was sich der Gesetzgeber ausgedacht hat (36 statt 12, da die Lücke zwischen den Terminen auch nur 2 Monate betragen darf, was der Gesetzgeber so nicht formuliert hatte).
Also bleibt die Empfehlung, die eigene Behörde fragen wie diese den Fall beurteilt.
Mein Tip: nach dem Gespräch nochmal eine freundliche email an die Behörde, in der man als Gedächtnisprotokoll nochmal das gesagte festhält, a là „danke für Ihre Information, dass ich mit dem Voreintrag auch Munition erwerben kann...“.
Eine Frage die man auch mal stellen könnte, ob ich denn mit dem Voreintrag (ohne weiteren Waffenbesitz) eine Waffe leihen darf und wenn ja welche. Nur die passend zum Voreintrag, oder vielleicht gar keine oder passend zu meinen möglichen Bedürfnissen?
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Zitat von snarrow Beitrag anzeigenDie Frage wurde heute von der SB bei der Waffenbehörde in Berlin ganz eindeutig beantwortet- kein Munitionserwerb oder -besitz ohne Besitz der Waffe, für die diese Munition in die WBK eingetragen wurde.
Ganz häufiges Beispiel ist der Verkauf einer Waffe wg. geplantem Neukauf. Falls man keine weitere Waffe in der WBK und im Besitz hat, für die Munitionserwerb im entsprechenden Kaliber eingetragen ist, darf sich ab Verkauf der alten Waffe bis zum Erwerb der neuen Waffe keine für die Neuwaffe voreingetragene Muni im Besitz des Schützen befinden.
Die SB war wieder super freundlich - fragte sogar "Kann ich sonst noch etwas für sie tun".
Also, Teil 1 wäre nun geklärt.
Nun zu Teil 2, hast Du sie zu nem Kaffee, oder Eis, oder nem Stehimbiss, oder ganz Gentleman alter schule, zum Essen eingeladen ? Denn"super freundlich" wird sie nicht zu jedem sein.
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Ein Gast antworteteDie Frage wurde heute von der SB bei der Waffenbehörde in Berlin ganz eindeutig beantwortet- kein Munitionserwerb oder -besitz ohne Besitz der Waffe, für die diese Munition in die WBK eingetragen wurde.
Ganz häufiges Beispiel ist der Verkauf einer Waffe wg. geplantem Neukauf. Falls man keine weitere Waffe in der WBK und im Besitz hat, für die Munitionserwerb im entsprechenden Kaliber eingetragen ist, darf sich ab Verkauf der alten Waffe bis zum Erwerb der neuen Waffe keine für die Neuwaffe voreingetragene Muni im Besitz des Schützen befinden.
Die SB war wieder super freundlich - fragte sogar "Kann ich sonst noch etwas für sie tun".
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...aus eben diesem Grund steht in meinem 27'er bei Schwarzpulver "Vorderlader, Hinterlader/Kartuschen und SW-Patronen", man kann ja nie wissen.
Und was die Qualität der Sachbearbeiter angeht: meiner kannte bis dato ausschließlich nur Böller und Vorderlader und hatte von Pyrodex auch noch nie etwas gehört.
Man lernt eben nie aus
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Mir ist bewusst was du damit sagen willst, aber wenn ich nicht mal das glauben kann was ein Sachbearbeiter sagt, dessen Beruf es ist täglich mit waffengesetz um zu gehen, dann kann ich einem dahingeklatschten eigens interpretierten Gesetzestext auch nicht glauben.
Kurze geschichte dazu was wer wie interpretiert. Ein Freund von mir hat auch den sp Schein gemacht und hat beim lehrgabgsleiter gefragt ob er sharps Gewehre mit sp ladung schießen darf ... Ja darf er... Dann frägt er seinen sb, nein weil die Genehmigung nur für "vorderladerwaffen" ist und ein sharps Gewehr würde man von hinten beladen ...
Tja was nun, frei verkäufliche Waffe, sp Schein und trotzdem nicht schießen? Mein sb sagt ja.
Entweder man kann sich auf irgendwas verlassen was andere sagen deren Beruf das ist, oder man kann alles anzweifeln.
Ich würde meinem sb eine Email schreiben, den Ausdruck an die Wand pinnen und danach handeln.
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Was Gunner schreibt, ist natürlich richtig. Frag Deinen SB. Aber Achtung, der ist auch nicht allwissend, nur weil er auf diesem bestimmten Stuhl sitzt. Bei mir sind in der letzten Zeit 2 von 3 SB in Ruhestand bzw haben sich auf eine andere Stelle beworben, sind also quasi ausgetauscht worden. Wer weiß denn, wo die 2 neuen SB vorher waren. Vlt im Grünflächenamt, oder bei den Bäderbetrieben ?
Ich will da nix unterstellen, aber nur mal aufzeigen, wies sein könnte.
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Bei mir wars ähnlich deswegen hab ich gleich ja geschrieben. Es kann natürlich immer noch sein das "nein" die richtige Antwort ist... Aber wenn dem so wäre, würden die Händler die trotzdem Munition verkaufen, sicher bald ihre lizenlos, die müssen nämlich auch prüfen ob man befugt ist Waffe oder Munition zu kaufen.
Frag nach und halt uns auf dem laufenden.
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Hallo zusammen, danke für die reichlichen Tips und Gesetzestexte. Werde mich mit meinem Sachbearbeiter auseinander setzen, damit mir nicht das Zenario blüht wie GUNNER schreibt.
Hatte zwar mit dem Waffenhändler meiner Wahl gesprochen, und dieser meinte er würde mir mit dem Voreintrag problemlos Munition verkaufen. Dann ab auf Amt sicher ist sicher :-)
Gebe bescheid wenn ich was weiß.
Grüße Steffen
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