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Muss die Munitionserwerbsberechtigung in WBK fürs gl. Kaliber nochmal bezahlt werden?
Muss die Munitionserwerbsberechtigung in WBK fürs gl. Kaliber nochmal bezahlt werden?
Hi,
ich bin als Jäger im Besitz einer grünen WBK (NRW). Muss ich beim Verkauf einer vorhandenen Kurzwaffe und 'gleichzeitigem' Kauf einer neuen Kurzwaffe desselben Kalibers neben dem neuen Voreintrag auch die Munitionserwerbsberechtigung erneut zahlen?
Danke schonmal und schöne Grüße,
fxxx
P.S.: Oha, mein erster Beitrag und schon eine Frage, die ich eigentlich auch meiner Sachbearbeiterin stellen könnte; aber die ist giftig, hat Haare auf den Zähnen und ist nicht gut zu sprechen, deshalb hier
Ja, da wirst Du leider nicht drumherumkommen... Wenn Du nur eine Waffe dieses Kalibers besitzt ist der Munitionserwerb an diese gekoppelt. Waffe verkauft -> EWB für Munition erlischt
Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!
Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.
Danke für die Antworten. Ist wenn ich drüber nachdenke ja auch eine sinnvolle Regelung ... nur halt nicht in dieser Situation
Würde das unabhängig von meiner Frage denn heißen, dass wenn ich 2 Kurzwaffen selben Kalibers hätte, nur eine davon mit Munitionserwerbsberechtigungsstempel, und eben diese verkaufen würde, der Stempel bei der Anderen ergänzt werden könnte?
.................Würde das unabhängig von meiner Frage denn heißen, dass wenn ich 2 Kurzwaffen selben Kalibers hätte, nur eine davon mit Munitionserwerbsberechtigungsstempel, und eben diese verkaufen würde, der Stempel bei der Anderen ergänzt werden könnte?
Das ist wohl differenziert zu betrachten.
Hier bei uns wird das Thema sehr vorausschauend behandelt. Erwirbt z.B. ein Jäger eine Kurzwaffe im cal. 9mm und besitzt bereits eine Sportwaffe in 9mm Para, muß er keinen Munitionserwerb beantragen. Umgekehrt wird das wohl ähnlich funktionieren.
Ist aber, wie schon erwähnt keine einfache Sache. Normalerweise sieht das Gesetz den Erwerb von Munition (streng genommen) die Benutzung der erworbenen Muition für die dafür bestimmten (eingetragenen) Waffen vor.
Umgekehrt kenne ich Jäger, die einen Minitionserwerb für erworbene Langwaffen beantragten, weil sie die Mun sportlich nutzen wollten. Anwort der Behörde: Wenn sie sportliche Waffen auf gelb -neu- erwerben, ist der Munitionserwerb includiert und ihre Eintragung somit unnötig.
Diese Denkweise setzt wiederum eine für jagdliche Zwecke erworbene Waffe vorraus, die (widerrechtlich?) sportlich genutzt werden soll, ansonsten stünde sie ja auf -Gelb-.
Zwar ergibt das eine gewisse Logik, stellt aber auch die Überregulierung geltenden Gesetzes dar.
Wenn Du als Sportschütze eine zweite Waffe gleichen Kalibers haben möchtest wirst Du Dich mit Deiner zuständigen Behörde arrangieren müssen.
Und unter Umständen einges abenteuerliches erleben.
Im Prinzip ist das Ganze jedoch völlig simpel:
die Behörde erlaubt Dir per Eintrag in Spalte Nr.7 der WBK den Erwerb für die Munition zur vorstehenden Waffe, ausser "JA" oder eventuell "NEIN" wird dort kein eigener Wert eingetragen, es bezieht sich alles nur auf die jeweilige Zeile.
Die generelle Erlaubnis zum Kauf einer bestimmten Munition mußt Du per Munitionserwerbsschein beantragen.
Der gilt dann unabhängig von einer WBK.
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
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